Teasergrafik Altpapier vom 21. Mai 2021: Porträt Autor Ralf Heimann
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Das Altpapier am 21. Mai 2021 Der kleine Wurf

21. Mai 2021, 12:52 Uhr

Der Bundestag hat ein neues Urheberrecht beschlossen. So richtig glücklich ist keine Seite. Es gibt viel Kritik. Und wie geht es jetzt weiter? Wahrscheinlich vor Gericht. Ein Altpapier von Ralf Heimann.

Die Plattformen müssen haften

Die Bundesregierung hat kurz vor knapp die EU-Urheberrechtsrichtlinie in ein Gesetz gegossen (PDF) . Am 7. Juni hätte alles fertig sein müssen, das ist in etwas mehr als zwei Wochen. Das Gute ist also: Es hat geklappt mit der Deadline. Darüber sind sich alle einig. Das war es dann aber auch schon fast mit der Einigkeit. Es ist ein Kompromiss geworden, mit dem keine Seite so richtig glücklich ist. Michael Hanfeld fasste das Ergebnis gestern auf der sogenannten FAZ-Medienseite so zusammen:

"Die Digitalplattformen müssen hinnehmen, dass sie für Verstöße gegen das Urheberrecht auf ihren Kanälen endlich haftbar gemacht werden und Lizenzen zu erwerben haben. Vertreter der sogenannten 'Netzgemeinde' müssen akzeptieren, dass es ein durchsetzungsfähiges Urheberrecht im Internet überhaupt gibt. Die Urheber und Rechteverwerter wiederum müssen damit klarkommen, dass die Bundesregierung eine 'geringfügige Nutzung' definiert hat, die ohne Abgeltung von Urheberrechten erlaubt ist."

Daher vielleicht zuallererst zu den Dingen, die beschlossen worden sind. Hier das Wichtigste:

  • Plattformbetreiber wie Facebook, Twitter oder Youtube müssen für Urheberrechtsverletzungen haften. Das ist das zentrale Ergebnis.

  • Die Plattformen müssen Lizenzen für Inhalte kaufen. Oder sie müssen verhindern, dass die Inhalte gezeigt werden. Dazu verpflichtet das Gesetz sie, "bestmögliche Anstrengungen" unternehmen. Das geht kaum anders als mit Updloadfiltern.

  • Gelingt es trotzdem nicht, zu verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer geschützte Inhalte auf den Plattformen veröffentlichen, müssen die Betreiber die Inhalte blockieren, wenn sie von den Rechteinhabern informiert werden.

  • Bei nicht oder geringfügig kommerziell genutzten Inhalten gilt das nur ab einer bestimmten Größenordnung. Nicht blockieren dürfen die Plattformen maximal 15 Sekunden lange Audio- oder Videodateien, bis zu 125 Kilobyte große Bilder und Grafiken oder 160 Zeichen lange Pressetexte.

  • Ausnahmen gelten für Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiches. Was Pastiches sind, erklärt am schönsten Jens Balzer in seinem Beitrag für die Zeit, um den es später noch gehen wird. Ein paar Beispiele sind hier zu sehen.

  • Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (zuletzt hier im Altpapier) ist ebenfalls Teil des Gesetzespakets. Das hätte es eigentlich schon längst gegeben, aber weil man den deutschen Entwurf vorab nicht an die EU-Kommission geschickt hatte, nahm der Europäische Gerichtshof das Gesetz wieder aus dem Rennen und schickte Deutschland zurück über Los.

Updloadfilter, nun doch

Das 164 Seiten lange Gesetzestext ist sehr komplex. Und aus der Perspektive der Interessengruppen, die den Leuten gerne Regeln unterjubeln möchten, ohne dass die davon etwas mitbekommen, ist das eine gute Voraussetzung. Zu einer Art Symbol allerdings waren die Uploadfilter geworden. Sie boten die Gelegenheit, einfach dafür oder dagegen zu sein. Am Ende hatte die Koalition versprochen, dass die Uploadfilter nicht kommen würden, obwohl schon da sehr viele Fachleute: Das wird doch nichts. Ende März räumte dann der CDU-Netzpolitiker, Tankred Schipanski ein, man sei "gemeinsam mit den Rechtsexperten zu dem Ergebnis gekommen, dass man es eben ganz ohne Uploadfilter nicht umsetzen kann", wie hier bei Friedhelm Greis bei Golem nachzulesen ist. Und das alles wurde dann auch gestern noch mal zum Thema.

