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Für die Einreise nach Deutschland gelten weiter die 3G-Regeln. (Archiv) Bildrechte: imago images/MiS

ReiserückkehrerCorona - Diese Regeln gelten bei der Einreise nach Deutschland

Stand: 27. April 2022, 15:51 Uhr

Im ganzen Land werden Corona-Regeln gelockert. Nachweise sind kaum noch vorzuzeigen und auch die Maske muss nur in bestimmten Einrichtungen getragen werden. Aber wie ist das für Urlaubsrückkehrer bei der Einreise nach Deutschland? Welche Regeln gelten da?

Für Urlaubsrückkehrer gelten vorerst weiterhin Corona-Regeln bei der Einreise nach Deutschland. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (27.04.), die entsprechende Verordnung bis 31. Mai zu verlängern - sie wäre sonst an diesem Donnerstag ausgelaufen. Damit bleibt es dabei, dass alle ab zwölf Jahren bei Einreise über einen 3G-Nachweis als geimpft, genesen oder getestet verfügen müssen.

Weltweit weiter dynamische Corona-Situation

Zur Begründung: Auch wenn die aktuelle Omikron-Virusvariante weniger schwere Krankheitsverläufe zur Folge habe, sei bei einer weltweit weiterhin dynamischen epidemischen Situation die Ausbreitung neuer Varianten mit stärker krankmachenden Eigenschaften nicht unwahrscheinlich, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Die weltweite Corona-Lage ist weiter dynamisch. (Archiv) Bildrechte: IMAGO / Martin Wagner

Corona-SMS bei Einreise entfällt

Ab Freitag (29.04.) entfällt aber die Informations-SMS zu Corona-Bestimmungen in Deutschland, die Mobilfunkbetreiber Einreisenden auf das Handy schicken mussten. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und ausreichend alternativen Informationsquellen sei dies entbehrlich. Das Versenden verursache bei den Netzbetreibern hohe monatliche Kosten bei geringer nachgewiesener Nutzung - alleine rund 400.000 Euro für SMS an Einreisende mit ausländischen Mobilfunkbetreibern.

Weiter Quarantäne für Rückkehrer aus Hochrisiko-Gebieten

Die Verordnung sieht darüber hinaus für Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten weiterhin Quarantänepflichten vor - auch wenn diese de facto derzeit nicht anzuwenden seien. Denn aktuell wird laut der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land von der Bundesregierung als ein solches Gebiet eingestuft. Die Regelungen bleiben aber bestehen, da nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass sie erforderlich werden.


(BRISANT/dpa)

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 27. April 2022 | 17:15 Uhr