Das Altpapier am 20. April 2018 Im Geiste reicht

Wer Sexismus anprangern möchte, sollte sich besser gut mit Jörg Schönenborn verstehen. Adblocker bleiben erlaubt, sind aber nicht das eigentliche Problem der Verlage. Mark Zuckerberg betreibt Datenschutz im Geiste. Genug gespart, denkt sich die ARD. Wer will das N-Wort nutzen? Ein Altpapier von Juliane Wiedemeier.

Was ist wirklich entscheidend, wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen vor Belästigungen durch einen Vorgesetzten zu bewahren? Genau: Ob zwei Männer sich mögen. Genauer gesagt einer, der auf den Sexismus hinweist, und ein weiterer, der als Oberboss die Verantwortung trägt.

"Stauth machte sich einen Namen mit seinen Berichten aus Krisenregionen wie Afghanistan und dem Irak. Der mehrfach ausgezeichnete Reporter gilt als seriös und integer. Er ist kein Spinner, der sich etwas ausdenkt. Allerdings gilt sein Verhältnis zum heutigen WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn, dem früheren Chefredakteur des Senders, als schwierig."

Das schreibt Kai-Hinrich Renner heute in seiner Medienmacher-Kolumne bei den Funkes (u.a. Hamburger Abendblatt) im Nachgang zum Zapp-Bericht von Mittwoch, (derzeit nicht online), dass Arnim Stauth, Brüssel-Korrespondent des WDR, bereits 2010 auf die mutmaßlichen Belästigungen durch einen seiner Kollegen hingewiesen habe, jedoch ohne Folgen – zumindest nicht für den Beschuldigten. Stauth hingegen wurden arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht.

Das ist doch mal ein super Zeichen für all die Praktikantinnen, Volontärinnen oder Redakteurinnen, die sich in Zukunft an diese post-Wedel angekündigten Anlaufstellen wenden sollen, wenn sie sexistisches Verhalten beobachten oder selbst Opfer werden.

Und damit: guten Morgen!

Urteil: Adblocker dürfen Ads blocken

Um bei erfreulichen Themen zu bleiben: Deutsche Verlage müssen sich auch in Zukunft selbst um ein einträgliches Erlösmodell kümmern. Der Idee, ihre Einkünfte durch das Verbot von Adblockern aufzubessern, hat der Bundesgerichtshof gestern eine Absage erteilt, indem er die Klage der Axel Springer SE gegen Eyeo und das Angebot Adblock Plus zurückwies – übrigens erstmals mit Kameras im Saal (Wolfgang Janisch, SZ-Medienseite).

"Die Beklagte wirkt mit dem Angebot des Programms nicht unmittelbar auf die von der Klägerin angebotenen Dienstleistungen ein. Der Einsatz des Programms liegt in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer. Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots der Klägerin ist nicht unlauter. Das Programm unterläuft keine gegen Werbeblocker gerichteten Schutzvorkehrungen des Internetangebots der Klägerin",

heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Wenn Springer die Sache mit den geblockten Anzeigen nicht passe, könne das Unternehmen ja Adblock-Nutzer von den eigenen Seiten aussperren.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Isch abe gar keinen Adblocker. Schließlich ist mir durchaus bewusst, dass Verlage Geld einnehmen müssen, damit nach Finanzierung der Porsches ihrer CEOs und der Jahreshauptversammlungshäppchen auch noch ein bisschen für das Honorar ihrer freien Autoren bleibt. Dennoch kann ich das Bedürfnis nachvollziehen, "Werbung zu deaktivieren, die von unserer Nutzercommunity als aufdringlich eingeschätzt wird", wie Adblock Plus sein Angebot selbst beschreibt.

Ganz recht (gleiche Quelle):

"Wir sind nicht der Meinung, dass Werbung grundsätzlich schlecht ist, und sind uns vollkommen darüber im Klaren, dass Werbung der Finanzierung zahlreicher Websites dient."

Es geht also mit dem praktizierten System der Black- und White-Lists darum, im blinkenden Pop-up-Nirvana noch die redaktionellen Angebote ausmachen zu können, und nicht, deren Anbieter (bzw. Das-halt-auch-noch-Anbieter) ökonomisch zu zerstören.

Hinzu kommt, dass die Verlage sich das schön selbst eingebrockt haben, dass Werbung im Netz so wenig wert ist, dass man sie kübelweise über eine Website schütten muss, nur um den Gegenwert einer Schachtel Schnapspralinen einzunehmen. Hat sie ja niemand gezwungen, damals, als sie dachten, mit der Einführung von 5302-Bilder-Strecken hätten sie ihren privaten Werbegoldesel entdeckt.

