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Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, wurde ab 1. Januar 2023 vom Bürgergeld abgelöst. 2024 soll es sogar erhöht werden. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Hartz-IV-Nachfolger Mehr Bürgergeld ab 2024

29. Dezember 2023, 14:40 Uhr

Es ist die größte Sozial-Reform seit Jahrzehnten: Mit der Einführung des Bürgergeldes löste die Bundesregierung Anfang des Jahres das umstrittene Hartz-IV-System ab. Gute Nachrichten: Ab 2024 wird das Bürgergeld sogar erhöht.

Weil die Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation derzeit weiter in die Höhe klettern, soll das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 erhöht werden. Rund 5,5 Millionen Bezieher bekommen dann im Schnitt zwölf Prozent mehr Geld auf ihr Konto überwiesen.

"Die Regelsätze werden für alle Generationen, die bedürftig sind, zum 1. Januar deutlich steigen", so Arbeitsminister Hubertus Heil.

Doch was bedeutet das in Zahlen?

Wie hoch ist das Bürgergeld aktuell und im kommenden Jahr?

Seit Anfang 2023 erhalten Alleinstehende 502 Euro pro Monat - ab 2024 sollen es 563 Euro sein.

Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten bisher 451 Euro – und künftig 506 Euro.

Gute Nachrichten gibt es auch für Familien, die auf Bürgergeld angewiesen sind: Denn auch für Kinder und Jugendliche gibt es eine Erhöhung der Sätze.

Bürgergeld 2023 2024
Alleinstehene Person: 502 Euro 563 Euro
Jugendliche ab dem 15. bis zum 18. Lebensjahr 420 Euro 471 Euro
Kinder vom siebten bis zum 14. Lebensjahr 348 Euro 390 Euro
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr 318 Euro 357 Euro

Das neue Bürgergeld: Das gilt seit 2023

Das viel diskutierte und häufig kritisierte Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, wurde am 1. Januar 2023 durch das sogenannte Bürgergeld abgelöst.

Markus Soeder, Ministerpräsident Bayern und CSU-Vorsitzender, angespannt
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat mit einer Blockade des Bürgergelds im Bundesrat gedroht. (Archiv) Bildrechte: imago images/Sven Simon

Höhere Leistungen, mehr Vertrauen

Durch das Bürgergeld soll das Vertrauen zwischen Leistungsbeziehern und Jobcentern wieder gestärkt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nennt es "Augenhöhe".

Es soll darum gehen, Personen persönlich zu beraten, sie bei der Arbeitssuche zu fördern und vielfältige Angebote zu machen, damit sie wieder langfristige Beschäftigung finden. Zu den neuen Reformen gehört somit auch die Abschaffung des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Es soll nicht mehr darum gehen, die Arbeitslosen so schnell wie möglich in einen Job zu vermitteln. Denn das hatte oft zur Folge, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zufrieden waren und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse nicht lange hielten. Stattdessen sollen die Arbeitslosen für eine langfristige Beschäftigung fit gemacht werden.

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?

Wie auch das Arbeitslosengeld II kann man das Bürgergeld im örtlichen Jobcenter beantragen. Außerdem ist es digital zugänglich. 

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, hat auch einen Anspruch auf Bürgergeld. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Sie können ergänzende Unterstützung erhalten.

Figuren in Arbeitskleidung unterschiedlicher Branchen stehen vor Euro Geldmünzen im Wert von 8,50
Wer Anspruch auf ALG II hatte, wird künftig auch Anspruch auf das Bürgergeld haben. (Symbolbild) Bildrechte: imago/Ralph Peters

Generell gilt: Bürgergeld kann man bekommen, wenn man erwerbsfähig, mindestens 15 Jahre alt, sowie nicht im Rentenalter ist, wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und man deshalb den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

Wie hoch fällt das Bürgergeld 2023 aus?

