In ausgerissenen Buchstaben steht "Das Altpapier" auf einem zerknüllten Blatt.
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Das Altpapier am 17. Mai 2018 Einigermaßen prachtvoll

Bundesverfassungsgericht, Rundfunkbeitrag, ein sehr aufgeregter Autor und noch so manche Frage. Am Leistungsschutzrecht verdienen vor allem Anwälte. Peter Maffay verkauft keine Fincas, und für das Spiegel-Blog ist das ein Grund zum Feiern. Mark Zuckerberg gibt sich die europäische Ehre. Ein Altpapier von Juliane Wiedemeier.

Jost Müller-Neuhof, beim Berliner Tagesspiegel als rechtspolitischer Korrespondent tätig, hatte gestern wohl ein wenig zu viel Blut zum Frühstück. Zumindest hoffe ich, dass er an anderen Tagen, an denen nicht der offenbar als Endgegner empfundene öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Finanzierung Thema vor Gericht und damit seiner Berichterstattung sind, etwas maßvoller in die Tasten haut.

Schon für den Einstieg in seinen Tagesspiegel-Artikel über den ersten Tag der Verhandlung zum Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht (Altpapier gestern)

"Viele Medien kämpfen gegen die Krise, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es einigermaßen prachtvoll"

wird es niemals den goldenen Thomas-Fischer-a.D.-Neutralitätsorden geben, und in der Folge ("Was hat Wohnen mit Hören und Sehen, mit Medienkonsum zu tun? (…) Für die Kläger ist es die letzte Chance, doch noch eine Wende zu erreichen") wird es nicht besser.

Ob Müller-Neuhof ahnt, dass man angesichts solcher Tiraden seinem Urteil, dass die vier verhandelten Beschwerden "nicht ganz ohne Erfolg bleiben dürften", eher keinen Glauben schenken mag? Und sich vielmehr fragt, wie schlimm es eigentlich im Gegenzug um den Tagesspiegel stehen muss, wenn dort schon die Themenkombination ARD, ZDF und Geld den Schaum vor den Mund treibt?

WaWiWi: Das Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag

Aber klären wir lieber eine andere Frage: Worum geht es überhaupt in Karlsruhe?

  • "Denn Gegenstand der Anhörung war gerade nicht die Heilkraft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine auseinanderdriftende Gesellschaft, auch nicht die Frage nach seiner Aufgabe in Zeiten des Internets. Der Erste Senat des Gerichts hat allein über die Frage zu entscheiden, ob das seit 2013 praktizierte Beitragsmodell mit den Grundsätzen der Finanzverfassung vereinbar ist. (Wolfgang Janisch, SZ-Medienseite)
  • "Es geht in Karlsruhe, so viel steht fest, nicht in erster Linie um 17,50 Euro, sondern um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft." (Christian Meier, Die Welt)

Ah ja. Da können wir also zwei Schulen unterscheiden.

Herrscht denn Einigkeit, ob diese Verhandlung nun eine gute oder eher eine schlechte Sache für das öffentlich-rechtliche System sind?

  • "Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch deutliche Zweifel geäußert, ob der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist." (FAZ-Titelseite)
  • "Ein Urteil der Verfassungsrichter zu dem seit jeher umstrittenen Rundfunkbeitrag ist erst in einigen Monaten zu erwarten, aber die nachbohrende Skepsis und ostentative Unbeeindrucktheit, mit der sie den Vertretern der Rundfunkanstalten am Dienstagnachmittag zu Leibe rückten, lassen durchaus als möglich erscheinen, was unter Beobachtern im Vorfeld als beinahe ausgeschlossen galt: Dass das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Umstrukturierung des Rundfunkbeitrags verordnen könnte – wenn auch definitiv nicht seine Abschaffung." (Marcus Jung und Constantin van Lijnden, , FAZ Seite 2)
  • "Egal wie die Richter entscheiden, eines lässt sich schon jetzt über diese Abgabe sagen: Sie ist das Beste, was dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt passieren konnte. (…) Gelegentlich ist davon die Rede, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio einen neuen Gesellschaftsvertrag brauchen, eine Verständigung aller über ihren Wert. Man kann auch sagen: Die Sender müssen sich mit denen auseinandersetzen, die sie nicht mögen. Finanzen können zwangseingezogen und bombenfest sein, ohne die Liebe des Publikums geht Rundfunk einfach nicht. Dass Karlsruhe nun über die Rundfunkabgabe verhandelt, tut den Öffentlich-Rechtlichen gut." (Claudia Tieschky, SZ-Meinungsseite)

Alles klar.