Die Urheberrechtsexpertin und frühere Piraten-Abgeordnete im Europaparlament, Julia Reda, sagte in einer interessanten Fragehalbestunde mit dem SPD-Politiker Johannes Fechner, die im ARD-Hauptstadtstudio stattfand (hier das gesamte Gespräch, hier der Ausschnitt bei Twitter):

"Also die Uploadfilter werden jetzt de facto verpflichtend, also das will ich auch noch mal klarstellen. Es hat gerade noch mal ein Abgeordneter der CDU in der Debatte gesagt, na ja, die Uploadfilter würden ja gar nicht verpflichtend. Aber der Fakt ist: Die Plattformen sind ja für die Anstrengungen der Nutzerinnen und Nutzer haftbar, wenn sie nicht bestmögliche Anstrengungen unternehmen, um Inhalte zu sperren. Ich glaube, es wird einer Plattform gar nichts anderes übrig zu bleiben, um auf Technik zurückzugreifen, weil sie sonst mit diesen großen Mengen an Nutzer-Uploads gar nicht anders umgehen können."

Interessant ist das Gespräch auch, weil Julia Reda ein schönes Beispiel für die Mängel des Gesetzes nennt. Wenn Menschen Rechte für Inhalte besitzen, können sie das nicht vorher signalisieren (Pre-Flagging), obwohl diese Möglichkeit in früheren Entwürfen schon Teil des Entwurfs gewesen war. Julia Reda (ab 14.50 min):

"Also, ich kann nicht sagen: Ich habe 'ne Lizenz dafür gekauft. Bitte sperrt das nicht. Sondern in diesen Fällen wird dann eben erst mal gesperrt, und ich muss mich dann im Nachhinein beschweren, um das wieder freischalten zu lassen."

Julia Reda sagt, sie verstehe nicht, warum es diese Möglichkeit nun nicht gebe. Die Moderatorin bittet Johannes Fechner darauf zu antworten, verbindet das aber noch mit einer Frage zu den Uploadfiltern. Fechner antwortet:

"Wir haben ja Elemente des Pre-Flaggings im Gesetzesentwurf enthalten, dass also Nutzer kennzeichnen können, dass sie eine erlaubte Nutzung betreiben. (…)"

Dann spricht er über die Uploadfilter. Und das ist symptomatisch für einen großen Teil der Auseinandersetzung. Weil das Thema so komplex ist, ist es sehr leicht, aneinander vorbeizureden. Wer einen Eindruck davon bekommen möchte, kann sich hier die 42-minütige Bundestagsdebatte ansehen, in der man sich zeitweise nicht ganz sicher ist, ob wirklich alle über das gleiche Gesetz sprechen.

Aber um die offene Frage von oben noch aufzulösen. Ich habe Julia Reda gefragt. Sie sagt, in einem früheren Entwurf habe es die Möglichkeit gegeben, zu kennzeichnen, wenn man Lizenzen gekauft hat, die Veröffentlichung also aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung erlaubt ist. Im aktuellen Entwurf sei nur noch die Möglichkeit vorhanden, zu kennzeichnen, dass die Veröffentlichung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen erlaubt sei, zum Beispiel, weil das Zitatrecht gilt oder das Recht zur Parodie.

Mängel und ungelöste Probleme

Und um bei den Mängeln des Gesetzes zu bleiben. Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte weist in ihrer Rede darauf hin, dass auch mit dem neuen Urheberrecht viele jetzt auch nicht so ganz neue Probleme weiterhin ungelöst bleiben:

"Jeden Tag labert hier irgendjemand im Bundestag, wie bedeutsam die Digitalisierung ist. Aber Bibliotheken können bis heute kein E-Book wie ein normales Buch behandeln und verleihen. Das ist doch völlig absurd."

Das wäre Kritik an Dingen, mit denen das Gesetz sich erst gar nicht beschäftigt. Aber auch die Kritik an den nun beschlossenen Lösungen – ich hatte es schon angerissen – ist umfangreich.

In dem Gespräch kritisiert Julia Reda etwa, dass kurzfristig noch eine Ergänzung zu Sportveranstaltungen im Gesetz gelandet ist. Wer zum Beispiel während eines Fußballspiels ein Tor vom Bildschirm abfilmt, um es bei Twitter hochzuladen, wird bald eine Fehlermeldung sehen – jedenfalls, solange das Spiel noch läuft. Das haben die fürs Bezahlfernsehen zuständigen Lobbygruppen offenbar noch in die Regelung reinverhandelt.

Der Deutsche Journalistenverband kritisiert die Geringfügigkeitsgrenze, also die 15 Sekunden und 125 Kilobytes, die als Grenze im Gesetz stehen, aus der Perspektive von Gruppen, die mit Inhalten, die damit Geld verdienen wäre, natürlich besser, alles müsste voll bezahlt werden. Diese Kritik teilt auch die Musikindustrie. Torsten Kleinz schreibt in seinem Text für den Spiegel:

"Mit einem offenen Brief, der von über 1000 Musikern und Bands unterschrieben worden war, hatte die Branche versucht, das Ruder in der letzten Gelegenheit herumzureißen und zum Beispiel die Bagatellgrenze ganz aus dem Gesetz zu streichen. Die Rede war von 'Enteignung' und 'Entmündigung'. Erfolglos."

