Einheitliche Regeln Partys, Bußgeld, Urlaub: Das sind die neuen Corona-Regeln
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Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel haben einheitliche Regeln angesichts steigender Corona-Infektionen beschlossen. Großveranstaltungen fallen bis Jahresende aus, Maskenmuffel müssen 50 Euro Bußgeld zahlen, Eltern bekommen mehr Kinderkrankentage, Reisende aus Risikogebieten müssen in Quarantäne.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag mit Kanzlerin Angela Merkel über eine Neuausrichtung der Corona-Strategie beraten. Erstmals seit Juni. Denn bislang kochte jedes Bundesland sein eigenes Süppchen in Sachen Bußgeld bei Maskenverweigerern oder der maximalen Gästeanzahl bei Feiern.
Um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu behalten, wird es keine weiteren Lockerungen auf absehbare Zeit geben. Mindestabstand, Hygiene und Maskenpflicht bleiben das A und O.
Auf diese Punkte konnten sich Bund und Länder einigen:
Zehn Tage mehr Kinderkrankengeld
Wegen der Corona-Krise bekommen berufstätige Elternpaare und Alleinerziehende zehn weitere Krankentage, wenn das Kind krank ist. Allerdings soll das nur für dieses Jahr gelten.
Keine Großveranstaltungen bis Ende 2020
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sind bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten! Konkret genannt wurden von der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen.
Fußballspiele dürften bis auf weiteres als Geisterspiele stattfinden. Weihnachtsmärkte stehen auf dem Spiel - besonders in Großstädten. Das sei abhängig vom Infektionsgeschehen und den vorgelegten Hygienekonzepten, sagte Bayerns Ministerpräsident Söder.
Keine Obergrenzen bei Familienfeiern
Bund und Länder haben sich bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen können. Zuvor waren Zahlen von 25 bei privaten Feiern zu Hause und 50 außerhalb genannt worden.
Alle Feiernden sollen "kritisch abwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind."
Bußgelder für Maskenmuffel
Verstöße gegen die Maskenpflicht sollen einheitlich mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden. Nur Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff will da nicht mitmachen! Denn nur die Bundespolizei könne das Bußgeld durchsetzen - und das Pesonal sei rar.
Die Verkehrsminister sollen prüfen, inwiefern das Bußgeld in eine erhöhtes Beförderungsentgelt umgewandetl werden kann. Denn das dürfen Konrolleure und Bahnmitarbeiter sofort durchsetzen.
Quarantäne für Reiserückkehrer
Mit Ende der Sommerferien am 15. September endet auch der kostenlose Corona-Test für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten. Wer in einem Risikogebiet war, muss 14 Tage in Quarantäne! Sie kann durch einen Test frühestens ab dem fünften Tag nach Rückkehr beendet werden. Den muss man selbst bezahlen. Diese Regelung soll "möglichst" ab dem 1. Oktober 2020 gelten.
Statt "Aussteigekarten" auf Papier wird die Einreiseanmeldung elektronisch umgestellt. Grund: sie werden falsch oder unleserlich ausgefüllt. Wer die Quarantäne nicht einhält, muss mit "empfindlichen Bußgeldern" rechnen! Kanzlerin Merkel appelierte an die Verantwortung jedes Reisenden.
In diesem Zusammenhang wird eine Änderung bzw. Anpassung des Infektionsschutzgesetzes erfolgen. Bei "vermeidbaren Reisen" - und das ist Urlaub! - in ein Risikogebiet, das als solches bereits bei Reiseantritt bekannt war, wird es künftig keine Lohnfortzahlung für die Quarantänezeit mehr geben. Grenzkontrollen oder Reiseverbote stehen aber nicht im Raum.
Schule
Die Kultusminister sind aufgefordert, die Hygienekonzepte, die für jedes Bundesland gesondert gelten, zu vereinheitlichen.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 27. August 2020 | 17:15 Uhr