Teasergrafik Altpapier vom 5. August 2021: Porträt Autor Ralf Heimann
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Das Altpapier am 5. August 2021 Der Kult der kurzen Frist

05. August 2021, 12:06 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Sachsen-Anhalts Blockade beim Rundfunkbeitrag war verfassungswidrig. Wie geht es nun weiter? Und: Verhindert die Fixierung auf mediale Strohfeuer, dass große Probleme gelöst werden? Ein Altpapier von Ralf Heimann.

Blockade war verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Morgen einen Beschluss zum Rundfunkbeitrag veröffentlicht, und – das ist natürlich schlecht für einen ersten Satz –, große Überraschungen gibt es nicht. Der Rundfunkbeitrag wird vorläufig um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen, wie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, es empfohlen hatte. Dass Sachsen-Anhalt die Erhöhung blockiert hat, war danach verfassungswidrig. Das meldet das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung.

Falls Sie noch nicht ganz im Bilde sind, eine kurze Rückblende: Der Beitrag hätte eigentlich schon zu Beginn des Jahres steigen sollen. Das hatten alle Länderparlamente beschlossen, bis auf das in Sachsen-Anhalt. Dort hatte man es erst gar nicht zu einer Entscheidung kommen lassen, weil sonst zu Tage getreten wäre, dass Teile der CDU in dieser Frage von der AfD kaum zu unterscheiden sind. Die Sender hatten sich gegen die Blockade mit einer Verfassungsbeschwerde gewehrt. Es war ihnen allerdings nicht gelungen, per Eilantrag an das Geld zu kommen. Dass die Sender es dringend brauchen, um ihr Programm aufrecht zu erhalten, konnte das Gericht nicht erkennen. Das war im Dezember. Und dann verging erst mal etwas Zeit.

Das Gericht begründet seinen Beschluss nun damit, dass Sachsen-Anhalt mit der Entscheidung den Anspruch der Sender auf eine "funktionsgerechte Finanzierung" nicht erfüllt und damit die Rundfunkfreiheit verletzt. Eine tragfähige Begründung, um von der KEF-Empfehlung abzuweichen, sieht das Gericht nicht. Das hätte eine Ausnahme rechtfertigen können.

Michael Hanfeld befasst sich heute auf der FAZ-Medienseite mit den Folgen – oder eigentlich den möglichen Folgen. Er kannte das Urteil beim Schreiben ja noch nicht, aber er hatte es schon befürchtet, denn das Gericht ist hier seiner Linie treu geblieben. Man dürfe erwarten, dass "die Richter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk jene allumfassende Position als Garant der Meinungsfreiheit bestätigen, die sich sich seit jeher durch die Karlsruher Rechtsprechung zieht". Demnach seien die Sender "sozusagen das Fundament der Rundfunk- und Pressefreiheit in diesem Lande", schreibt Hanfeld.

So ist es auch gekommen. Das Gericht stellt sogar fest, dass die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wächst, wenn es um die Aufgabe geht, "durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden." Das gelte vor allem in Zeiten eines immer komplexer werdenden Informationsaufkommens, einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News oder Deep Fakes.

Hanfeld schreibt von seinen Ahnungen mit einem spürbaren Widerwillen, der schließlich in einem kleinen Einschub aus ihm herausbricht. Hanfeld:

"Was die öffentlich-rechtlichen Sender optimistisch stimmen darf, ist, dass die Verfassungsrichter das Junktim, das die Verantwortlichen immer wieder für sich ins Feld führen, untermauern. Es lautet: Der öffentlich-rechtliche ist der einzig wirklich freie Rundfunk (die unabhängige Presse erscheint im letzten Rundfunkurteil aus Karlsruhe nur als Randphänomen ohne erhebliche Bedeutung)."

Und nur ganz kurz zu diesem Einschub, auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, aber Hanfeld macht das ja auch immer wieder. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dem Eindruck nach tatsächlich insofern etwas freier als die Presse, als dass auf seiner Bühne auch die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhandelt wird, zum Beispiel hier beim MDR.