Die erste Veränderung durch das Bürgergeld kam ab 1. Januar 2023 automatisch und ohne Extra-Antrag. Das Bürgergeld ist aktuell in sechs Regelbedarfsstufen unterteilt, welche wären:

1. Alleinstehende Erwachsene: 502 Euro (+53 Euro)
2. Verheiratete und nicht-verheiratete Paare pro Person: 451 Euro (+47 Euro)
3. Erwachsene in Einrichtungen (nach SGB XII): 402 Euro (+42 Euro)
4. Junge Erwachsene unter 25, im Haushalt der Eltern und ohne Arbeit: 402 Euro (+42 Euro)
5. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren: 420 Euro (+44 Euro)
6. Kinder von 6 bis 14 Jahren: 348 Euro (+37 Euro)
7. Kinder von 0 bis 5 Jahren: 318 Euro (+33 Euro)

Für Kinder können außerdem Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Nahverkehr und Nachhilfe übernommen werden. Zudem gibt es weiterhin die Möglichkeit, Mehrbedarfe zu beantragen, zum Beispiel für Schwangere.

Arbeitsvermittlung und Sanktionen

Umstrittene Sanktionen gibt es dennoch weiterhin: Während der Pandemie wurden keine Leistungskürzungen wegen Meldeversäumnissen oder Fristverletzungen verhängt. Das änderte sich 2023. So können etwa bei Terminverstößen die Leistungen gekürzt werden. Möglich sind Kürzungen von bis zu zehn Prozent.

Auch drohen Leistungskürzungen wenn der Betroffene eine zumutbare Stelle nicht antritt. Dies bringt beim ersten Mal eine Kürzung von 20 Prozent mit sich. Beim zweiten Mal sind es dann 30 Prozent.

Nicht mehr zulässig sind Abzüge bei den Kosten der Unterkunft.

arbeitslos
Arbeitslose erhalten eine "Vertrauenszeit" vom Jobcenter, in der nur eingeschränkte Kürzungen drohen. (Archiv) Bildrechte: Colourbox

Was gilt für die Weiterbildung?

Bislang scheiterte die Berufsausbildung eines Arbeitslosen oft daran, dass er vorrangig einen Aushilfsjob annehmen muss. Dieser "Vermittlungsvorrang" entfällt. Stattdessen wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro eingeführt, um Anreize für eine Berufsausbildung zu schaffen.

Zudem wird es Leistungsbeziehern ermöglicht, bei Bedarf in drei Jahren eine Umschulung im Rahmen einer geförderten beruflichen Weiterbildung zu besuchen anstatt wie bisher in zwei Jahren.

Können Bezieher von Bürgergeld ihre bisherige Wohnung behalten?

Im ersten Jahr überprüfen die Jobcenter dem überarbeiteten Entwurf zufolge nicht, ob eine Wohnung angemessen ist. Menschen, die arbeitslos sind und sich einen neuen Job suchen müssen, sollen sich nicht auch noch um ihre Wohnung sorgen müssen, begründet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dieses Vorhaben.

Welches Vermögen dürfen die Leistungsbezieher behalten?

In den ersten zwölf Monaten werden Leistungen dann gewährt, wenn kein "erhebliches Vermögen" vorhanden ist. Hier gilt jetzt eine Grenze von 40.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher und 15.000 Euro für jeden weiteren Menschen in der Bedarfsgemeinschaft. Nach dieser Karenzzeit gilt ein Freibetrag von maximal 15.000 Euro für die Ersparnisse.

Welche Möglichkeiten für einen Zuverdienst sind geplant?

Ein Zuverdienst von bis zu 100 Euro wird überhaupt nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Geht er darüber hinaus, wird wie gehabt zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Neu ist: Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll ab 1. Juli mehr von seinem Einkommen behalten können. So dürfen Aufstocker bei einem Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent vom Einkommen anrechnungsfrei behalten. Bei Hartz IV waren es noch 20 Prozent.

(Dieser Beitrag wurde erstmals am 11.01.23 veröffentlicht und am 02.09.23 aktualisiert.)

Quellen und weiterführende Links:


BRISANT
dpa
afp
ndr.de
Reuters
Deutschlandfunk

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 02. September 2023 | 17:15 Uhr

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