Kolumne: Das Altpapier am 23. Juli 2024Beim Entschleunigen ist Deutschland echt gut
Zeitungssubventionen kommen gar nicht, schnelles Internet kommt vielleicht langsam voran. Immerhin das umstrittene "Compact"-Verbot sorgt für schönste Meinungsvielfalt. Die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten machen allerhand Wirbel. Haben sie einen unsympathischen "Sportschau"-Sponsor vergrault? Heute kommentiert Christian Bartels die Medienberichterstattung.
Inhalt des Artikels:
Das Altpapier"Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren und bewerten aus ihrer Sicht die aktuellen medienjournalistischen Themen.
Das Problem der Medien-/Digitalgesetze
Gesetze müssen gut formuliert sein, hieb- und stichfest. Gerade bei allem, was mit Medien und Internet zu tun hat, geht es häufig um internationale Konzerne, die oft börsennotiert sind und schon im Interesse ihrer Aktionäre verpflichtet, wann immer möglich zu klagen. (Und oft können solche Konzerne die teureren Anwälte bezahlen.)
Weil es so schwierig ist, Gesetze gut zu formulieren, entstehen manche gar nicht. Die Idee fürs Zeitungszustellungsförderungs-Gesetz etwa, dessen Nicht-Zustandekommen nun aber endgültig für die laufende Legislatur gerade nochmals bedauert wird (Altpapier gestern), war schon unter Angela Merkels Wirtschaftsminister Altmaier aufgekommen. Ursprünglich sollte es darum gehen, auch Zeitungsverlagen solche Corona-Hilfen zuzu... verschaffen, wie viele andere Milieus ja welche bekommen hatten. Als Altmaier bemerkt hatte, wie schwierig es werden würde, irgendwelche Subventionen, die ja auch Digitalisierung oder so was hätten gelten können, an die Presse so zu verteilen, dass die nominell wichtige Staatsferne gewahrt bleibt, hatte er die Idee fallen gelassen. In der nachfolgenden Ampel-Koalition hatten sich grün geführte Ministerien dafür interessiert. Altmaier-Nachfolger Habeck hatte bald entschieden, dass Gesetze zu Themen wie Wärmepumpen mehr her machen. So landete die Zeitungs-Chose bei Kultur- und Medien-Staatsministerin Claudia Roth, die sich aber eher für den Glamour interessierte, den Ereignisse wie die Berlinale und die Documenta versprühen... Rückblickend lässt sich sagen, dass die grünen Bundesminister zwar vieles falsch eingeschätzt haben, aber zumindest die Schwierigkeiten mit dem Zeitungs-Subventions-Gesetz richtig.
Jetzt aber zur Tagesaktualität! Einen Gesetzentwurf, der bloß ein Jährchen lang verwä... pardon: -bessert wurde, will das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch beschließen. Er trägt den ähnlich selbsterklärenden wie einprägsamen Namen "Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz". Bei netzpolitik.org beschreibt Tomas Rudl, "warum das Gesetz für schnelleres Internet so lange braucht":
"Fast 20.000 Wörter, das ist ganz schön viel für ein geplantes Gesetz. Und doch liegt es an einem Wörtchen, weswegen sich die Ampelkoalition seit bald einem Jahr in den Haaren liegt. Soll der Ausbau digitaler Infrastruktur im 'öffentlichen Interesse' liegen oder im 'überragenden öffentlichen Interesse'? Auch wenn es sich um einen 'unbestimmten Rechtsbegriff' handelt, könnte der Vokabelstreit spürbare Folgen haben – wenn es etwa gilt, neue Funkmasten oder Leitungstrassen zu genehmigen."
Beim Lesen zeigt sich, dass postuliertes "überragendes Interesse" in Deutschland oft die Partikularinteressen der dummerweise in der Ampelkoalition verbundenen Parteien unterragt. Hier stritten sich bzw. streiten sich noch mindestens bis morgen das Verkehrs-/Digital- und das Umweltministerium, aus dem die hübsche Formulierung "ausgewogene Abwägung" kommt. Außerdem trägt zur jedenfalls überragenden Entschleunigung der Föderalismus bei. Zumindest beschwert sich das niedersächsische über das Bundes-Digitalministerium (und außer durch Kabinett und Bundestag müssen Gesetze dann ja auch noch durch den Bundesrat). Solange es nicht irgendjemandem gelingt, die nächste Bundestagwahl zu beschleunigen, wird es wohl so weitergehen.