Eine Berichterstattung auf den Seiten der Verlage, die sich kritisch mit den Interessen oder Versäumnissen von Verlagen beschäftigt, findet so gut wie nicht statt. Im Gegenteil: Geht es um die finanziellen Interessen der Unternehmen, bekommt die Berichterstattung schnell Schlagseite. Hanfelds Medienseite, speziell alles, was mit dem Leistungsschutzrecht und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun hat, ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Im Falle des Leistungsschutzrechts hat Übermedien das immer wieder dokumentiert, zum Beispiel hier. Und genau diese Einseitigkeit adressiert das Bundesverfassungsgericht eben in seinem Beschluss.

Aber das bedeutet natürlich nicht, dass Hanfeld mit seiner Kritik grundsätzlich falsch liegt. Dass die Sender einen enormen Geldverbrauch haben, ist richtig. Und die damit zusammenhängende Frage, ob das alles wirklich nötig ist, hat ihre Berechtigung. Die KEF hat dem WDR zum Beispiel gerade knapp 70 Millionen Euro für den Neubau des Filmhauses in Köln gesperrt, wie im 22. Bericht der Kommission nachzulesen ist. Die KEF kritisiert in dem Bericht auch zu hohe Gehälter und Pensionslasten.

Es fänden sich "massenhaft Hinweise darauf, dass die von den Senderverantwortlichen mantraartig wiederholte Behauptung, sie kämen ohne eine Erhöhung des Beitrags – in der Sendersprache heißt es 'Beitragsanpassung' – nicht aus, schlicht falsch ist". Allerdings hätte man in dem Zusammenhang auch noch einmal erwähnen können, dass die Sender sich die Rundfunkbeitragserhöhung von 86 Cent nicht selbst empfohlen haben, das hat ebenfalls die Kommission gemacht. Doch das macht Hanfeld nicht.

Daniel Bouhs weist in einem Interview bei Radioeins auf etwas hin, das wir hier ebenfalls schon gründlich rauf und runter diskutiert haben. Wie viel Geld die Sender brauchen, hängt von ihren Aufgaben ab, und darüber entscheiden nicht die Sender und auch nicht die KEF, sondern die Politik. Und:

"Solange die Politik (…) keinen neuen und, wie es immer so schön heißt, ja, zeitgemäßen Auftrag vorlegt, solange wird das mit einer richtigen Reform nichts (…)",

so sagt Bouhs es. Dafür braucht es dann wieder die einstimmige Entscheidung der 16 Länder, und wie schwer es sein kann, sich zu gemeinsamen Entscheidungen durchzuringen, das haben wir im vergangenen Jahr lange beobachten können. Teilweise allerdings auch nicht, weil einiges sich eben nicht öffentlich abspielt, wie Bouhs ebenfalls erklärt.

"(…) wenn es um die Reform geht, also des Auftrags der Kanäle, die ja am Ende sogar den Beitrag drücken könnten, je nachdem, wie viel die Politik da überhaupt noch bestellt, dann gibt’s wieder ein Land das Nein sagt, aber auch nur hinter den Kulissen. Es ist Bayern, das über die Gründe auch fleißig schweigt.

Die in dem Radioeins-Beitrag eingangs gestellte Frage, ob denn mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nun endlich Ruhe ist, beantwortet Joachim Huber für den Tagesspiegel: Er schreibt:

"Beim Urteil am Donnerstag geht es in den Nachwirkungen auch um die heikle Frage, ob zur Erhöhung zusätzlich eine Nachzahlung käme. Das würde die Skeptiker des Beitrages noch höher auf die Palme treiben."

Das ist nun allerdings nicht passiert, jedenfalls zunächst nicht. Der Beitrag steigt rückwirkend zum 20. Juli. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Sender dieses Geld nun abschreiben müssen. Ob sie es zumindest in Teilen doch noch bekommen, das muss die KEF zunächst beurteilen, und dann braucht es wieder die Zustimmung der Länder, so schreibt es das Gericht. Und dabei werde zum einen eine Rolle spielen, welche zusätzliche Kosten den Sendern entstanden sind, weil sie zum Beispiel Investitionen verschieben mussten. Aber man werde auch berücksichtigen müssen, was man den Menschen mit Blick auf die Folgen der Pandemie überhaupt zumuten könne.

