Überblick Ausgangsbeschränkungen wegen Coronavirus: Was gilt wo?
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Ministerpräsident Söder war der erste, der die "angedrohten" Maßnahmen umgesetzt hat: Weil sich zahlreiche Menschen weder an den Mindestabstand noch die Einschränkung sozialer Kontakte halten, gelten in Bayern seit heute Ausgangsbeschränkungen. Andere Bundesländer, Städte und Gemeinden haben nachgezogen. Bleibt die Frage: Was gilt wo? Und welche Strafen drohen, wenn man gegen die Auflagen verstößt? BRISANT.DE schafft Überblick im Maßnahmen-Dschungel.

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Bei schönem Wetter mit Freunden im Park zusammensitzen oder dicht gedrängt durch die Stadt flanieren? Diese Bilder gibt es in Bayern nicht mehr zu sehen. Ministerpräsident Markus Söder hat als Erster die Reißleine gezogen und über ganz Bayern "grundlegende Ausgangsbeschränkungen" verhängt.
Andere Bundeländer haben bereits angekündigt nachzuziehen, wenn die Bevölkerung nicht mitmacht, mit ihrem Verhalten eine weitere Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen. Einzelne Städte und Gemeinden mussten bereits reagieren. Was gilt wo? Ein Überblick.
Maßnahme | Gastronomie | Versammlungen | Strafe bei Regelverstoß | |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen (in Vorbereitung) | Bußgelder, auch mehrjährige Haftstrafen möglich | ||
Freiburg | Betretungsverbot für öffentliche Orte | |||
Bayern | Ausgangsbeschränkungen: Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund erlaubt | geschlossen | nur Familienangehörige | Geldstrafen bis zu 25.000€ |
Berlin | weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Vorbereitung | Schließung geplant | bis zu 50 Personen | |
Brandenburg | Keine Ausgangsbeschränkungen geplant | weiterhin von 6 Uhr bis 18 Uhr geöffnet | keine Angaben, Veranstaltungen mit bis 1000 Menschen erlaubt, ab 100 Menschen Meldung an Kommunen nötig | |
Bremen | Ausgangssperre soll vermieden werden | geschlossen | keine Angaben, Menschenversammlungen sind untersagt | |
Hamburg | geschlossen | bis zu 6 Personen, alle Veranstaltungen sind untersagt | ||
Hessen | geschlossen | bis zu 5 Personen | ||
Mecklenburg-Vorpommern | Bundesland ist für Touristen gesperrt! | Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern sind untersagt | ||
Niedersachsen | keine Ausgangssperre geplant | geschlossen | ||
Nordrhein-Westfalen | Ausgangssperre möglich | bis 15 Uhr geöffnet | ||
Leverkusen | bis 15 Uhr geöffnet | bis zu 2 Personen | ||
Köln | bis 15 Uhr geöffnet | bis zu 2 Personen | ||
Rheinland-Pfalz | geschlossen | bis zu 5 Personen | ||
Saarland | Ausgangsbeschränkungen | geschlossen | nur Familienangehörige | Geldstrafen bis zu 25.000 Euro |
Sachsen | Ausgangssperren als letztes Mittel möglich | 6 bis 18 Uhr geöffnet | k.A. | |
Dresden | Ausgangsbeschränkungen: Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund erlaubt | geschlossen | ||
Sachsen-Anhalt | 6 bis 18 Uhr geöffnet | k.A. | ||
Schleswig-Holstein | keine Ausgangssperre geplant, Einreise- und Aufenthaltsverbot für Touristen | geschlossen | k.A. | |
Thüringen | 6 bis 18 Uhr geöffnet | Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern, darunter strenge Auflagen | ||
Jena | Betretungsverbot für alle öffentlichen Orte | 6 bis 18 Uhr geöffnet |
Was sind triftige Gründe, die eigene Wohnung zu verlassen?
- Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers
- Einkäufe für den täglichen Bedarf
- Besuche von Arztpraxen, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern und Gesundheitspraxen
- Apothekenbesuche innerhalb des Stadtgebiets
- Besuche von Filialen der Deutschen Post
- Tanken an Tankstellen
- Geldabheben bei Banken
- Hilfeleistungen für Bedürftige
- Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte auf dem Weg zum Stützpunkt oder Einsatzort
- Notwendiger Lieferverkehr
- Abgabe von Briefwahlunterlagen
- Unabdingbare Versorgungen von Haustieren
- Sport und Spaziergänge im Freien - entweder allein oder mit Partner oder Familie
In begründeten Fällen kann eine Ausnahme beantragt werden! An den Ortsausgängen gibt es Kontrollstellen. Beim Hinausfahren muss eine Sondergenehmigung vorgezeigt werden.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 21. März 2020 | 17:10 Uhr