Älteres Neues von den Medienanstalten ...
Ohnehin entschleunigt verläuft die Medienpolitik im engeren Sinne, bei der der Bund nicht mitentscheidet, sondern alle Bundesländer sich einigen müssen. Einer der Medienstaatsverträge (MStV), die in langwierigen Bundesländer-Runden erarbeitet werden, ist teilweise doch noch gar nicht seit anderthalb Jahren in Kraft, meldet "epd medien", und zwar wegen eines Formfehlers bei den Landesmedienanstalten. Beziehungsweise bei einer der Anstalten:
"Aufgrund eines formalen Fehlers sei die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären nicht gültig geworden, erklärte die gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten in Berlin am 17. Juli auf epd-Nachfrage. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) habe 'versehentlich eine Vorgängerversion der Satzung veröffentlicht', die sich von der aktuellen Fassung in drei Punkten unterschieden habe. Dabei sei es um eine Fußnote, Daten zur Beschlussfassung und das Inkrafttreten der Satzung gegangen."
Zwar hätten andere Medienanstalten korrekte Satzungen verabschiedet, aber die nominell staatsfernen Anstalten hätten "übereinstimmende Satzungen" veröffentlichen müssen. Das Ganze ist wohl anno 2021 geschehen. Aufgefallen ist das Problem kürzlich "im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens", fand Volker Nünning heraus. Allerdings halten die Medienanstalten (deren wechselnden Vorsitz derzeit die MABB innehat) geheim, um was für ein Verfahren es sich handelt.
Falls Sie nicht öfter hier lesen: "Medienintermediäre" ist die Medienwächter-Chiffre für Plattformen wie Google, dessen Youtube, Facebook undsoweiter. Es sei aber gar nichts Schlimmes passiert, beruhigen die Anstalten, also es müssten "keine Bescheide der Medienaufsicht zurückgenommen werden". Was womöglich daran liegt, dass Facebook, Youtube und Co die deutschen Medienanstalten für nicht annähernd so wichtig halten wie diese sich selbst. Vermutlich orientieren die die, äh, Intermediäre sich wenn, dann eher an irischen Vorgaben, oder an den noch jungen, nun allmählich wirksam werdenden EU-Gesetzen DSA und DMA. Jedenfalls aber: Wenn künftig die Bundesnetzagentur als (unerfahrener) deutscher Digital Services Coordinator gemeinsam mit der geballten Kompetenz der föderalistischen Medienanstalten der EU-Kommission zuarbeiten soll, prost Mahlzeit!
Neuer Diskussionsstoff zum "Compact"-Verbot
Um das "Compact"-Verbot (zuletzt Altpapierkorb gestern) zu verhängen, setzte Bundesinnenministerin Faeser, die eigentlich ausdrücklich nicht für Presserecht zuständig ist, auf Vereinsrecht. Ob das sinnvoll war und rechtens ist, dazu herrscht weiterhin schöne Meinungsvielfalt, wie man sie sich öfter wünschte. Was zeigt, dass den Medien die Bedeutung des Verbots von Medien bewusst ist. "Manche kritisieren das Verbot und warnen vor möglichen Klagen. Warum kann sich die Linke nie freuen?", fragte etwa die "taz" ihren Spezi Friedrich Küppersbusch. Der antwortet:
"Mit dem gleichen Kniff übers Vereinsrecht verbot Horst Seehofer 2017 linksunten.indymedia, und man tut beiden Plattformen kein Unrecht, wenn man an ihrer weltenstürzenden Bedeutung zweifelt. Und damit am Sinn der Verbote. Natürlich war bei linksunten vieles fragwürdig und bei Compact alles bescheuert, und ebenso natürlich wird mir der wöchentliche Lacher über Elsässers Hirndurchfall fehlen. Es mag eine hoffärtige Einzelmeinung sein: Ich finde bei diesen Verboten, dass mir die Obrigkeit zu wenig zutraut."