Den Kern dieser Kritik fasst Jens Balzer in seinem schon erwähnten Text für die Zeit (Titel: "Alles ist erlaubt") in einem Satz zusammen:

"In unserer Rechtsordnung war Eigentum bislang ein hohes Gut – in der Neufassung des Urheberrechts wird das Recht auf Aneignung höher gestellt."

Am Ende fasst er zusammen:

"(….) ein Urheberrecht, das 'Pastiches' zu schützenswerten Aneignungsformen erklärt, hält denjenigen, deren Interessen es zu schützen vorgibt, wirklich nur die Beliebigkeitseuphorie der alten Postmoderne entgegen – und den Gedanken, dass es bei der Kunst nicht so sehr auf die Autorschaft ankommt. Jetzt bildet dieser Gedanke das Fundament des Urheberrechts und dient den Interessen von Konzernen, die auf Autorschaft ebenso pfeifen wie auf Kunst. Sie benötigen lediglich Material. Für alle, die ernsthaft Kunstwerke erschaffen, stellt dieser Kotau des Gesetzgebers vor dem Digitalkapitalismus nichts anderes als eine Demütigung dar."

Was machen die Plattformen?

Der Deutsche Journalistenverband ist nicht nur mit der Geringfügigkeitsgrenze nicht ganz zufrieden, sondern auch damit, dass ein Verbandsklagerecht im Gesetz fehlt. Das würde Verbänden die Möglichkeit geben, die Rechte einzelner Mitglieder einzuklagen, ohne dass die Journalistinnen oder Journalisten öffentlich ihre Namen nennen müssten. Das könnte nämlich später berufliche Nachteile mit sich bringen – zum Beispiel, wenn es sich um einen Klage gegen Auftraggeber handelt.

Seine Einschätzung und Kritik fasst der Verband in diesem schon ein paar Wochen alten Beitrag zusammen, etwas detaillierter steht alles in einer ausführlichen Stellungnahme aus dem April (PDF).

Die Verlegerverbände sind zwar auch nicht total glücklich mit dem Ergebnis, aber doch ganz zufrieden. Sie haben ihr Leistungsschutzrecht bekommen. Und sie sind wieder an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaften beteiligt. Von den Ausschüttungen geht ein Drittel an sie, wie hier bei der Initiative Urheberrecht nachzulesen ist. Von den Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht dürfen sie zwei Drittel behalten, ein Drittel geht an die Urheberinnen und Urheber.

Die Frage ist, inwieweit es den Verlagen nun gelingt, aus ihrem Recht Geld zu machen. Im ersten Anlauf hatten sie das nicht geschafft. In Australien oder Frankreich hatten die Verlage mehr Erfolg. Und wie René Martens in dieser Woche im Altpapier schrieb: Die Plattformen haben sich offenbar darauf eingestellt, dass sie auf Dauer nicht ganz aus der Nummer rauskommen werden und irgendwie schon zahlen müssen. Und da machen sie, wie Alexander Fanta es schrieb, aus der Zitrone, die man ihnen nun gibt, eben doch lieber Limonade. Das in dieser Woche in Deutschland gestartete Facebook News ist Teil dieser Limonade (noch schiefer bekomme ich das Bild leider nicht). Es geht hier wohl darum, den Preis, der letztlich zu zahlen ist, möglichst gering zu halten.

Und die Tarife stehen noch nicht im Gesetz. Daher ist es für die Plattformen jetzt wichtig, strategisch vorzugehen. Google-Europachef Philipp Justus betont in einem Blogbeitrag den guten Willen seines Arbeitgebers.

"In den vergangenen 20 Jahren haben wir die besondere Situation des Journalismus erkannt und eng mit der Branche zusammengearbeitet, um ein nachhaltiges, unabhängiges und vielfältiges journalistisches Ökosystem zu unterstützen und zu sichern."

Und er schreibt weiter:

"Obwohl der kommerzielle Wert von journalistischen Inhalten für Google begrenzt ist, ist uns deren Bedeutung für die Gesellschaft sehr bewusst. Wir sind entschlossen, Verlage sowie Journalistinnen und Journalisten zu unterstützen. Wie genau wir das tun, wird von Land zu Land unterschiedlich sein."

