Informationen zur Kommunal-Wahl in Sachsen

24. Mai 2019, 14:40 Uhr

Das sind Kommunal-Wahlen

Politik wird von vielen Menschen gemacht.
Die Menschen heißen Politiker.
In Deutschland gibt es verschiedene Politiker.

Es gibt Politiker für ganz Deutschland.
Die arbeiten in Berlin.

Es gibt Politiker für die Bundes-Länder. 
Sachsen ist ein Bundes-Land.

Es gibt Politiker in einer Stadt.
Zum Beispiel in Erfurt.

Bei den Kommunal-Wahlen wählen Sie die Politiker in den Städten.
Und die Politiker in den Land-Kreisen.
Städte und Land-Kreise heißen auch Kommunen.

Darum sind die Kommunal-Wahlen wichtig

Die Politik in den Kommunen bestimmt das Leben von allen Menschen.
Zum Beispiel:
    • Das unser Abfall regelmäßig abgeholt wird.
    • Wo gebaut werden darf.
    • Welche Betriebe es in der Stadt gibt.

Die Menschen sind deshalb von der Kommunal-Politik stark betroffen.
Viele Menschen kennen die Politiker in ihrer Stadt aber nicht.
Meistens kennen sie nur den Namen vom Bürger-Meister.

Termin für die Kommunal-Wahl in Sachsen

Die Kommunal-Wahlen sind am 26. Mai 2019.
Das ist ein Sonntag.
Sie können von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wählen gehen.

Die Kommunal-Wahl ist zusammen mit der Europa-Wahl.
Dadurch sollen mehr Menschen wählen gehen.

Diese Personen wählen Sie

Sie wählen Vertreter von Ihrer Stadt.
Oder von Ihrem Land-Kreis.
In den Städten und Land-Kreisen arbeiten verschiedene Menschen.
Zum Beispiel:
    • der Bürger-Meister
    • oder der Stadt-Rat.

Bei der Kommunal-Wahl wählen Sie diese Menschen.
Sie bestimmen neu:
    • Wer im Stadt-Rat arbeiten wird.
    • Wer im Gemeinde-Rat arbeiten wird.
    • Wer im Ortschafts-Rat arbeiten wird.
    • Wer im Kreis-Tag arbeiten wird.

Sie wählen die 10 Kreis-Tage neu.

Kommunal-Wahlen sind immer nach 5 Jahren.
Dann wählen Sie wieder neu.

Wer darf bei den Kommunal-Wahlen in Sachsen wählen?

Sie dürfen an Ihrem Wohn-Ort wählen:
Wenn Sie 3 Monate oder länger dort wohnen.
Sie müssen an Ihrem Wohn-Ort gemeldet sein.

Sie bekommen vor der Wahl einen Brief.
Der Brief heißt Wahl-Benachrichtigung.
Sie dürfen nicht wählen ohne Wahl-Benachrichtigung.

Wer wird gewählt?

In Sachsen werden 419 Stadt-Räte oder Gemeinde-Räte gewählt.
Es werden auch Ortschafts-Räte gewählt.
Das sind Politiker aus kleinen Gemeinden.
220 solche kleinen Gemeinden gibt es.
Es werden 890 Ortschafts-Räte gewählt.

In Dresden können 11 Parteien gewählt werden.
In Chemnitz können 10 Parteien gewählt werden.
In Leipzig können auch 10 Parteien gewählt werden.

In ganz Sachsen gibt es 6 000 Wahl-Lokale.
Jeder Bürger kann sich wählen lassen.
Ein Bürger, der sich wählen lassen will heißt: Kandidat.
Bei der letzten Wahl gab es 30 000 Kandidaten.
Die Kandidaten konnten bis zum 28. März sagen:
Dass sie gewählt werden wollen.

Ein Kandidat muss 18 Jahre alt sein.
Er muss seit mindestens 3 Monate in der Stadt
oder dem Land-Kreis wohnen.
Ein Kandidat muss in Deutschland geboren sein.
Oder in einem Land der Europäischen Union.

Nicht gewählt werden dürfen Bürger wenn Sie:
    • Kein öffentliches Amt haben dürfen.
    Das muss ein Richter festlegen.
    • Sie nicht aus Deutschland kommen
    und in Ihrem Land nicht gewählt werden dürfen.

Menschen mit Behinderungen dürfen wählen      

In Sachsen dürfen alle Menschen mit Behinderungen wählen.
Auch wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben.
Sie müssen aber im Wähler-Verzeichnis stehen.
Ins Wähler-Verzeichnis konnten Sie sich
bis zum 10. Mai 2019 eintragen lassen.

Der MDR hat den Text geschrieben.
Anja Seidel hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Anne-Kristin Kausch, Andrè Uhlemann und Jan Schlothauer
haben die Leichte Sprache geprüft.
Sie arbeiten beim Verein Leben mit Handicaps e.V.
Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013