Und wie steht es um die ersten Vermutungen, wie die Karlsruher Richter urteilen könnten, im Herbst, für den eine Entscheidung angekündigt ist?

  • "Der wirklich heikle Punkt verbirgt sich hinter dem Stichwort Wohnung das wurde im Verlauf der Verhandlung immer deutlicher. Ist es wirklich haltbar, den Beitrag pro Wohnung zu erheben?" (Nochmal Janisch, SZ)
  • "Der Beitrag werfe durchaus 'Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf', sagte Kirchhof am ersten Verhandlungstag. Und verwies darauf, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag erhoben werde, wohl aber für Dienst- oder Mietwagen." (Nochmal Meier, Die Welt)
  • "Ich hatte erst ganz klar den Eindruck, dass die Verfassungsrichter sagen: Nein, das ist keine Steuer. Denn sie haben sehr vehement gesagt: Natürlich gibt es eine Gegenleistung, natürlich ist die Möglichkeit, diesen Rundfunk zu empfangen, eine Gegenleistung, die der Steuer widerspricht." (Gudula Geuther im Gespräch mit Sebastian Wellendorf bei @mediasres im Deutschlandfunk. Der, btw, einen sehr schönen "Hintergrund" zum Thema gemacht hat, wollte ich einfach mal loswerden. Irgendwie lässig, wenn ein eigentlich Betroffener einfach mal alle Seiten zu Wort kommen lassend informiert, dachte ich gestern beim Nachhören.)

Heute beraten die Richter noch einmal zum Thema (danke für die Präsizierung, @epdmedien). Zur Urteilsverkündung im Herbst wissen wir dann mehr.

2,22 Millionen Euro Miese dank Leistungsschutzrecht

Anderes Gericht, auch noch kein Urteil, aber eine Tendenz: Dieses Leistungsschutzrecht ist echt sowas von für die Füße, dass man es sich gar nicht ausmalen kann. Warum?

"Im Prozess über die sogenannte Gratislizenz der Verwertungsgesellschaft (VG) Media für den Suchmaschinenanbieter Google ist kein schnelles Urteil zu erwarten. Das Verwaltungsgericht München habe das Verfahren solange ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Gültigkeit des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverleger entschieden habe, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von Golem.de mit. Damit darf Google im Gegensatz zu anderen Suchmaschinen in Deutschland die Angebote von Verlagen, die das Leistungsschutzrecht über die VG Media durchsetzen wollen, kostenlos nutzen."

Das berichtet Friedhelm Greis bei Golem.

Die Verlage haben sich also von der Politik ein Recht gegenüber Suchmaschinen zusichern lassen, das auf europäischer Ebene noch kassiert werden könnte, was die Politik nicht davon abhält, besagtes Recht auch in Europa einführen zu wollen und die Verlage nicht, eben jenes ausgerechnet gegenüber Google gar nicht umzusetzen. Und das ist nicht mal der Absurditäten letzter Schluss, wie die grüne Medienpolitikerin Tabea Rößner auf ihrer Website schreibt:

"Einen weiteren Beweis für die Unsinnigkeit des Gesetzes liefert der Jahresbericht 2017 der VG Media, welche die Verlage in dem Streit vertritt. Demnach hat man im vergangenen Jahr durch das Leistungsschutzrecht lediglich Einnahmen in Höhe von 30.000 Euro erzielt – allerdings ganze 2.250.099,06 Euro für die Rechtsdurchsetzung ausgegeben. Auch hier droht Übel: Wenn der EuGH das Gesetz für unzulässig erklärt, könnten die Verlage am Ende fast 10 Millionen Euro Ausgaben für das Leistungsschutzrecht in den Sand gesetzt haben."

Auf diese Verhandlungsberichte von Jost Müller-Neuhof wäre ich gespannt.

Das Spiegel-Blog feiert mit Peter Maffay Comeback

Das Positive des heutigen Tages? Das Spiegel-Blog, vergangene Woche noch als still und heimlich von uns gegangen belächelt, lebt! Und wie!

Nach nur eineinhalb Jahren Schweigekloster lässt es die Rechtsabteilung des Spiegel als Autor richtig krachen. Schließlich gilt es zu feiern, dass der Text 'Peterchens Irrfahrt' weiter verbreitet werden darf, weil Peter Maffay einen Tag vor dem Termin vor dem Landgericht Köln seine Klage dagegen zurückgezogen hat.