Bei Springer ist man natürlich dennoch weiter auf Krawall gebürstet und hat Verfassungsbeschwerde angekündigt. Am ausführlichsten zitiert dazu Meedia (übles "Blatthochdruck"-Apotheken-Umschau-Banner, by the way) Claas-Hendrik Soehring, Springers Leiter Medienrecht, der es nicht unter "Verletzung der über Artikel 5 Grundgesetz geschützten Pressefreiheit" macht:

"Programme wie 'AdblockPlus' gefährden die Qualität und Vielfalt von Informationsangeboten und verletzen damit auch die Interessen der Allgemeinheit. Hier geht es um einen Eingriff in den Kern der freiheitlichen Medienordnung."

Als weiteren Hebel im Feldzug hat er das Urheberrecht ausgemacht, weil Adblock Plus, um zu funktionieren, den Code der Websites verändern muss.

Während sich die Verlagsseite also mit solchen Dingen beschäftigt, macht sich Tim Schumacher von Eyeo ganz andere Sorgen, wie Leif Pellikan bei W&V dokumentiert:

"Jetzt hofft Schumacher, dass sich Medienunternehmen mit Eyeo an den Tisch setzen werden, um gemeinsam an neuen Monetarisierungswegen zu arbeiten. Eine Zusammenarbeit sei wichtig, um Alternativen für das Werbegeschäft zu finden. Das Eyeo-Mastermind nennt hier auch die ab Ende Mai veränderten Datenschutzregeln, die die digitale Werbung deutlich erschweren werden."

Daran lässt sich gleich anknüpfen. Vorher aber noch ein weiterer Aspekt, den Ingo Dachwitz bei Netzpolitik.org anspricht:

"Wichtige grundsätzliche Fragen, wie etwa die nach der Verantwortung, die Verlage für Werbung auf ihren Webseiten tragen, spielten in den Verfahren keine Rolle. Weil die Medienhäuser kaum kontrollieren, was für Anzeigen auf ihren Seiten geschaltet werden, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen betrügerische Werbung geschaltet wird oder Schadsoftware mit den Anzeigen geladen wird."

An Dingen, an denen Verlage sich alternativ zu den Adblockern abarbeiten könnten, mangelt es also nicht.

EU-DSGVO; Pressefreiheit versus Datenschutz

Nun aber wie versprochen: Neues von der Datenschutz-Grundverordnung der EU, die am 25. Mai in Kraft tritt und die unser Vokabular nach NetzDG nun um EU-DSGVO bereichert.

Gestern machte die Reuters-Meldung (u.a. bei Spiegel Online) die Runde, dass Facebook rasch noch seine 1,5 Millionen Nutzer in Afrika, Asien, Australien und Lateinamerika aus dem irischen und damit EU-Nutzungsbedingungen-Einflussbereich Richtung USA verlegt.

Zwei Fun Facts dazu hat Alex Hern vom britischen Guardian:

"Earlier this month, when asked whether his company would promise GDPR protections to its users worldwide, Zuckerberg demurred. 'We’re still nailing down details on this, but it should directionally be, in spirit, the whole thing,' he said."

Facebook verspricht also Datenschutz im Geiste – könnte man in diesem CMS Gifs einbinden, würde hier jetzt jemand sehr, sehr langsam klatschen – etwa so.

Und zum Zweiten:

"Facebook also said the change did not carry tax implications. That means users will exist in a state of legal superposition: for tax purposes, Facebook will continue to book their revenue through Facebook’s Irish office, but for privacy protections, they will deal with the company’s headquarters in California."

Während kleine Blogger durch die neue Verordnung ganz schön ins Strudeln geraten, weil plötzlich schon das Anbieten einer Kommentar-Funktion riesigen Admin-Aufwand beschert (ein Einblick in die Probleme findet sich etwa im Kommentarstrang bei Spreeblick), ziehen die Multis also einfach um, und dass sie für die verbliebenen europäischen Nutzer noch Schlupflöcher finden, da mache ich mir auch keine Sorgen.

Und es gibt noch weiteren Beifang des neuen Gesetzes: den investigativen Journalismus.

"Bei voller Anwendung der Verordnung auf Journalismus und redaktionelle Veröffentlichungen müssten künftig Betroffene einer journalistischen Investigativ-Recherche spätestens einen Monat nach Erhebung sie betreffender Informationen über die Erfassung und Speicherung ihrer Personendaten informiert werden. Damit würde investigativer Journalismus verunmöglicht werden, heißt es aus dem Medienministerium",

meldet Der Standard aus Österreich, wo heute eine Ausnahmeregelung für den Journalismus ins Parlament eingebracht werden soll.

Ganz offensichtlich habe ich mich bisher noch nicht ausführlich genug mit allen Konsequenzen von Freund EU-DSGVO auseinandergesetzt, denn mir war das bislang so nicht bewusst.

Kurzes morgendliches Googeln nach der Lage in Deutschland führt zu einem Medienkorrespondenz-Artikel von Volker Nünning von vor einem Jahr:

"Im Kreis der Bundesländer haben die Arbeiten zur Novellierung der insgesamt 16 Pressegesetze und des Rundfunkstaatsvertrags begonnen, um das Presse- bzw. Medienprivileg fortzuführen."