Wobei die "taz" hier auch Binnenpluralismus zeigt und einen ausführlichen Kommentar von Andreas Speit bringt, den das Verbot sozusagen ("Wer sich nach dem Verbot um Pressefreiheit sorgt, unterschätzt die Gefahr des rechtsextremen Magazins") freut. Was Speit auch erwähnt: Inzwischen liegt neuer Stoff vor, der über die zunächst kargen Innenministeriums-Angaben, die kaum jemanden (jenseits der "Tagesschau" ) überzeugten, hinaus geht. Nämlich
"die ursprünglich als vertraulich eingestufte Begründung des Bundesinnenministeriums (BMI). Mehrere Medien haben inzwischen darüber berichtet, im Wortlaut veröffentlicht wurde die Begründung vom Blogger Alexander Wallasch",
berichtet "Telepolis (mit Links). Eine Einordnung des "79-seitigen internen Dokuments", das "bis zum Vollzug des Verbots als 'VS-nur für den Dienstgebrauch' als vertraulich eingestuft" war, bringt die "Legal Tribune Online". Darin werden allerhand weitere Beispiele für die rechtsextreme Haltung und offene "Umsturz"-Ansichten von "Compact" aufgeführt. Wobei dafür sowieso allerhand Beispiele bekannt und schnell zur Hand waren, eben weil die "Compact"-Medien ja frei zugänglich waren. Weiterhin "eher knapp" gehe es auch im BMI-Longread um die Meinungs- und Pressefreiheit. U.a. zitiert lto.de den bereits im Altpapier vom Mittwoch erwähnten David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte:
"Sehr knapp fällt die Auseinandersetzung mit den betroffenen Rechten des Magazins aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus. Gegenüber LTO hatte Rechtsanwalt David Werdermann am Dienstag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2010 hingewiesen, wonach auch ein zeitlich begrenztes Totalverbot mehrerer türkischer Medien unverhältnismäßig in die Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 10 EMRK eingreift. Ausführungen zu dieser Entscheidung finden sich in der Verbotsverfügung nicht."
Leicht zugespitzt, stellte Faeser sich bzw. die Bundesregierung durch das öffentlichkeitswirksam vollzogene Verbot in eine Reihe zum Beispiel mit dem türkischen Erdogan-Regime. Bei aller Abneigung gegen Formulierungen, Ansichten und Absichten der betroffenen Publikation, das "schadet der Demokratie mehr, als es das 'Compact'-Magazin und Jürgen Elsässer je könnten", hatte Deniz Yücel bereits vorige Woche in der "Welt" (Abo) geschrieben.
Neues aus den ÖRR-Aufsichtsgremien
Was geht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Auf der Ebene der Gesetzgebung auch nicht viel. Wiederum Volker Nünning (der damit nicht zum ersten, aber noch nicht letzten Mal in dieser Kolumne vorkommt), schreibt bei mmm.verdi.de von "nicht unerheblichen Meinungsunterschieden" unter den Bundesländern und Zweifeln daran, dass der "Fahrplan" eingehalten und der nächste MStV im Dezember unterschrieben werden kann. Na ja, ist es Deutschland der mittleren 2020er Jahre nicht eher eine Nachricht, wenn mal ein Fahrplan eingehalten wird?
Aber in den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten ist allerhand los. Das erste Interview mit der neuen ZDF-Fernsehrats-Vorsitzenden hat natürlich die "FAZ" (Abo). Gerda Hasselfeldt, die lange für die CSU im Bundestag saß und um 1990 herum auch Bundesministerin war, sagt z.B.:
"Der Beitragszahler erwartet, dass sich das ZDF weiter modernisiert und auf geänderte Anforderungen reagiert. Aber Reformen sind kein Selbstzweck. Der Nutzer muss davon profitieren, nur dann findet der Sender noch mehr Akzeptanz. Das ZDF ist seit zwölf Jahren Marktführer und ..."
