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Barrierefreiheit im MDR

Audiodeskription (AD)Untertitelung (UT)Gebärdensprache (DGS)Leichte Sprache (LS)
Bildrechte: Cumulus/MDR

MDR und ARDWissenswertes über die Barrierefreiheit

23. Dezember 2022, 13:38 Uhr

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es bei der Barrierefreiheit?

Mit der Überführung der europäischen Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtline) in deutsches Recht werden die Öffentlich-rechtlichen Anbieter verpflichtet, folgende Anforderungen von 2022 an umzusetzen:

Mindestens alle drei Jahre müssen demnach die einzelnen Landesrundfunkanstalten sowie die ARD Gemeinschaftsangebote über den Stand zum Ausbau der barrierefreien Angebote ihren jeweiligen Aufsichtsgremien berichten. Im MDR ist das der Rundfunkrat.

Die Berichte werden anschließend der Europäischen Kommission übermittelt. Erstmals erfolgt dies bis zum 19. Dezember 2022, hierfür gilt der Stichtag 30. Juni 2022. Der für die ARD-Barrierefreiheit federführende NDR bündelt die Berichte der Landesrundfunkanstalten und leitet sie an die zuständigen staatlichen Stellen weiter.

Zudem sind die Landesrundfunkanstalten sowie die Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel ARD-Aktuell, also unter anderem die Tagesschau, aufgefordert, jeweils einen Entwicklungsplan vorzulegen. Darin wird beschrieben, wie die barrierefreien Angebote bis zum Jahresende 2025 etappenweise erweitert werden. Eine besondere Bedeutung kommt hier der digitalen Verbreitung zu. Der für die ARD federführende NDR bündelt auch diese geplanten Weiterentwicklungen und leitet sie weiter.

Pflegt der MDR Austausch mit behinderten Menschen?

Der MDR steht seit 2012 regelmäßig im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände und einschlägigen Forschungseinrichtungen sowie den Behindertenbeauftragten der Länder des Sendegebiets zum Ausbau seiner barrierefreien Angebote. Das jährliche Treffen fand zuletzt am 27.10.2022 in Leipzig statt.

Ergänzend führt der MDR regelmäßige Treffen und Workshops mit schwerhörigen bzw. gehörlosen sowie blinden und sehbehinderten Menschen aus dem Sendegebiet durch, diese Treffen werden ergänzt durch den Austausch mit kognitiv eingeschränkten Menschen. In diesen Arbeitstreffen werden bestehende barrierefreie Angebote evaluiert und neue Angebote mit den Fachexpertinnen und –Experten in eigener Sache besprochen.

Bei der Produktion barrierefreier Angebote sind Menschen mit Behinderung beteiligt, wenn die Voraussetzungen dafür geben sind.

Welchen Umfang haben die barrierefreien Angebote 2022?

Alle Sendungen aus dem MDR-Fernsehprogramm sind mit ihren barrierefreien Fassungen (Untertitel, Audiodeskription und Deutscher Gebärdensprache) auch in der Mediathek nutzbar. Dieses Angebot wird ergänzt durch Videos, die ausschließlich in der Mediathek "webexklusiv" zur Verfügung stehen, also nicht im Fernsehprogramm ausgestrahlt werden. Diese müssen zusätzlich untertitelt, hörbeschrieben oder mit Deutscher Gebärdensprache ausgestattet werden.

Der MDR untertitelt sein Programm zu 94 Prozent. Mit Audiodeskription ausgestattet sind 17 Prozent der Sendungen. Mit Deutscher Gebärdensprache (DGS) werden im Jahr ca. 37.000 Sendeminuten ausgestattet.

Außerdem gibt es zum Lesen und Hören werktäglich Nachrichten in Leichter Sprache. Bei besonderen Programmschwerpunkten und Ereignissen kommen weitere Informationen in Leichter Sprache hinzu.

Welche barrierefreien Ziele im Programm hat sich der MDR für 2025 gesetzt?

