Lockdown Neue Kontaktregeln: Das gilt für Kinder in Ihrem Bundesland
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Der neue, noch härtere Lockdown bis Ende Januar hat begonnen. Der eigene Haushalt darf sich noch mit einer weiteren Person treffen. Aber Kinder gelten meist als Ausnahme. Was in Ihrem Bundesland gilt? BRISANT mit einer Übersicht.

In Hamburg gelten die neuen Regeln des verlängerten Lockdowns seit Freitag, in anderen Bundesländern seit Sonntag, wieder andere Länder folgen Montag. Und wer sich wo mit wie vielen Menschen treffen darf, ist auch unterschiedlich geregelt.
Generell haben Bund und Länder festgelegt: Bis zum 31. Januar darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen mit - doch es gibt Ausnahmen. Aber nicht überall.
Baden-Württemberg
Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit für: Alleinerziehende, Patchwork-Familien oder für die Betreuung von Kindern. Zwei feste Haushalte, aus denen die Kinder stammen, sind Voraussetzung für die Betreuung.
Bayern
Feste Betreuungsgemeinschaften mit einer anderen Familie für Kinder bis 14 Jahre sind erlaubt. Eine Maximalanzahl ist nicht festgelegt.
Berlin
Bei Alleinerziehenden werden Kinder bis zwölf Jahren nicht mitgezählt. Im Rahmen privat organisierter Kinderbetreuung oder Jugendhilfe gelten ebenfalls Ausnahmen der geltenden Kontaktbeschränkung.
Brandenburg
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zählen nicht mit, zum Beispiel im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung oder bei begleiteten Außenaktivitäten.
Bremen
Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren werden nicht eingerechnet.
Hessen
Minderjährige Kinder werden nicht mitgezählt. Die Einschränkung gilt auch nicht bei Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), "sofern die sozialen Kontakte ansonsten nach Möglichkeit reduziert werden".
Mecklenburg-Vorpommern
Kinder bis zwölf Jahre werden nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung erforderlich ist.
Niedersachsen
Kinder von getrennt lebenden Eltern werden nicht eingerechnet.
Nordrhein-Westfalen
Kinder von getrennt lebenden Eltern werden nicht eingerechnet.
Rheinland-Pfalz
Ausnahmsweise ist die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Hausstandes gestattet, soweit sonst eine angemessene Betreuung nicht umsetzbar ist. Altersgrenze: sechs Jahre. Wie viele Kinder das umfasst, ist nicht angegeben.
Saarland
Müssen Minderjährige betreut werden, dürfen sich auch mehrere Personen eines anderen Haushalts begegnen. Zulässig ist die wechselseitige private Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften - wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Sachsen
Zulässig ist die wechselseitige private Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften - wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Sachsen-Anhalt
Als eines der wenigen Bundesländer zählt Sachsen-Anhalt Kinder mit. Angehörige eines Hausstandes dürfen sich daher nur mit einer einzigen anderen Person treffen.
Schleswig-Holstein
Ausnahme für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren - wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Thüringen
Als eines der wenigen Bundesländer zählt Thüringen Kinder mit. Angehörige eines Hausstandes dürfen sich daher nur mit einer einzigen anderen Person treffen.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 10. Januar 2021 | 17:00 Uhr