Rauschmittel Legalisierung von Cannabis - Das soll sich beim Besitz, Konsum und Kauf jetzt ändern

Die geplante Freigabe von Cannabis ist in Deutschland umstritten. Nun hat die Bundesregierung die teilweise Legalisierung der Droge auf den Weg gebracht. Nach Angaben von Gesundheitsminister Lauterbach sollen Kauf und Besitz von Cannabis künftig erlaubt sein - allerdings stark reglementiert. Der freie Verkauf für Erwachsene ist damit vorerst vom Tisch.

Joint und Cannabis
Wird Cannabis in Deutschland bald legal? Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Eckpunkte vorgelegt, wie eine Cannabis-Legalisierung aussehen könnte. Bildrechte: imago/Christian Ohde

Die Legalisierung von Cannabis stand seit längerem auf der Agenda der Bundesregierung. Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein überarbeitetes Eckpunkte-Papier präsentiert, mit dem die teilweise Legalisierung der Droge auf den Weg gebracht werden soll.

Cannabis Cannabis ist der Name der indischen Hanfpflanze, die den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Dieser Wirkstoff verursacht einen Rauschzustand.

Hierzulande sind zwei Cannabis-Produkte als Rauschmittel gebräuchlich: Marihuana und Haschisch. Ersteres bezeichnet die getrockneten Blütenblätter, Stängel und Blätter der Pflanze. Unter Haschisch versteht man das getrocknete Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze.

Besitz von 25 Gramm Cannabis wird straffrei

Künftig sollen Kauf und Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen soll erlaubt werden.

Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Die zunächst geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei verkauft werden können, soll es allerdings nicht geben. Der Verkauf in solchen Geschäften soll erst in einem zweiten Schritt in Modellregionen erprobt werden - mit wissenschaftlicher Begleitung.

Verkauf von Cannabis auch an Jugendliche?

Grundsätzlich soll Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gilt auch für sie die Straffreiheit. Allerdings sollen die Jugendämter die Jugendlichen in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem soll das mitgeführte Cannabis beschlagnahmt werden.

Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, wird geprüft, ob Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem reduzierten THC-Gehalt (angedacht sind höchstens 10 Prozent) kaufen dürfen. Für ältere Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht.

Psychoaktive Auswirkungen durch THC Tetrahydrocannabinol (THC) ist für die psychoaktive Wirkung im Cannabis verantwortlich. Es bindet sich an sogenannte Cannabinoid-Rezeptoren, die sich im ganzen Körper - am häufigsten im Gehirn - befinden. Durch den Konsum von Cannabis wird das Gehirn regelrecht mit THC geflutet. Dadurch können alle Funktionen betroffen sein, die vom Cannabinoid-System gesteuert werden, zum Beispiel Motorik, Informationsverarbeitung oder das Gedächtnis.

Informationsbrochüre vom DHV, Deutscher Hanfverband
Zwar soll der Kauf von Besitz und Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren straffrei sein, dennoch sind für 18- bis 21-Jährige Sonderregelungen geplant. Bildrechte: IMAGO/Jochen Eckel

Ab wann soll Cannabis legal sein?

Geplant ist eine Entkriminalisierung von Cannabis. Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, sollen auch laufende Ermittlungs- und Strafverfahren darunter fallen. Wann das der Fall sein wird, steht bislang nicht fest, denn die präsentierten neuen Eckpunkte sind erst ein Zwischenschritt für das Legalisierungsvorhaben.

Noch im April soll ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen - den sogenannten "Cannabis Clubs" oder "Social Clubs" - vorgelegt werden. Dieser bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundestages. Bei einem früheren Termin ging Minister Lauterbach von einem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2024 aus.

Die Deutschlandflagge bedruckt mit dem Bild einer Cananbis Pflanze flattert waehrend einer Demonstration am 20.04, dem weltweiten Aktionstag fuer den legalen Marihuana-Konsum, am Brandenburger Tor.
Bisher handelt es sich bei den Legalisierungsplänen nur um Eckpunkte. Das fertige Gesetz fehlt noch. (Smbolbild) Bildrechte: IMAGO/Jochen Eckel

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • Maximal drei "weibliche blühende Pflanzen" sind im Eigenanbau erlaubt - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • "Nicht-gewinnorientierte" Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten. In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden.
  • Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 19.10.2022 veröffentlicht.)


BRISANT/dpa/afp/caritas

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 12. April 2023 | 17:15 Uhr

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