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Dürfen Hund und Katze als direkte Erben eingesetzt werden? (Themenbild) Bildrechte: Colourbox.de

Geld und Immobilien für Hund und KatzeKann man Haustieren etwas vererben?

Stand: 18. November 2021, 19:18 Uhr

Hund und Katze sind oft die engsten Freunde, die Herrchen oder Frauchen bis in die letzten Stunden des Lebens begleiten. Um die Vierbeiner auch nach dem Tod abzusichern, fassen viele Tierhalter eine Erbschaft ins Auge. Doch ist das überhaupt möglich?

Haustiere sind bis zum Lebensende oft die treuesten Freunde, die einen Menschen begleiten. Klar, dass da der Gedanke aufkommen kann, den geliebten Vierbeiner auch nach dem Ableben von Herrchen oder Frauchen alles zu hinterlassen. Doch kann man Fiffi und Minka einfach Geld, Immobilien oder Wertgegenstände vererben?

Tiere können nicht als Erben eingesetzt werden

Sätze wie "Ich vermache hiermit mein gesamtes Vermögen meinem Hund Fiffi", haben nicht den gewünschten Effekt, da Tiere laut Gesetzt nichts erben können. Das liegt vor allem daran, dass die Übernahme eines Erbes mit Rechten und Pflichten verbunden ist. Deshalb kann nur erben, wer rechtsfähig ist und damit sind Menschen gemeint, weil nur sie die Rechtsnachfolge eines verstorbenen Menschen antreten können. Tiere gelten vor dem Gesetzt als Sachen, sind daher nicht rechtsfähig und können in einem Testament nicht als Erbe eingesetzt werden.

Erbe mit einer Auflage belasten

Dennoch gibt es Wege, ein Haustier im Falle einer Erbschaft abzusichern. Das geht auch über ein Testament, allerdings nicht mit dem Tier als Erben, da in dem Fall die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten würde. Das Testament wäre unwirksam. Vielmehr muss eine Person oder eine rechtsfähige Institution als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingestezt werden. Das Erbe könnte dann mit einer Auflage belastet werden, das Tier oder die Tiere bis zu ihrem Lebensende zu versorgen.

Testament-Vollstrecker einsetzen

Um zu gewährleisten, dass die Auflage auch erfüllt wird, kann ein sogenannter Testament-Vollstrecker benannt werden. Er oder sie arbeitet getreu dem Motto: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser." Beispiele für Testament-Vollstrecker sind Verwandte, Freunde, Nachbarn, Juristen oder auch ein Tierschutzverein.

(BRISANT/bmt/web/erbmanufaktur)

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 18. November 2021 | 17:15 Uhr