"Der Musiker hatte den Spiegel wegen Behauptungen im Text von dem Redakteur Alexander Kühn und dem Investigativjournalisten Jörg Schmitt verklagt. Die Recherche handelt von Maffays Stiftung, die traumatisierten Kindern Urlaub auf Mallorca ermöglicht. Die Journalisten deckten auf, dass das Grundstück, auf dem einst Schafe und Ziegen beherbergt, Gemüse angebaut und Brot und Käse von den Kindern hergestellt wurden, brach lag und verwahrlost war",

informiert Levin Kubeth bei Meedia. Damit zum Auftritt der fulminanten Spiegel-Publizi-Juristen:

"Jeder Spekulation, ob Maffay am Ende an seiner eigenen Version der Wahrheit zweifelte oder an den Superkräften seines Anwalts Christian Schertz – oder an beidem , entzieht Schertz in der Begründung gegenüber dem Gericht in bemerkenswerter Manier den Boden: Ein Weiterführen der Klage mache 'keinen Sinn mehr', da die Kernaussage durch 'die normative Kraft des Faktischen' widerlegt sei, Maffay habe seine Fincas ja bis heute nicht verkauft. Dass der Grund hierfür natürlich gerade die Berichterstattung des SPIEGEL gewesen sein könnte und, davon abgesehen, eine angeblich erwiesene Unwahrheit von aufgestellten Behauptungen ein eher ungewöhnliches Motiv für die Rücknahme einer Unterlassungsklage darstellt geschenkt."

Überschrift: "SPIEGEL gegen Maffay 5:0".

Schön, wenn Sieger so sympathisch bleiben.

Altpapierkorb (IRT, NSU, GA und RP, EU und FB, "The Cleaners")

+++ Unsere freundlichen Gastgeber von 360G haben Kolumnen-Zuwachs bekommen: Grimberg, Vorname Steffen, in der gestrigen Folge zur Frage, warum der Vergleich zwischen Patentanwalt und betrogenem Institut für Rundfunktechnik (IRT) (Altpapier) als Erfolg verkauft wird, wenn von den 200 Millionen Euro Schaden nur 60 Millionen Euro ersetzt werden?

+++ Fünf Jahre NSU-Prozess und ein Zwischenfazit der SZ-Reporterin Annette Ramelsberger waren gestern Abend Thema bei Zapp.

+++ Die Zusammenlegeritis im deutschen Regionalzeitungsmarkt darf weitergehen, hat das Bundeskartellamt entschieden, und die Übernahme des Bonner Generalanzeigers durch die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft (u.a. Rheinische Post) genehmigt (Horizont).

+++ Mark Zuckerberg meets EU, aber nur ausgewählte Vertreter, und die auch nur hinter verschlossenen Türen (Spiegel Online, Netzpolitik.org, u.a.).

+++ Apropos: "Der journalistische Scoop besteht darin, in Manila, wo unter strenger Geheimhaltung Zehntausende von sogenannten Content-Moderatoren damit beschäftigt sind, anstößige Inhalte aus den Netzwerken zu löschen, mehrere Personen ausfindig gemacht zu haben, die offen über diese an obskure Drittfirmen ausgelagerte, schlecht bezahlte und psychisch schwer belastende Arbeit sprechen." Oliver Jungen auf der Medienseite der FAZ über den Dokumentarfilm "The Cleaners" über die großen Content-Löschtrupps US-amerikanischer Medienunternehmen.

+++ Betreibt die Sat.1-Show "Mord mit Ansage" Formatausbeutung bei der Sat.1-Impro-Comedy "Schillerstraße"? Autorin und Produzentin Maike Tatzig glaubt schon. Torsten Zarges berichtet bei DWDL.

+++ ... "auf einmal fällt auf, dass digitale Medienangebote sehr viel besser dazu geeignet sind den Einblick in die persönliche Gedankenwelt, politische Orientierung, in das soziale Verhalten sowie Konsuminteressen zu verschleiern, als es analoge Medienangebote bislang vermochten" bitte was?! Wie Jan Krone zu dieser steilen These kommt, steht bei Carta.

+++ "Neulich in der Rubrik 'Gesundheit / Ratgeber' auf den Seiten von 'Focus Online': Eine Journalistin, die an Homöopathie glaubt, interviewt einen Arzt, der an Homöopathie glaubt und mit dem sie schon gemeinsam Bücher über Homöopathie geschrieben hat, in einem Special, das von einem Hersteller homöopathischer Produkte finanziert wird, zum Thema Homöopathie." Stefan Niggemeier hat sich für Übermedien der Sache angenommen.

Neues Altpapier gibt es morgen wieder.