Seit Januar müssen Gastronomen, die Essen "to go" anbieten, für ihre Kundinnen und Kunden eine Mehrweg-Box bereithalten. Gute Idee oder einziges Chaos?
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Seit Januar gilt eine neue Verordnung aus dem Verpackungsgesetz. Speisen und Getränke zum Mitnehmen müssen auch in Mehrwegbehältern angeboten werden. Der Kunde hat die Wahl.