Und wer sich noch mal einen Überblick zur Bedeutung des Urteils verschaffen möchte, kann einen Blick auf einen Beitrag von Claudia Tieschky und Wolfang Janisch auf der der SZ-Medienseite werfen. Dort beantworten sie die wichtigsten Fragen. Die MDR-Medienredaktion MEDIEN360G, also unser Altpapier-Host, hat zur Debatte um den Rundfunkbeitrag und auch zur Kritik an den öffentlich-rechtlichen Sendern schon vor längerer Zeit ein Dossier veröffentlicht, das aber weiterhin sehr lehrreich und aktuell ist.

Um die nun langsam eintrudelnden Reaktionen auf das Urteil wird es dann morgen gehen.

Kurzfristige Lösungen für langfristige Probleme

Und dann möchte ich noch auf einen Beitrag von Bernhard Pörksen hinweisen, der schon am Mittwoch in der Süddeutschen Zeitung stand, aber gestern wegen der ganzen übrigen Themen noch nicht vorkam. Pörksen beschäftigt sich mit dem Kult der Kurzfristigkeit – also mit dem Problem, dass die Aufmerksamkeit für die wichtigen Dinge schnell wieder nachlässt, oder es erst gar nicht dazu kommt, dass Menschen sich mit den wichtigen Dingen beschäftigt, weil sie vorher schon an den unwichtigen hängen bleiben.

Auf den Gedanken gebracht hat Pörksen der amerikanische Politiker Jerry Brown mit der Frage: "Können wir auf Grundlage von Nachrichten und Hypes eine Zivilisation erschaffen?"

Darin stecken, so Pörksen, zwei Thesen. Zum einen: "Das Neue, das Interessante und medial gerade Dominante ist nicht notwendigerweise das tatsächlich Relevante."

Zum anderen sieht Pörksen das Problem, dass die zeitlichen Dimensionen von Problemen und Lösungsansätzen nicht kongruent sind: "Wir reagieren im Modus der Kurzfristigkeit auf Gefahren, die den Modus der Langfristigkeit erfordern."

An anderer Stelle schreibt er:

"Ganz gleich, ob es um den Klimawandel geht, das Artensterben, die Bekämpfung von Pandemien, den Siegeszug eines aggressiven Populismus, die Gefahren der Desinformation oder ein Konzept digitaler Bildung. All diese Themen werden vom Stichflammen-Spektakel und dem Hype des Moments nicht einmal im Ansatz berührt."

Wobei das Bild umgekehrt ebenso funktionieren würde. Da lodern all diese Flammen aus Problemen, und dann kommt jemand mit einem Glas Wasser daher, um zu löschen. Das kann auch mit hundert Gläsern Wasser nicht gelingen. Man müsste sich grundsätzliche Gedanken darüber machen, wie man dem gewaltigen Feuer die Luft abschnürt.

Das alles wirkt wie eine Beschreibung des Bundestagswahlkampfs, und es führt zu der interessanten Frage, ob dieser Mechanismus vielleicht nicht nur ein Defizit, sondern bestimmten Interessen vielleicht sogar nützlich ist. Pörksen schreibt:

"Manchmal, in dunklen, pessimistischen Momenten, werde ich das Gefühl nicht los, das eigentliche Attraktivitätsgeheimnis von Nonsens-News und medialen Hypes könnte genau darin bestehen: Verdrängung des Wichtigen und tatsächlich Entscheidenden durch das bloß Spektakuläre, Grelle und Banale, das in betäubender Intensität über Bildschirme und Displays flimmert."

Solange Menschen über Übertreibungen in Lebensläufen debattieren, sprechen sie nicht über die Klimapolitik. Und solange ihre Aufmerksamkeit darauf gerichtet ist, Alltagsentscheidungen Einzelner moralisch zu bewerten, spricht niemand über die Frage, was sich grundsätzlich ändern müsste.

Und schaut man sich das Ganze aus dieser Perspektive an, erinnert es ein bisschen daran, wie man kleine Kinder dazu bringt, aufzuhören zu weinen, nachdem sie sich den Kopf gestoßen haben. Man gibt ihnen ein spannendes Spielzeug, zum Beispiel eins mit einem grellen Display.

