Pflanze wächst aus einem Heizungsthermostat.
Mit dem geplanten neuen Heizungsgesetz stehen Änderungen für Mieter und Hauseigentümer an. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Bundestag hat entschieden Neues Heizungsgesetz beschlossen - Das kommt auf Hauseigentümer und Mieter zu

29. Dezember 2023, 14:42 Uhr

Die Ampel-Koalition hatte sich bereits Ende Juni auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Im September hat es der Bundestag auch beschlossen. Was bedeutet das geplante Heizungsgesetz für Mieter und Hausbesitzer?

Der Weg zum Heizungsgesetz war steinig: Nach dem Dauerstreit um das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag sich am Freitag (08.09.) aber schließlich geeinigt und das Gesetz beschlossen. Es zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlich zu machen. Außerdem sollen Hauseigentümer in Deutschland mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bekommen und Mieter finanziell nicht über die Maßen belastet werden.

Heiz-Grundsatz: 65 Prozent erneuerbare Energie

Das GEG besagt, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden ist eine Übergangsfrist vorgesehen.

Mit der Übergangsfrist soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass Hauseigentümer beim Heizungstausch abwägen können, ob sie auf eine Wärmepumpe umsteigen oder sich stattdessen an ein Fernwärme-Netz anschließen wollen.

In Rapsfeld blüht mitten in einem Windpark
Nach dem neuen Gesetz sollen Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Möglichkeiten, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen

In Ballungsräumen sollen die Fernwärme-Netze stark ausgebaut werden, um mehr Häuser daran anschließen zu können. Damit dies auch tatsächlich klimaneutral ist, sollen die Fernwärme-Netze, die bislang hauptsächlich mit fossiler Energie betrieben werden, ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt sein.

Außerdem sind elektrische Wärmepumpen oder auch Solarthermiesysteme möglich, bei denen Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt wird. Stromdirektheizungen kommen für sehr gut gedämmte Gebäude in Frage.

Auch Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden, wenn sie - etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe - nur an besonders kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen. 

Die Wärmeleistung von Holz-Kaminen oder Pellet-Heizungen kann uneingeschränkt auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet werden.

Ausnahmen für Gasheizungen

Gasheizungen dürfen dem Gesetz zufolge ab 2024 weiter in Neubauten eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen. Es gilt aber: Wer eine Gasheizung einbaut, diese nach einer Übergangfrist aber nicht mit Wasserstoff betreiben kann, muss dann erneut umrüsten.

Es können auch Gasheizungen eingebaut werden, die mit "Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden."

Ab 2029 sollen funktionierende Gasheizungen mit mindestens 15 Prozent solcher "grünen Gase" betrieben werden. 2035 soll der Anteil auf 30 Prozent steigen, 2040 auf 60 Prozent.

Ein Gaszähler und eine Gasheizungsanlage, Baujahr 2009, in einem Einfamilienhaus.
Gasheizungen dürfen auch nach 2024 eingebaut werden, wenn sie klimaneutral umgerüstet werden können. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Christian Ditsch

Mieter sollen geschützt werden

Vermieter sind zwar meist für die Heizungsanlage zuständig, selbst aber nicht von eventuell steigenden Verbrauchskosten betroffen. Außerdem können sie Kosten für die Modernisierung von Anlagen auf die Mieter umlegen. Die Ampel-Einigung stellt dazu nun fest: "Mieter sollen für Modernisierungsmaßnahmen nicht über eine Gebühr belastet werden können." So sollen für Vermieter Anreize geschaffen werden, effiziente Heizungssysteme einzubauen.

Außerdem soll das potenzielle Umlegen von Modernisierungskosten daran geknüpft sein, dass die Vermieter öffentliche Förderung in Anspruch genommen haben. Auch Mieter sollen von dieser Förderung profitieren.

Wie wird klimafreundliches Heizen gefördert?

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen soll es eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent geben.

Zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant. Insgesamt soll die Förderung 70 Prozent aber nicht übersteigen.

(Dieser Beitrag erschien erstmals am 14.06.23 und wurde am 08.09. aktualisiert.)

Zum Thema

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 28. Juni 2023 | 17:15 Uhr

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