Nach dem Tod eines 31-jährigen Mannes im Polizeiarrest in Gotha hat die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Sprecher sagte MDR THÜRINGEN, die Untersuchung laufe, deshalb gebe es noch keine weitere Informationen. Geklärt werden muss vor allem, ob die Polizisten ihren Aufsichtspflichten nachgekommen sind. Wird ein Mensch in Gewahrsam genommen, muss er während des Aufenthalts in der Zelle in vorgeschriebenen Abständen kontrolliert werden. Diese Kontrollen sind in einem sogenannten Gewahrsamsbuch nachzuweisen. Es gebe bis jetzt keine Hinweise auf Fremdeinwirkungen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Einen Suizid wollte er bislang nicht bestätigen.
Laut Polizei war der junge Mann am Montag festgenommen worden. Er soll unter Alkoholeinfluss gestanden haben und sich gegen die Festnahme gewehrt haben. Warum die Beamten den Mann mitnahmen, ist noch unbekannt. Der 31-Jährige starb in der Nacht unter noch ungeklärten Umständen - Polizisten fanden ihn gegen 1:40 Uhr am Dienstag leblos in der Zelle. Die Leiche werde obduziert, teilt die Polizei mit.
Die Linke im Thüringer Landtag kündigte an, den Fall zum Thema im Innen- und Justizausschuss zu machen. Die justizpolitische Sprecherin Ulrike Grosse-Röthig sagte, ihre Fraktion werde einen detaillierten Bericht fordern über die genauen Abläufe, mögliche Zwangsmittel und die Überwachung des Mannes. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat zu verlieren drohten, sei es Pflicht der Abgeordneten, auf das Einhalten rechtsstaatlicher Standards zu achten.