Aber wären Menschen in der Lage, sich aus all diesen Zwängen zu befreien? Und vor allem: wie? Pörksen schreibt:

"Ich hätte gern schnelle Antworten und Fertigrezepte, wirklich. Aber die gibt es nicht."

Pörksen hat allerdings einen Vorschlag:

"sich selbst für einige Zeit ins Abseits begeben, abschalten, die Fixierung auf das Spektakel des Moments unterbrechen. Aber nicht – und das ist entscheidend – mit dem Ziel der persönlichen Seelenpflege, sondern als ein Akt der Selbstbehauptung und des Widerstands, als intellektuelle Unabhängigkeitserklärung."

Man könne den Blick abwenden, so Pörksen, "die Aufmerksamkeitskannibalen und die Provokateure des Tages ignorieren, um sich dann in einer von Krisen geschüttelten Zeit einer einzigen, tatsächlich dramatischen Frage zuzuwenden: Was ist wirklich wichtig?"

Das wäre in gewisser Weise auch wieder der Versuch, sich mit einem Glas Wasser gegen ein Feuer zur Wehr zu setzen. In dem Fall würde man das Wasser allerdings nicht in die Flammen gießen, sondern sich an einen ruhigen Ort setzen und es trinken.

Altpapierkorb (Gruner und RTL, Zeitspiel vor Gericht, New York Times, Das große Schweigen, Laschet)

+++ Zum Ende der Woche steht noch eine weitere wichtige Entscheidung an. Das Sommerloch ist eben auch nicht mehr das, was es mal war. Die RTL-Gruppe stellt morgen früh ihre Zahlen fürs zweite Quartal vor, und Gregory Lipinski hat in Erfahrung gebracht (€), dass Bertelsmann-Chef Thomas Rabe bei der Gelegenheit auch gleich bekannt geben wird, dass der Verlag Gruner + Jahr und der Fernsehsender RTL fusionieren, so schreibt er es jedenfalls. Uwe Mantel sieht ebenfalls Hinweise darauf. Es kann allerdings auch sein, dass sich einzelne Geschäftsbereiche zusammenschließen und man die bisherige Zusammenarbeit vertiefe. schreibt er für DWDL. Sollte es zur Fusion kommen, wäre laut Mantel die interessante Frage, wer an der Spitze des Unternehmens stehen wird.

+++ In einem Rechtsstreit soll es der Idee nach darum gehen, von einer unabhängigen Instanz klären zu lassen, wer Recht hat. Man kann mit einer Klage aber auch einfach Zeit gewinnen, Menschen einschüchtern oder sie finanziell ruinieren. Bettina Köster hat für das Deutschlandfunk-Medienmagazin @mediasres mit FragdenStaat.de-Projektleiter Arne Semsrott über sogenannte SLAPP-Praktiken gesprochen. Das Akronym steht für "strategic lawsuits against participation", also Gerichtsverfahren, die demokratische Beteiligung verhindern sollen, wie Anna Schiller auf der FAZ-Medienseite erklärt. Mehrere Journalistenverbände und Organisationen haben die Parteien dazu aufgefordert, sich dazu zu positionieren. Arne Semsrott sagt: "Wir glauben, dass der Gesetzgeber sich da tatsächlich etwas überlegen muss, um die offensichtlich missbräuchlichen Klagen einzuschränken."

+++Acht Millionen Menschen haben die New York Times im Abo, entweder als Zeitung oder als Digitalausgabe. Das schreibt Edmund Lee für die New York Times. Danach rechnet das Unternehmen damit, in diesem Jahr genauso viele Abos dazuzugewinnen wie vor zwei Jahren, als Donald Trump noch Präsident war. Wenn das gelingt, wären es Ende des Jahres 8,5 Millionen Abos.