Ja, das wäre doch ganz schön.

Die ARD mag nicht weiter sparen

Was heute definitiv stattfindet: Die Verleihung der Big Brother Awards an "die schlimmsten Datenschutz-Saboteure des Jahres" durch den Verein Digitalcourage.

Was eher nicht: Große Sparvorschläge durch die ARD. Dabei hatte sich das die Rundfunkkommission der Länder bis heute von den öffentlich-rechtlichen Sendern gewünscht. Aber, so verkündete es der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm schon gestern (@mediasres):

"Wir werden für die Zukunft weitere Anstrengungen unternehmen. Also nicht sagen, dieses erste Paket ist generell der Schlusspunkt der Debatte. Aber die Vorstellung, dass wir jetzt schon erneut hunderte Millionen ausweisen können, die ist nicht realistisch. Und das werden wir auch so deutlich machen."

Anbieten möchte man hingegen die Einrichtung eines gemeinsames Sendezentrums für Sportgroßereignisse.

Und nun? Joachim Huber, Tagesspiegel:

"Mit ihren Aussagen, weitere Sparszenarien wären mit Einschnitten ins Programm verbunden, wollen die Sender das Problem zur Rundfunkpolitik zurückschieben. Heißt: Wenn wir auf Druck der Politik weitere Kürzungen vornehmen und dafür an die Programmleistungen rangehen, dann muss die Politik die Verantwortung dafür übernehmen. (…) Jetzt muss sich erst mal die Rundfunkpolitik verhalten, sprich ihre eigene rote Linie ziehen."

Altpapierkorb (Brainpool, N-Wort, Romy Schneider, 15 Jahre RBB, Flugtaxis)

+++ "Während die OPCW-Experten nicht nach Duma reisen können, durfte am Montag eine Gruppe von internationalen Journalisten dorthin fahren – mit Erlaubnis des syrischen Militärs." Was sie zur Frage "Giftgaseinsatz oder nicht" zu sagen haben, fasst Patrick Gensing beim Faktenfinder der Tagesschau zusammen.

+++ Bei Brainpool bedenkt man sich mittlerweile mit einstweiligen Verfügungen, um Gesellschafterverhandlungen zu verhindern. Timo Niemeier hat bei DWDL die Hintergründe.

+++ "Daran kann man schön sehen, was für eine Nebelkerze die Konstruktion 'politische Korrektheit' ist: Sie erlaubt es einem Moralapostel wie Hahne erst, sich gegen die Dinge zu wenden, für die er an anderer Stelle werben würde: Anstand und Respekt", kolumniert bei @mediasres Ex-Altpapierler Matthias Dell zum absolut unkorrekten Totalausfall des MDR (zuletzt Altpapier gestern). Bei Übermedien fragt sich derweil Stefan Niggemeier, warum man das N-Wort überhaupt unbedingt nutzen wollen sollte?

+++ Für eine gemeinsame Medienanstalt der Länder, die sowohl den öffentlich-rechtlichen als auch den privaten Rundfunk beaufsichtigt, plädiert in der aktuellen epd-medien-Ausgabe (derzeit nicht online) Norbert Schneider, einst selbst Direktor der Landesmedienanstalt NRW.

+++ Warum veröffentlicht das Magazin Stern eigentlich nicht das Interview mit Romy Schneider, dessen Entstehungsgeschichte als "3 Tage in Quiberon" derzeit im Kino läuft, fragt sich bei Spiegel Daily Ulrike Simon. Und übernimmt das Veröffentlichen dann kurzerhand selbst.

+++ Am 1. Mai wird der RBB 15 Jahre alt, und wie dufte es dem Sender aus Sicht der aktuellen Intendantin derzeit geht und wie das Fest in Programm gefeiert werden soll, dokumentiert Günter Herkel bei Verdis Menschen Machen Medien.

+++ Was Armin Laschet mit der Medienpolitik in NRW vorhat, steht bei Volker Nünning in der aktuellen Ausgabe der Medienkorrespondenz.

+++ Die Bild-Zeitung braucht für ihr Bewegtbild eine Lizenz, und daraus ergibt sich die Frage: Was ist im Jahr 2018 eigentlich Rundfunk? (Karoline Meta Beisel, SZ-Medienseite).

+++ Für die Medienseite der FAZ () ist Axel Weidemann nach Rom gefahren und hat sich als Teil einer Journalistenmeute Reed Has­tings neuesten Pläne für Netflix erklären lassen.

+++ "Dorothee Bär? Das ist doch die mit den Flugtaxis, oder?" Bei Übermedien erklärt sie, warum sie sich über eine derartige Verkürzung so ärgert.

+++ Das Mainzer Gutenberg-Museum wird nach einem Bürgerentscheid nicht erweitert. Altpapier-Kollege Christian Bartels nimmt das in seiner Kolumne bei evangelisch.de zum Anlass, mal zu schauen, was dort überhaupt zu sehen ist.

Das nächste Altpapier erscheint am Montag.