Das liest sich wie eine von der Hauptabteilung Kommunikation in Kooperation mit den Gremien programmierte KI, die zwar nicht direkt wie gesprochene Sprache anmutende, aber grammatikalisch korrekte Sätze generiert, die allesamt authentisch ähnlich klingen. Liest man genau, unterscheiden sich die Sätze doch voneinander. Gerda Hasselfeldt erscheint als perfekte Repräsentantin des Krimi-Comedy-Senders ZDF. Womöglich erschließt die Beinhärte, mit der sie nicht gendert, dem ZDF sogar wieder neue Akzeptanz! Bloß falls der Bedarf am Eindruck, dass das ZDF von Aufsichtsgremien kontrolliert wird, die sich nicht als Teil der Familie fühlen, sondern von außen kritisch drauf gucken, steigen sollte, müsste noch nach-programmiert werden.
Hoch bleibt der Bedarf am Eindruck, dass kritisch kontrolliert wird, beim RBB. Nicht nur "Bild" und der "Tagesspiegel", sondern auch der RBB selbst unter der gespannt machenden Überschrift "Rundfunkratsvorsitzender setzt Verwaltungsrätin unter Druck", berichten über eine Personalie im Verwaltungsrat, also dem kleineren, wichtigeren Aufsichtsgremium des RBB. Es geht um die Anwältin Juliane Schütt:
"Vor einer Woche hatte die 'Bild'-Zeitung über einen möglichen Interessenskonflikt der Aufsichtsrätin berichtet, die bei ihrer Wahl offenbar anzugeben versäumt hatte, dass ihr Ehemann regelmäßiger freier Mitarbeiter des Senders ist. Wie RBB24 berichtet, will nun RBB-Rundfunkratschef Oliver Bürgel Schütt auffordern, ihr Amt bis zu Klärung der Vorwürfe ruhen zu lassen",
fasste der "Tsp." zusammen. Schütts Mann produziert "eine kleine Kolumne für das Kulturradio / Radio3", aber "zu beim RBB üblichen Honoraren", schreibt der RBB selbst. Autoren-Honorare waren beim RBB ja nie so hoch wie die Bezüge des Managements. Selbst "Bild" skandalisierte gar nicht ungemein, sondern zitierte auch die sympathisch emotionale Schütt-Aussage "Ich habe reinen Herzens geantwortet". Das Ganze zeigt vielleicht nicht viel. Außer dass beim RBB inzwischen hohe Transparenz-Ansprüche gelten.
Wo bleibt das echt Positive? Es hat schon wieder mit einem Anstalten-Aufsichtsgremium zu tun:
"Der Sportwettenanbieter Tipico ist künftig nicht mehr Sponsor der ARD-'Sportschau' am Samstag. Mit dem Abschluss der Fußball-Bundesliga-Saison 2023/24 sei die Kooperation beendet worden, teilte Tipico dem epd mit. Ebenfalls ausgelaufen sei das Sponsoring bei den Bundesliga-Hörfunksendungen am Samstag bei SWR, MDR und SR. Zur Begründung verwies Tipico auf seine 'strategische Medienplanung', in deren Rahmen man sich entschieden habe, die Partnerschaften 'vorerst nicht zu verlängern'."
Zwar beteuert das auf Malta (was für Wettgeschäfts-Betreiber das EU-Paradies ist, das Irland für Datenkraken aus den USA oder China darstellt) ansässige Tipico die eigene Initiative. Aber zumindest hatte der Vorsitzende des SWR-Verwaltungsrats, Hans-Albert Stechl, erst vor anderthalb Wochen die Frage, "ob Sponsoring von einem Anbieter wie Tipico mit der Gemeinwohlorientierung der öffentlich-rechtlichen Sender kompatibel sei", in seinem Gremium aufgeworfen, berichtet nochmals Volker Nünning (nun wieder für "epd medien").
