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Der Bundestag hat das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abgeschafft. Bildrechte: IMAGO/Christian Ohde

Bundesregierung streicht § 219 a - Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben

24. Juni 2022, 19:52 Uhr

Paragraf 219a hat es auch Ärzten verboten, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu machen. In der Praxis hieß das vor allem: Wer auch nur darüber informiert, kann sich strafbar und vor allem angreifbar machen. Jetzt hat der Bundestag §219a gestrichen.

Der Bundestag hat das Werbeverbot für Abtreibungen gekippt, der Paragraf 219a ist gestrichen. Unterstützt wurde die Ampel-Koalition dabei von der Linken, Union und AFD stimmten gegen die Abschaffung. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hatte sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Es gehe um die Rechte der Frauen und das Lebensrecht des Kindes. Das Bewusstsein dafür müsse erhalten bleiben. Eine Abtreibung sei kein normaler ärztlicher Eingriff, so Winkelmeier-Becker.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte hingegen, es sei "höchste Zeit" für die Gesetzesänderung.

Was stand in §219a?

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches hat Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in "grob anstößiger Weise" verboten. Das hatte in der Praxis aber vor allem dazu geführt, dass Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informiert haben, dafür verurteilt wurden.

So wie die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 wegen Verstoßes gegen den Paragrafen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Fachleute dürften nicht sachlich informieren, kritisierte Hänel, aber die unqualifizierten und irreführenden Äußerungen von Nicht-Fachleuten seien immer erlaubt gewesen. Das habe dazu geführt, dass Frauen, die sich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren wollten, häufig auf Webseiten von radikalen Abtreibungsgegnern landeten - eine zusätzliche Belastung in der ohnehin schwierigen Situation einer ungewollten Schwangerschaft.

Gegen das Urteil zog die Medizinerin bis vors Bundesverfassungsgericht - ohne Erfolg.

Mit der Abschaffung von 219a sollen auch die Urteile gegen Ärzte wie Kristina Hänel aufgehoben werden. Dem Gesetz zufolge ist es künftig Ärzten und Kliniken sogar ausdrücklich erlaubt, "sachlich und berufsbezogen" über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Was bedeutet die Gesetzesänderung für Abtreibungen?

Von dem neuen Beschluss unberührt bleibt Paragraf 218 StGB, der einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Wollen Schwangere einen Abbruch vornehmen, bleibt das straffrei, wenn sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lassen, der Abbruch von einem Arzt durchgeführt wird und seit der Befruchtung nicht mehr als drei Monate vergangen sind. Das regelt der Paragraf 218a.

Nicht für jede Schwangere ist der positive Test auch ein Grund zur Freude. Bildrechte: IMAGO/Westend61

Dadurch werde laut Bundesjustizminister Buschmann der "verfassungsrechtlich gebotene Schutz des ungeborenen Lebens" geregelt. CDU/CSU und die AFD hatten die Gesetzesänderung als einen Angriff auf den Lebensschutz kritisiert.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will aber auch über den Paragrafen 218 reden. Ein von der Regierung eingesetzte Kommission soll sich mit der Frage beschäftigen, ob das Abtreibungsrecht auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden könnte.

BRISANT

(Dieser Beitrag wurde am 24.06.2022 erstmals veröffentlicht.)

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 24. Juni 2022 | 17:15 Uhr