Erkältung Krankenschein per Telefon - Bis Jahresende wieder möglich
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Wer im Herbst eine Erkältung bekommt, muss nicht mehr in die Arztpraxis, um sich krankschreiben zu lassen. Das geht bis Jahresende auch über das Telefon. Der Krankenschein kommt dann per Post.
Von Mitte März bis Ende Mai dieses Jahres konnten sich Patient*innen, die eine Erkältung haben, am Telefon krankschreiben lassen. Damit sie in der ersten Corona-Welle nicht die Arztpraxen "verstopfen" und sich möglichst wenig Menschen gegenseitig anstecken. Nun wurde diese Regelung wiederaufgelegt - und gilt bis zum 31. Dezember.
Ab dem 19. Oktober können sich Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wieder telefonisch zu bis sieben Tage krankschreiben lassen. Eine eingehende telefonische Befragung durch den Arzt ist dabei vorgeschrieben. Bei fortdauernder Erkrankung kann die Arbeitsunfähigkeit einmalig für eine weitere Woche verlängert werden.
Gilt nur für Erkältung - nicht für Corona
Das gilt natürlich nicht für Patient*innen, die Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten oder selber den Verdacht schöpfen, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben! Für sie gilt weiterhin: Arzt oder Gesundheitsamt anrufen und das weitere Vorgehen besprechen.
Verdacht auf Corona? Telefonnummer der Kassenärztlichen Vereinigung: 116 117
Wie kommt der Krankenschein zum Patienten?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird per Post zugestellt. Mit einer Vollmacht kann ihn auch jemand von der Arztpraxis abholen.
Wann muss ich den Krankenschein abgeben?
Drei Tage lang darf man zu Hause bleiben, ohne den Krankenschein vorzulegen. Kleine Unternehmen wollen ihn aber meistens bereits am ersten Tag sehen. Da hilft eine Kopie per e-Mail oder SMS. Sonst gilt: Per Post oder Fax an den Arbeitgeber schicken.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 16. Oktober 2020 | 17:15 Uhr