Zweite Auszahlung Mindestens 345 Euro: Wer bekommt den zweiten Heizkostenzuschuss? Und wann wird er ausgezahlt?

Die Energiepreise explodieren - vor allem für Öl und Gas, die zum Heizen genutzt werden. Damit sozial schwächer gestellte Bürger, die kein Harz IV empfangen, nicht in kalten Wohnungen sitzen, hat das neue Wohnungsministerium jetzt einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen – rund zwei Millionen Menschen werden von der Zahlung profitieren.

Heizungsthermostat, Geldscheine und Stempel Heizkosten
Bereits Ende Januar hat das Kabinett einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Empfänger von Bafög und Wohngeld beschlossen. Jetzt kommt eine zweite, noch höhere Auszahlung. Bildrechte: IMAGO/blickwinkel

Die enorm gestiegenen Heizkosten belasten die privaten Haushalte massiv. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov ergab, dass 68 Prozent der Deutschen deutlich weniger heizen als im vorigen Winter. Noch nie musste für Heizung, Strom und Sprit so viel bezahlt werden wie aktuell.

Heizkostenzuschuss für Empfänger von Wohngeld und BaFöG

Mit dem ersten Heizkostenzuschuss von 230 Euro hat die Bundesregierung bereits auf den starken Anstieg der Energiekosten im ersten Halbjahr 2022 reagiert. Damit Wohnen und Heizen auch für sozial schwächer gestellte Haushalte bezahlbar bleiben und die Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten aufgefangen werden, sollen Wohngeldempfänger und Menschen in Ausbildung und Studium mit einem zweiten Zuschuss unterstützt werden.

Ein Kind mit Handschuhen dreht an einer Heizung
Der Heizkostenzuschuss soll gewährleisten, dass das Heizen auch für sozial schwächer gestellte Haushalte bezahlbar bleibt. Bildrechte: imago images/photothek

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Insgesamt sollen zwei Millionen Bürger von dem zweiten Zuschuss profitieren – davon rund 660.000 Haushalte mit Wohngeld, in denen rund 1,5 Millionen Personen leben.

Den Heizkostenzuschuss erhält, wer Wohngeld bekommt, sowie Auszubildende und Studierende, die BaFöG oder andere staatliche Leistungen beziehen. Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist nach Angaben der Bundesregierung, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde. 

Mit wieviel Zuschuss können Wohngeldempfänger, Studenten und Auszubildende rechnen?

Für Studenten und Azubis gibt es einen Pauschalbetrag von 345 Euro, bei allen anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro - und für jeden weiteren Mitbewohner noch einmal 100 Euro dazu. Wohngeldempfänger erhalten damit nach Angaben der Bunderegierung mindestens 685 Euro Heizkostenzuschuss (I + II).

Tasse Kaffe auf einer Heizung
Mit mindestens 345 Euro können Wohngeldempfänger und Studierende mit BaFöG rechnen. Bildrechte: imago/Panthermedia

Muss ich den Heizkostenzuschuss beantragen?

Der Zuschuss wird von Amtswegen ausgezahlt. Er muss also nicht beantragt werden und wird direkt auf das Konto überwiesen.

Wann wird der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Geplant war, dass der zweite Zuschuss bis Ende 2022 gezahlt wird, doch daraus wurde nichts. Wann das Geld auf dem Konto landet, hängt davon ab, in welchem Bundesland man lebt.

In Hessen und Rheinland-Pfalz ist das Geld bereits im Januar geflossen, auch in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern soll im Januar mit den Zahlungen begonnen worden sein. In Niedersachsen soll es noch im Februar losgehen. Geduld haben muss, wer in Sachsen lebt. Dort gibt's den zweiten Heizkostenzuschuss frühestens ab dem 1. April. Andere Bundesländer haben sich noch gar nicht auf ein Datum festgelegt.

BRISANT/afp/reuters/dpa

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 07. Oktober 2022 | 17:15 Uhr

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