Ich übersetze das hier mal kurz:

Eigentlich brauchen wir als Unternehmen den Journalismus nicht. Deswegen ist alles, was wir machen, eine nette Geste von uns. Aber natürlich, uns ist das wichtig, ihr braucht uns nicht zu zwingen, wir werden uns schon freiwillig eine gute Lösung überlegen. Aber wir lassen uns auch nicht zwingen. Wie wir uns beteiligen, das entscheiden wir selbst.

Vor Gericht geht es weiter

Mit dem neuen Gesetz ist die Diskussion also noch lange nicht zu Ende. Die Frage wird nun sein, wie dieser Machtkampf ausgehen wird. Nicht nur der Machtkampf zwischen Verlagen, Gesetzgeber und Plattformen, sondern auch der zwischen den übrigen Beteiligten. Eine große Rolle werden dabei die Gerichte spielen. Das betont die FAZ ganz besonders. Michael Hanfelds Kommentar auf der sogenannten FAZ-Medienseite endet mit dem Satz: "Eine baldige Überprüfung vor Gericht steht zu erwarten." Und für alle, die gestern nicht aufmerksam gelesen haben, steht es heute noch mal in Carsten Knops Kommentar auf der Titelseite (€):

"In dem Bemühen, die Rechte von Urhebern zu stärken, verheddert sich der Gesetzgeber in einem Gestrüpp aus Kompromissen, das niemandem wirklich nützt, nur den Plattformen. Es drängt sich die Vermutung auf, dass auch diese größte Urheberrechtsreform der vergangenen 20 Jahre nur ein kleiner Zwischenschritt sein kann. Das Thema ist nicht vom Tisch."

Und zum Ende noch der Hinweis auf einige interessante Texte zum Thema, die im Text nicht vorkommen:

Meike Laaff wagt für Zeit Online einen "Blick unter die Motorhaube". Darin geht sie der Frage nach: Was steckt eigentlich hinter dem Uploadfiltern?

Der Rechtsanwalt Tom Jennissen hat einen interessanten Beitrag für Netzpolitik.org geschrieben, in dem es darum geht, dass dieses Gesetz mit Blick auf die Uploadfilter möglicherweise ein Dammbruch ist – und damit wohl erst der Anfang sein könnte.

Valentin Döring kommentiert in einem Beitrag für das Verdi-Magazin MMM, das Gesetz gehe nicht weit genug, aber für mehr fehle der Mut.

Und einen guten Überblick über die wichtigsten Änderungen gibt Janina Zillekens in einem Beitrag für die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das ist die Gesellschaft, für die auch Julia Reda arbeitet.


Altpapierkorb (Julian Reichelt, Bildblog, Christine Strobl)

+++ Julian Reichelt hat gegen den Spiegel eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das meldet unter anderem die wie auch die "Bild"-Zeitung zu Springer gehörende "Welt". Im Ergebnis muss der Spiegel den Artikel, um den es hier geht, allerdings nicht löschen, sondern nur eine Ergänzung anfügen. Der Artikel wird nun wahrscheinlich noch mehr Menschen erreichen, denn der Spiegel hat die Bezahlschranke entfernt. Julian Reichelt hatte eidesstattlich versichert, dass seine Pressestelle ihn nicht über die Spiegel-Fragen informiert hatte, er also keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt habe. Stefan Niggemeier witzelt bei Twitter: "Ich mag die Vorstellung, dass die nach innen kommunizieren wie nach außen: 'Ist da irgendwas Heikles gekommen, vielleicht vom Spiegel?' – 'Zu Presseanfragen geben wir grundsätzlich keine Auskunft.'"

+++ Simon Sales Prado schreibt über das Buch der Bildblog-Autoren Moritz Tschermak und Mats Schönauer (Altpapier): "Das ist ein wichtiges Buch. Einen bitteren Hinweis dafür liefert das Nachwort, in dem sich die Autoren bei mehreren Personen bedanken. Zunächst werden ein paar prominente Klarnamen genannt. Danach kommen zahlreiche Initialen von denjenigen, die ihren Namen in diesem Zusammenhang nicht ausgeschrieben sehen wollen. Und dann der tragische Nebensatz, man danke auch 'all denen, die aus verständlichen Gründen nicht mal mit Initialen auftauchen möchten'." Der Standard hat ein Interview mit Tschermak und Schönauer geführt.

+++ Imre Grimm hat für das Redaktionsnetzwerk Deutschland mit der ARD-Programmchefin Christine Strobl gesprochen. Sie sagt unter anderem: "Wir müssen Programme und Angebote für alle schaffen. Da haben wir in den letzten Jahren etwas den Faden oder besser gesagt Teile der Bevölkerung verloren."

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und ein frohes Pfingstfest.

Neues Altpapier gibt es am Dienstag.

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