Die vorhandenen barrierefreien Programmzugänge des MDR sollen bis 2025 für non-lineare Angebote ausgebaut werden. Ziel ist, dass Webformate in ähnlichem Maß barrierefrei angeboten werden, wie das lineare Programm. Deshalb werden z.B. web-exklusive Video-Formate zusätzlich untertitelt und hörbeschrieben. Regionale Angebote der Audiotheken sollen verschriftlicht werden.

Im Bereich Audiodeskription der ARD-Mediathek gibt es derzeit eine Besonderheit: Wählt man auf der Startseite über den Button "Barrierefrei" den Bereich Audiodeskription, werden eine Vielzahl von Filmen mit Audiodeskription angezeigt. Klickt man auf einen dieser Filme an, so startet dieser. Allerdings nicht in der Fassung mit Audiodeskription. Dazu muss man rechts unten die Sprechblase anklicken (zweites Symbol von rechts) und anschließend bei Audiodeskription "an" auswählen. Eine Verbesserung dieser Nutzerführung ist in Arbeit, ein Termin der Fertigstellung kann noch nicht benannt werden.

Warum werden nicht mehr Inhalte mit Deutscher Gebärdensprache (DGS) ausgestattet?

Oft wird der Wunsch geäußert, den überwiegenden Teil des Programms zum Beispiel mit Deutscher Gebärdensprache (DGS) auszustatten. Doch in Deutschland gibt es derzeit nicht genügend Gebärdendolmetscherinnen und -Dolmetscher. Das macht es in vielen Fällen herausfordernd, die notwendigen DGS-Übersetzungen sicherzustellen.

Elektronisch generierte Avatare für DGS sind derzeit noch keine Alternative: die automatisierte Übersetzung von Text in Gebärdensprache ist noch nicht weit genug entwickelt. Experten schätzen, dass das erst in etwa zehn Jahren der Fall sein wird.

Warum werden nicht mehr Inhalte mit Audiodeskription (AD) ausgestattet?

Nicht alle Filme eigenen sich dazu, hörbeschrieben zu werden. Für Hörbeschreibungen bedarf es im Film ausreichend vieler Passagen, wo nicht gesprochen wird. Dort kann die Audiodeskription beschreiben, was im Bild zu sehen und für das Verständnis der Handlung wichtig ist.

Wenn in Filmen Menschen fast ohne Pause sprechen, ist für eine sinnvolle Hörbeschreibung kein ausreichender Platz vorhanden. In diesen Fällen kann keine Audiodeskription erstellt werden. Bei Musiksendungen ist das ähnlich.

Manche Filme beinhalten bereits sehr deskriptive Texte bzw. O-Töne. Dann erübrigt sich eine Hörbeschreibung, weil die sehbehinderten Zuschauer ohnehin alle wesentlichen Teile des Films nachvollziehen können.

Die Produktion einer hochwertigen Audiodeskription dauert in der Regel mehrere Tage. Der produziert pro Jahr ca. 230 Hörfilm-Fassungen, das geht nur mit ineinander greifenden Arbeitsverfahren. Werden Filme zu knapp vor dem Ausstrahlungstermin fertig, ist die Produktion einer Hörbeschreibung zeitlich nicht mehr möglich.

Sie haben Verbesserungsvorschläge?

Sie können sich direkt an den MDR wenden unter barrierefreiheit@mdr.de und uns dort Verbesserungsvorschläge zusenden.

Außerdem bietet seit Dezember 2020 eine Internetseite einen Überblick zur Barrierefreiheit in den Medien an. Diese „Zentrale Anlaufstelle für barrierefreie Angebote“ (ZABA) ist ein gemeinsames Projekt der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender. Hier gibt es Möglichkeit, Beschwerden einzureichen. Außerdem führt die Seite Informationen zu Audiodeskription, Untertiteln, Gebärdensprache und leichter Sprache auf.

Die ZABA erfüllt eine Vorgabe aus Artikel 7 Abs. 4 der Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Danach müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine zentrale Anlaufstelle und Beschwerdemöglichkeit schaffen.