Prinz Charles, 2021
Als Monarch kann sich König Charles ganz schön viel erlauben... Bildrechte: picture alliance/dpa/PA Wire | Chris Jackson

Immunität für den König? Privilegierter Monarch? Diese Regeln gelten für König Charles III.

04. Mai 2023, 18:00 Uhr

Was darf König Charles III. - und was darf er nicht? Welche Ausnahmeregelungen gibt es für den Monarchen und wo hat er (theoretisch) das Recht, sogar in Regierungsgeschäfte einzugreifen? BRISANT klärt auf!

Die Rolle des britischen Monarchen ist mittlerweile vor allem symbolischer Natur - was nicht bedeutet, dass König Charles III. keine Macht hat. Als Regent genießt er einige Privilegien...

... An diese Regeln und Gesetze muss sich Charles kurioserweise nicht halten. Hätten Sie es gewusst?

Keine Anklage

König Charles genießt seit dem Tod seiner Mutter Immunität. Bedeutet unter anderem: Falsch parken oder klauen im Supermarkt sind für ihn kein Problem. Angeklagt werden kann er nämlich nicht.

Reisen ohne Pass und fahren ohne Führerschein

Ohne Pass ins Ausland reisen und ohne Führerschein Autofahren - für den Monarchen gelten hier Ausnahmeregeln! Der Grund: Die Dokumente werden in seinem Namen ausgestellt.

Kein Tierschutzgesetz

Für den König und seine Anwesen gelten diverse Umweltregeln nicht. Auch das Tierschutzgesetz darf er brechen. Als bekennender Naturliebhaber und Tierfreund wird es dazu aber wohl kaum kommen.

Verbot für die Polizei

Der Polizei ist nicht gestattet, die Ländereien des Königs ohne seine ausdrückliche Erlaubnis zu betreten, um wegen mutmaßlicher Straftaten zu ermitteln.

Keine Erbschaftssteuer

Durch den Tod von Queen Elizabeth hat König Charles den Nachlass des Herzogtums Lancaster geerbt - im Wert von fast 750 Millionen Euro. Nach britischem Recht ist bei einem so hohen Betrag normalerweise eine Erbschaftssteuer von 40 Prozent zu entrichten - nur der König ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Symbolbild Erben
Bei einem Erbe von fast 750 Millionen Euro müsste Charles eigentlich 40 Prozent davon als Erbschaftssteuer abtreten - wäre er nicht König. Bildrechte: imago/blickwinkel

Eingreifen bei Verfassungskrisen

Bei "schweren" Verfassungskrisen kann der britische Monarch entgegen dem Ratschlag der Regierungsmitglieder handeln - und eingreifen. Vorgekommen ist dies jedoch in den letzten hundert Jahren nicht.

Zustimmen oder verweigern von Gesetzen

Auch wenn beide Parlamentskammern einem Gesetzentwurf zugestimmt haben, hat der König das letzte Wort, denn erst wenn Charles dem zustimmt, kann das Gesetz in Kraft treten. Der König könnte also theoretisch seine Zustimmung verweigern. Von diesem Vorrecht hat zuletzt Queen Anne im Jahr 1708 Gebrauch gemacht.

Schwäne, Delfine und Wale als Eigentum des Königs

Schon seit fast 1.000 Jahren ist geregelt, dass alle nicht markierten, wilden Schwäne des Königreichs offiziell dem Monarchen gehören. Ähnlich sieht es bei Delfinen, Walen und Stören in britischen Hoheitsgewässern aus.

Schwäne
Wilde und nicht markierte Schwäne des Königreichs gehören dem König. Bildrechte: colourbox

Keine Wahl

Die Queen hat sich in der Zeit ihrer Regentschaft aus politischen Angelegenheiten herausgehalten. So hat die Monarchin darauf verzichtet, wählen zu gehen - offenbar ganz im Sinne der britischen Regierung. Auf der Parlaments-Webseite des UK heißt es nämlich: "Auch wenn es per Gesetz nicht verboten ist, wird es als verfassungswidrig angesehen, zu wählen." Auch von König Charles wird erwartet, dass er politisch neutral handelt und kommuniziert.

Vertrauter der Premierminister

Der König ist der Vertraute der Premierminister von Großbritannien. Die Queen hielt während ihrer siebzigjährigen Regentschaft mit allen Premierministern wöchentliche Treffen ab. Die Regierungschefs hatten dabei die Gelegenheit, von ihren Vorhaben und Sorgen zu berichten - und sich von der Queen beraten zu lassen. Sie selbst sagte in einem Dokumentarfilm von 1992 über ihre Rolle bei den Treffen:

Sie wissen, dass ich unparteiisch bin, und es ist ein gutes Gefühl, so etwas wie ein Schwamm zu sein.


BRISANT/dpa

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 04. Mai 2023 | 17:15 Uhr

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