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Ab 31. Juli müssen alle Kinder, die eine Schule oder Kita besuchen, gegen Masern geimpft sein. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

BundesverfassungsgerichtLetzte Klagen abgewiesen - Impfung gegen Masern ist Pflicht

19. August 2022, 19:04 Uhr

Zuvor galt eine Übergangsregelung, doch seit dem 31. Juli müssen Kinder, die eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen, oder Menschen, die dort arbeiten, gegen Masern geimpft sein. Gleiches gilt für Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern.

Seit dem 31. Juli gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Impfpflicht bei Masern. Letzte Klagen dagegen hat das Bundesverfassungsgericht am 19. August abgewiesen. Damit müssen Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern gegen die Infektionskrankheit geimpft sein.

Für wen gilt die Masern-Impfpflicht?

Beschlossen hat der Bundestag die Masern-Impfpflicht bereits im Jahr 2019. Seit 1. März 2020 gilt sie schon bei Neuaufnahmen von mindestens ein Jahr alten Kindern in Kitas und Schulen.

In einer zweiten Stufe müssen nun bis 31. Juli auch für Jungen und Mädchen, die am 1. März 2020 bereits in den Einrichtungen waren, Impf- bzw. Genesenennachweise vorgelegt werden.

Als Nachweis einer Masernimpfung dient der Eintrag in den Impfpass. Alternativ kann man auch einen Genesenennachweis vorlegen. Bildrechte: IMAGO / Jochen Tack

Welche Strafen drohen, wenn die Impfung verweigert wird?

Kinder, die keine Masernimpfung erhalten haben, können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. An Schulen ist das wegen der Schulpflicht nicht möglich.

Allerdings sind Schulen dazu verpflichtet, nicht geimpfte Kinder dem Gesundheitsamt zu melden. Weigern sich die Eltern, ihr Kind gegen Masern impfen zu lassen, ist ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro möglich.

Weshalb ist die Impfung gegen Masern Pflicht?

In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Bürger eine Immunität durch eine Impfung oder eine durchgemachte Erkrankung haben.

Die WHO geht davon aus, dass sich Masern nicht weiter ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Bürger dagegen geimpft sind. Bildrechte: IMAGO / Niehoff

In welchem Alter sollten Kinder gegen Masern geimpft werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von elf bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen.

Für Erwachsene empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Masern für alle, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft worden sind. Erwachsenen, deren Impfstatus unklar ist, wird das Gleiche empfohlen.

BRISANT/KNA/bundesgesundheitsministerium.de

(Dieser Beitrag wurde am 28.07.2022 erstmals veröffentlicht.)

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