Entlastungspaket Cleverer Trick: So bekommen Rentner und Studenten die 300 Euro Energiepreispauschale
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Um die steigenden Energiekosten zu stemmen, werden Wohngeldempfänger mit einer Energiepreispauschale bedacht. Wer steuerpflichtig erwerbstätig ist, bekommt 300 Euro Zuschuss. Leer ausgegangen sind beim Entlastungspaket Rentner oder Studenten, Doch auch die können sich mit einem kleinen Trick den Energiekostenzuschuss sichern.

Um die steigenden Energiekosten und Lebensmittelpreise für die Bevölkerung abzufedern, hat die Bundesregierung ein umfangreiches Entlastungspaket beschlossen. Das sieht unter anderem vor, Wohngeldempfänger mit einer Energiepreispauschale von 270 Euro zu entlasten. Wer steuerpflichtig erwerbstätig ist, bekommt 300 Euro - muss sie allerdings versteuern.
Wegen Rentenerhöhung kein Energiekostenzuschuss
Leer ausgegangen sind bislang die Rentner. Der Grund dafür ist, dass ihre Renten und Pensionen zum 1. Juli 2022 deutlich angehoben werden. Dennoch: Wer viel Zeit zu Hause verbringt, wird die steigenden Energiepreise ganz besonders zu spüren bekommen.
Berufstätigkeit für eine Stunde
Mit einem kleinen Trick können sich auch Rentner und Studenten, die keinen Nebenjob haben, die 300 Euro vom Staat sichern. Verraten hat den ausgerechnet eine Finanzexpertin der CDU.
Sie rät, kurzfristig ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Eine Stunde Babysitting für zwölf Euro Mindestlohn sei ausreichend, um als erwerbstätig zu gelten - und die Energiepreispauschale zu bekommen.
Anschließend muss die eine Arbeitsstunde in der Steuererklärung angegeben werden. Die wird vom Finanzamt automatisch auf die Anspruchsvoraussetzungen hin überprüft. Werden diese erfüllt, müsste sowohl der Ruheständler als auch der Studierende die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt bekommen.
Achtung: Der Bezieher muss aber offiziell bei der Minijob-Zentrale gemeldet sein, sonst könnte ein Bußgeld drohen. Babysitten gilt dann als "Gefälligkeitsverhältnis".
Was sollten die Rentnerinnen und Rentner bei der Steuererklärung beachten?
Damit das Arbeitsverhältnis vom Fiskus als glaubwürdig eingestuft wird, sollte der Lohn für die eine Arbeitsstunde auf das Konto des Rentners überwiesen werden. Dass ist der sicherste Nachweis dafür, dass die Arbeit tatsächlich ausgeführt worden ist.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 05. Mai 2022 | 17:15 Uhr