Manfred Genditzki (l) steht vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall zusammen mit seinen Anwälten Regina Rick (M) und Klaus Wittmann im Gerichtssaal.
Saß Manfred Genditzki 13 Jahre in Haft, für einen Mord, den er nicht begangen hat? Bildrechte: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Justiz-Irrtum? "Badewannen-Mord": Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

04. Juli 2023, 12:18 Uhr

Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch für den angeklagten Manfred Genditzki. Er hatte für die mutmaßliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen.

"Hat überhaupt eine Tat stattgefunden?" - das sei die entscheidende Frage, sagte Staatsanwalt Schönauer. Und diese Frage sei nicht zweifelsfrei mit Ja zu beantworten.

War der "Badewannen-Mord" überhaupt ein Mord?

Möglich sei laut einem Gutachten, dass die Seniorin Lieselotte Kortüm, die laut dem früheren Urteil 2008 von Genditzki ermordet worden sein soll, in die Wanne stürzte, sich den Kopf anschlug und ertrank.

Der inzwischen 62 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister arbeitete, war 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach damaliger Überzeugung des Schwurgerichts soll er die Seniorin in deren Wohnung nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt haben.

Genditzki hat die Vorwürfe stets bestritten.

13 Jahre in Haft - unschuldig?

Nach Genditzkis jahrelangem Kampf wurde der Fall schließlich neu aufgerollt - was höchst selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung und nun auch der Staatsanwaltschaft entlasten.

Ich habe hier das erste Mal erfahren, dass sich die Kammer mal für die Wahrheit interessiert. [...] Und: Ich möchte noch sagen, ich bin unschuldig. Das war's.

Manfred Genditzki am 3.7.2023 dpa

Der Prozess sei "vor allem ein Sachverständigenprozess" gewesen, sagte Staatsanwalt Schönauer. Und diese hätten auf Erkenntnisse zurückgreifen können, die es in den vergangenen beiden Prozessen noch nicht gegeben habe. Die Wissenschaft habe sich seither sehr weiterentwickelt.

Am 7. Juli 2023 soll das Urteil fallen.

Der ganze Fall in der ARD-Mediathek

Den kompletten Fall rund um die Seniorin Lieselotte Kortüm und Manfred Genditzki gibt es in der ARD-Mediathek anzusehen. "ARD Crime Time - Tod in der Badewanne" zeigt in drei Teilen alle bisher bekannten Fakten - zum Tod, den Ermittlungen und der Verurteilung Genditzkis im Jahr 2010.

BRISANT/dpa

(Dieser Beitrag wurde am 26.04.2023 erstmals veröffentlicht und am 3.7.2023 aktualisiert.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 03. Juli 2023 | 17:15 Uhr

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