Entwurf für Energie-SparplanStrom und Gas sparen - Diese Regeln plant der Bund für Herbst und Winter
Um die Versorgungssicherheit mit Gas zu gewährleisten, sollen alle EU-Mitglieder bis März 2023 15 Prozent davon einsparen. Von Deutschland gab es bislang keine konkreten Vorschläge, wie der Gas-Notfallplan der EU umgesetzt werden soll. Bis jetzt.
Um die Folgen der Energiekrise in Europa abzumildern, haben viele EU-Länder bereits umfassende Sparmaßnahmen beschlossen. In Deutschland ließ die Bundesregierung bislang auf einen solchen Energie-Sparplan warten. Jetzt gibt es allerdings einen Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums "zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen". Darin enthalten: Regelungen, die von September dieses Jahres bis Februar 2023 gelten sollen.
Die Verordnung soll in der kommenden Woche laut Wirtschaftsministerium direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen werden und zum 1. September in Kraft treten. Der "Bild"-Zeitung liegt der komplette Entwurf vor. Folgende Maßnahmen sind darin unter anderem enthalten:
Das sind die geplanten Energie-Sparmaßnahmen
- Einzelhändler sollen die Türen ihrer Geschäfte nicht mehr dauerhaft offen halten, Außnahmen seien Fluchtwege und Notausgänge.
- In öffentlichen Gebäuden sollen Gemeinschaftsflächen, die nicht dauerhaft dem Aufenthalt von Personen dienen, nicht mehr beheizt werden. Beispiele seien Eingangsräume oder Flure von Schulen und Rathäusern. Ausgenommen seien Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten.
- Nachts beleuchtete Werbung soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt werden.
- Öffentliche Gebäude und Denkmäler sollen nicht mehr beleuchtet werden - mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung.
- Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher in öffentlichen Gebäuden, die nicht bewohnt sind, sollen abgeschaltet werden.
- Private Schwimmbecken sollen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden dürfen. Für Hotel-Pools, Schwimmbäder oder Rehazentren soll das aber nicht gelten.
Arbeitsräume nicht mehr beliebig stark heizen
Desweiteren soll laut Verordnungsentwurf in Arbeitsräumen von öffentlichen Gebäuden nur noch bis zu bestimmten Höchstwerten geheizt werden. Diese reichen von 19 Grad Celsius für "körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten" bis hin zu zwölf Grad Celsius Maximaltemperatur für "körperlich schwere Tätigkeiten". Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas sollen von diesen Höchstwerten ausgenommen sein.
Deutschland will 20 Prozent Energie einsparen
Im Zuge des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden angespannten Lage auf den Energiemärkten war im August der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer sollen dem Plan zufolge bis März des kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen - verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Wie die 27 EU-Länder das tun, bleibt ihnen überlassen. Das deutsche Einsparziel lautet 20 Prozent.
Auch jede Privatperson kann Energie im Haushalt einsparen. Wie, erfahren Sie hier.
(BRISANT/dpa/afp)
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 19. August 2022 | 17:15 Uhr