Womöglich wird das als eine Aufsichtsgremiums-Äußerung, die tatsächlich mal konkret positive Auswirkungen aufs öffentlich-rechtliche Programm nach sich zogen, in die deutsche Mediengeschichte eingehen.
Altpapierkorb: Databroker-Files, Politiker in Talkshows, Macrons "Lieblingsoligarch", französischer Fernseh-Fußball
+++ Was auch von schlecht gemachten Gesetzen zeugt: die vorige Woche veröffentlichten "Databroker-Files"-Recherche von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk (Altpapier), die leider nicht sehr viel Medien-Wirbel erzeugte. Von einer "klaffenden Lücke" und einer "Nachbesserung der Gesetzeslage" sprach etwa die prominente SPD-Europaparlamentarierin Katharina Barley in einem netzpolitik.org-Nachdreh. Dabei hat die EU ja ein Digitalgesetz nach dem anderen rausgehauen. +++ "Wie Millionen Bundesbürger kommerziell ausspioniert werden", fasst heise.de zusammen und fragte u.a. bei diversen Datenschützern nach. "Die mangelnde Handhabe der Datenschützer sei in diesem Fall eine Regelungslücke, die der Gesetzgeber schließen müsse", lautet eine Antwort. Nutzwertige Tipps gibt Autor Fabian A. Scherschel aber auch, was die MAID ("mobile advertising ID") als eine Wurzel des Übels angeht: "Auf Android-Geräten mit Google-Diensten heißt die MAID 'Werbe-ID'. Diese kann in den Einstellungen unter dem Punkt 'Google' oder 'Google-Dienste', Unterpunkt 'Alle Dienste' gelöscht werden, was die Weitergabe der Positionsdaten bis auf Weiteres verhindern sollte. In iOS heißt die MAID dagegen IDFA (Identifier for Advertisers) und ist nicht ohne spezielle Apps auszulesen ..." +++
+++ Wenige Vorwürfe wären noch ungerechter als der, dass zu wenige "Vertreter der Grünen, von SPD, CSU, CDU und FDP" in den öffentlich-rechtlichen deutsche Talkshows säßen. Aber zu wenige Europaparlamentarier der genannten Parteien, beklagt ein "Brandbrief". Davon berichtet die "SZ" (Abo). +++
+++ Noch zwei Blicke nach Frankreich: Vom Medienkonzern Altice Media ist hierzulande so gut wie nie die Rede, außer wenn mal wer die Rangliste der weltgrößten Medienkonzerne betrachtet (wie ich es oft im Altpapier-Jahresrückblick mache). Dort gilt dieses Altice als größter europäischer Konzern und liegt derzeit (mediadb.eu) auf Platz 15, noch vor Bertelsmann. Nun wird der Konzern größer, bald aber wohl auch anders heißen. Die französische Medienaufsicht "stimmte Ende Juni der Übernahme der Mediengruppe Altice Media durch das französische Reederei-Unternehmen CMA CGM des französisch-libanesischen Unternehmers Rodolphe Saadé zu", meldet "epd medien". Dieser Reederei gehören auch bereits diverse Medienbeteiligungen, darunter Anteile der M6-Fernsehgruppe (die wiederum noch teilweise Bertelsmann gehört, weil dessen Pläne bei der französischen Medienaufsicht nicht durchkamen ...). Und, so der epd: "Rodolphe Saadé gilt als einer der 'Lieblingsoligarchen' von Staatspräsident Emmanuel Macron." +++
+++ Und die Ligue 1, sozusagen die französische Fußball-Bundesliga, "wird im kommenden Fünfjahreszyklus von 2024 bis 2029 rund 25 Prozent weniger als aktuell und rund 45 Prozent weniger als ursprünglich vorgenommen über die nationalen Medienrechte erlösen. Was ist da schiefgelaufen?", fragt dann noch der "Kicker" den versierten Medienrechts-Experten Jochen Lösch. Auch das verdient Interesse, schon weil der deutschen Bundesliga beim Medienrechte-Verkauf zuletzt ja auch einiges misslang. +++
Das nächste Altpapier schreibt am Mittwoch Johanna Bernklau.