Neues InfektionsschutzgesetzWelche Corona-Regeln gelten aktuell?
Auf eine Corona-Welle zum Jahresende will die Politik diesmal besser vorbereitet sein. Für Schutzmaßnahmen steht deshalb seit 1. Oktober ein größerer Instrumentenkasten bereit. Welche Regeln für Herbst und Winter greifen, erfahren Sie hier.
Es war ein langer Corona-Sommer mit nur noch wenigen Auflagen im Alltag. Aber auch bei den Pandemie-Vorkehrungen hat der Herbst nun begonnen. Seit Oktober greifen im Infektionsschutzgesetz Bestimmungen, die für die kältere Jahreszeit bis vor Ostern wieder mehr und schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglichen. Die Länder können sie verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten. Lockerer sind Regeln in Flugzeugen. Für die nächsten Monate sollen außerdem noch eine weitere größere Impfkampagne, genauere Daten zur Lage und mehr Medikamentenbehandlungen für Infizierte dazukommen.
Auf einen Schlag verändert sich bei zusätzlichen Corona-Regeln im Alltag noch nicht so viel. Die meisten Länder haben die bestehenden Maskenpflichten im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen verlängert. Diese flächendeckenden Vorgaben sind in Kraft getreten. Ein Überblick:
Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr
Dem Gesetz zufolge gilt seit 1. Oktober bundesweit einheitlich eine Maskenpflicht im öffentlichen Bahn-Fernverkehr.
Urlaub und reisen
Fluggäste müssen bundesweit keinen Mund- und Nasenschutz mehr tragen. Die seit Monaten geltende Pflicht ist ab Oktober bis auf weiteres weggefallen.
Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Corona-Regeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland auch über die Herbstferien und Weihnachten weiter - zumindest solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert.
FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Auch die Schutzvorkehrungen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nun einheitlich geregelt. Es gilt eine FFP2-Masken- und zusätzlich für Personal und Besucher von Kliniken und Pflegeeinrichtungen eine Testpflicht. Für Beschäftigte gilt: Tests mindestens dreimal pro Woche. Für frisch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher dürfen gegebenenfalls Ausnahmen gemacht werden.
Pflegeheime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern sollen. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.
Bundesländer dürfen selbst über Maßnahmen entscheiden
Darüber hinaus können die Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen je nach Lage verschärfen. Zum Beispiel Masken im ÖPNV, in Behörden, Gastronomie oder auf Veranstaltungen vorschreiben.
Außerdem können die Bundesländer Tests anordnen, etwa in Schulen und Kindertagesstätten. Denn die sollen möglichst offen gehalten werden. Lockdowns und Kontaktsperren sind nicht vorgesehen.
Weiterhin können die Länder wieder einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum anordnen sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen.
In Schulen können Masken für Kinder ab der fünften Klasse zur Pflicht werden, wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrechtzuerhalten ist. Ein ärztliches Attest für Schüler und Schülerinnen mit Verdacht auf eine Corona-Infektion ist aber vom Tisch. Um den Schulbesuch zu ermöglichen, reicht nun ein Antigen-Schnelltest.
Pandemielage durch zahlreichen Daten bewerten
Eine Art "Pandemieradar" soll mehr Daten zur Gefahrenlage vor Ort verfügbar machen, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert - etwa mit tagesaktuellen, genaueren Angaben zu belegbaren Betten und Patienten in Kliniken, dazu Daten aus Abwasseruntersuchungen.
Nächste Impfkampagne in den Startlöchern
Vorbereitet wird eine nächste größere Impfkampagne - vor allem für Auffrischungen länger zurückliegender Grundimmunisierungen. Dafür stehen auch mehrere fortentwickelte Impfstoffe bereit, die an die aktuellen Omikron-Virusvarianten BA.1 sowie BA.4/BA.5 angepasst sind.
Seit 1. Oktober ist grundsätzlich eine Auffrischimpfung - also eine dritte Spritze - nötig, um als "vollständig geimpft" zu gelten.
Behandlung mit Paxlovid soll gestärkt werden
Forciert werden sollen Medikamentenbehandlungen von Corona-Erkrankten. Besonders bei Menschen mit Risikofaktoren oder unzureichendem Impfschutz bestehe ein Risiko für schwere Verläufe und Tod, das sich durch gezielte und frühe Anwendung einer antiviralen Therapie signifikant senken lasse, erläuterte der Expertenrat der Bundesregierung.
Arztpraxen können etwa das Medikament Paxlovid seit kurzem direkt abgeben, ohne dass Patienten in die Apotheke müssen.
Wie lange gelten die neuen Corona-Regeln?
Die neuen Regeln gelten vom 1. Oktober bis zum 7. April.
BRISANT/epd
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 30. September 2022 | 17:15 Uhr