Eine kurze Geschichte der Elberegulierung

12. September 2018, 14:44 Uhr

Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Elbe ein naturbelassener, unregulierter Strom, der sich nach Eisgang oder Hochwasser oft ein neues Bett suchte. Klippen, Stromschnellen und sich verlagernde Sandbänken behinderten die Schifffahrt. Das änderte sich mit dem Ausbau der Uferbauwerke.

Im Stadtgebiet Dresdens war der Fluss damals etwa doppelt so breit wie heute, dafür aber lediglich knietief. Mit dem Aufkommen der Dampfschiffe wurden die Niedrigwasserphasen der Elbe immer mehr zu einem Problem – sie resultieren daraus, dass der Elbe im Unterschied zum Rhein ein Hochgebirge wie die Alpen im Quellgebiet fehlt, dessen schmelzende Gletscher auch in niederschlagsarmen, trockenen Zeiten für genügend Wassernachschub sorgen.

Rechte und Pflichten

Im Jahr 1815, mit der Schlussakte des Wiener Kongresses, erhielten die Uferstaaten europäischer Ströme erstmals Rechte und Pflichten in Bezug auf die Schiffbarkeit ihrer Gewässer. Dies kann als Beginn der planmäßigen Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse durch Uferbauwerke an der Elbe gelten. Ein wichtiger Meilenstein war die Elbschifffahrts-Additionalakte von 1844. Sie legte eine Mindesttiefe fest, die die Anrainerstaaten im Fluss herzustellen hatten. Damals entstanden bis 1858 4.298 Buhnen, also quer zur Fließrichtung ausgerichtete, in den Strom hineinragende Dämme, die die Fließgeschwindigkeit erhöhen, was wiederum die natürliche Erosion beschleunigt, wodurch sich der Fluss quasi von selbst vertieft.

Ausbau der Uferbauwerke

In den Jahren 1880 bis 1888 erfolgte ein weiterer Ausbau der Uferbauwerke. Die Zahl der Buhnen erhöhte sich dadurch auf 6.944 Buhnen. Es gelang allmählich, den Flusslauf zu stabilisieren. Die Schifffahrtsverhältnisse verbesserten sich dadurch erheblich – allerdings war das Problem der häufigen Niedrigwasser damit nicht behoben. Erste Pläne dafür wurden 1911 per Reichsgesetz beschlossen, durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges aber nicht durchgeführt.

1931 wurde ein neuer Plan zur Niedrigwasserregulierung beschlossen. Darin wurden für verschiedene Flussabschnitte Mindesttiefen festgelegt. Um das zu erreichen sollten unter anderem die vorhandenen Buhnen verlängert und dazwischen auch neue hinzugefügt werden. Außerdem sollen am Elbe-Zufluss Saale Talsperren entstehen, die in trockenen Perioden zusätzliches Wasser in die Flüsse einspeisen sollen. Die Umsetzung dieser Pläne fällt in die Zeit des Nationalsozialismus, wurde aber erneut durch den Krieg unterbrochen.

Gesamtkonzept Elbe

In der DDR fehlte das Geld, um Buhnen und andere Regelungsbauwerke ausreichend zu unterhalten. Dadurch kam es zu einer Verschlechterung der Schifffahrtsverhältnisse. Unmittelbar nach der Wiedervereinigung wurde darüber nachgedacht, die Elbe in Deutschland, ähnlich wie in der Tschechischen Republik durch den Bau mehrerer Staustufen ganzjährig schiffbar zu machen. Damals waren Fahrrinnentiefen von mindestens drei Metern auch in Niedrigwasserzeiten im Gespräch. Bereits 1992 wurden diese Pläne jedoch verworfen, auch aus Gründe des Umweltschutzes. Man beschränkte sich darauf, lediglich die zu DDR-Zeiten vernachlässigten Stromregelungsbauwerke auszubessern.

Im Januar 2017 wurde schließlich das Gesamtkonzept Elbe vorgestellt, das von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Länder, der Schifffahrts- und der Umweltverbände besetzt war. Ziel ist es, auch in Niedrigwasserzeiten eine mindestens 1,40 Meter tiefe Fahrrinne zu haben und dabei wirtschaftliche und ökologische Belange unter einen Hut zu kriegen. Die Umsetzung wird nach Ansicht von Experten noch 20 bis 30 Jahre dauern.

Über dieses Thema berichtete der MDR im TV auch in MDR Zeitreise 08.08.2017 | 21.15 Uhr