Ultraschallbild, Nuckel und Informationsmaterial zum Schwangerschaftsabbruch
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Infos in Leichter Sprache Noch mehr wichtige Infos zum Schwangerschafts-Abbruch

07. April 2022, 14:31 Uhr

Wenn Frauen einen Schwangerschafts-Abbruch machen wollen:
Dann müssen sie verschiedene Dinge be-achten.

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MDR FERNSEHEN Mi 06.04.2022 15:27Uhr 04:46 min

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Die Frauen brauchen verschiedene Papiere
für den Schwangerschafts-Abbruch

Ein Schwangerschafts-Abbruch wird bei einem Frauen-Arzt gemacht.
Dort müssen die Frauen verschiedene wichtige Papiere zeigen.
Das sind diese Papiere:
    • Die Kranken-Kassen-Karte,
    • eine Bestätigung für die Kosten-Übernahme
       von der Kranken-Kasse
    • und eine Bescheinigung von der SKB.

Wenn die Frauen einen Blutgruppen-Nachweis haben:
Dann bringen sie ihn auch mit zum Frauen-Arzt.

Ein Schwangerschafts-Abbruch kostet Geld

Wenn Frauen den Schwangerschafts-Abbruch mit Medikamenten machen:
Dann kostet das ungefähr 300 Euro.
Der Schwangerschafts-Abbruch mit einer Operation
kostet ungefähr 600 Euro.

Manchmal bezahlt die Kranken-Kasse
den Schwangerschafts-Abbruch

Die Kranken-Kasse bezahlt den Schwangerschafts-Abbruch:
    • Wenn Frauen schlimme Gesundheits-Probleme bekommen können.
      Wegen der Schwangerschaft
      oder wegen der Geburt.
    • Oder wenn Frauen schwanger geworden sind:
      Weil ein Mann sie vergewaltigt hat.

Wenn die Kranken-Kasse den Schwangerschafts-Abbruch bezahlen soll:
Dann müssen die Frauen vorher einen Antrag an die Kranken-Kasse schreiben.

Manchmal bezahlt die Kranken-Kasse vielleicht nicht

Die Frauen haben entschieden:
Dass sie einen Schwangerschafts-Abbruch machen wollen.
Weil sie jetzt noch kein Baby haben wollen.
Zum Beispiel:
    • Weil sie vielleicht denken:
      Sie schaffen die Arbeit mit einem Baby nicht.
    • Weil sie keinen Partner haben.
    • Oder weil sie gerade eine Berufs-Ausbildung machen.
Das heißt dann in schwerer Sprache:
Die Frauen machen einen Schwangerschafts-Abbruch auf eigenen Wunsch.
Dann bezahlt die Kranken-Kasse vielleicht nicht dafür.
Und die Frauen müssen selbst den Schwangerschafts-Abbruch selbst bezahlen.

Es gibt aber eine Ausnahme von dieser Regel.
Das ist im Schwangerschafts-Konflikt-Gesetz auf-geschrieben.
Dort steht:
Manchmal bezahlt die Kranken-Kasse vielleicht doch
für den Schwangerschafts-Abbruch.
Das ist zum Beispiel so:
Wenn die Frau nur sehr wenig Geld hat.
Und wenn sie den Schwangerschafts-Abbruch
deshalb nicht selbst bezahlen kann.

Wenn die Frauen mehr Informationen dazu brauchen:
Dann können sie bei der SKB nach-fragen!
Die Mitarbeiterinnen von der SKB können ihnen erklären:
Ob die Kranken-Kasse bei ihnen vielleicht eine Ausnahme macht.

Auf diesen Internet-Seiten können die Frauen eine SKB finden:
    • Liste mit Beratungs-Stellen im Bundes-Land Sachsen
    • Liste mit Beratungs-Stellen in Sachsen-Anhalt
    • Liste mit Beratungs-Stellen in Thüringen
    • BZgA: Familienplanung
Achtung: Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.

Hilfe und Informationen

Wenn die Frauen mehr Informationen oder Hilfe brauchen:
Dann können sie beim Hilfe-Telefon für Frauen anrufen.
Die Mitarbeiterinnen vom Hilfe-Telefon sprechen auch Leichte Sprache.
Das ist die Telefon-Nummer: 08 00 01 16 01 6
Und das ist die Internet-Seite: Hilfe-Telefon