+++Daniel Bouhs hat sich für das NDR-Medienmagazin "Zapp" mit der Frage befasst, warum Techkonzerne so verschwiegen sind. Ein übliches Problem bei der Recherche ist: Die Unternehmen antworten nicht, oder sie geben Statements heraus, in denen dann aber keine Antworten stehen. Bouhs stellt durchaus fest, dass sich in der Kommunikation etwas verändert. Er hat zum Beispiel einen Termin bei Facebook-Sprecher Klaus Gorny bekommen, das wäre vor noch gar nicht so langer Zeit vielleicht wahrscheinlich nicht passiert. Facebook bietet heute tatsächlich auch von sich aus Gespräche an, sagt Bouhs. Aber die Offenheit habe auch Grenzen, meistens dort, wo es konkret wird.

+++ Marvin Schade berichtet über die anhaltenden Probleme und das ausdauernd schlechte Arbeitsklima beim Ströer-Portal Watson. Es gebe weitere Abgänge. Chefredakteurin Kinga Rustler stehe inzwischen ohne Führungsteam da.

+++ Armin Laschet hat seit Beginn des Wahlkampfs schon viele Szenen produziert, die eher an Slapstickkomödien erinnern als einen seriösen Bundestagswahlkampf. Der frühere FAZ-Redakteur Hendrik Wieduwilt hat die Bilder, die dabei entstanden sind, für Übermedien analysiert. Und dabei erklärt er unter anderem, warum ein Fehler gleich oft noch weitere produziert. Wieduwilt: "Natürlich kommen nach so vielen Illustrationen der Tollpatschigkeit allerlei kognitive Verzerrungen hinzu: Da suchen Fotografen und Redakteure womöglich besonders gierig peinliche Momente aus – wer weiß, womöglich lacht er ja noch einmal (Selection Bias), vielleicht ja wieder mit Zunge! Zudem bleiben solche Bilder inzwischen natürlich erst recht hängen und sorgen für Häme (Confirmation Bias). Wenn Laschet die Bildfläche betritt, ist das wie ein Film mit Leslie Nielsen: Man wartet auf Slapstick, nicht Substanz."

+++ Und noch zwei Hinweise auf aktuelle Themendossiers, die unter dem Dach erschienen sind, das der MDR uns zur Verfügung stellt, also in der Redaktion MEDIEN360G. In dem einen geht es um das Thema "Satire & Journalismus: Lachen ist das neue verstehen". Satire wird ja gern missverstanden als Quatsch, den man auch einfach sein lassen könnte. Tatsächlich ist Satire auch Gesellschaftskritik. Und sie macht es möglich, mit sperrigen Inhalten auch Menschen zu erreichen, die sich für diese Themen eigentlich gar nicht interessieren.

+++ Die zweite Empfehlung ist das aktualisierte Dossier zum Thema "Wahlen: Medien in der Pflicht". Dort ist unter anderem das Konzept des MDR zur Wahlberichterstattung zu finden. In mehreren Beiträgen geht es unter anderem um die Frage, wie es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingen kann, fair zu berichten, warum über einige Parteien weniger und über andere mehr berichtet wird, und wie sich Rundfunkfreiheit und Chancengleichheit der Parteien vertragen. Es könnte sich auch lohnen, Mitte August noch mal reinzuschauen. Dann wird dort auch noch eine aktuelle Umfrage zu finden sein.

Neues Altpapier gibt es am Freitag.

1 Kommentar

Brigitte Schmidt am 05.08.2021

Donnerwetter, die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist gefühlt eine Stunde veröffentlicht und wird schon hier im "Altpapier" als Einleitung präsentiert.
Das Herr Heimann, wenn schon nicht beim mdr angestellt, aber dennoch freundschaftlich vertraglich verbunden, hier eine gewisse Bestätigung sieht und freudige Zustimmung entwickelt, verwundert nicht.
Für mich stellt sich nur eine Frage (die Journalisten sich offensichtlich nicht stellt):
Wenn das Gericht die Entscheidung vom LT Sachsen-Anhalt als verfassungswidrig ansieht, warum stand diese Entscheidung überhaupt?
Wenn nur eine Zustimmung zur Erhöhung möglich ist, warum dann überhaupt abstimmen und entscheiden?
Für eine Antwort auf meine Frage wäre ich sehr dankbar, wenngleich ich bereits mit einer Veröffentlichung selbiger schon überrascht wäre.

PS: Die Begründung des Gerichtes habe ich gelesen, diese braucht nicht als Antwort wiederholt zu werden.