Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng sitzt zu Beginn des Auftakts im Berufungsprozess im Gerichtssaal des Landgerichts München I.
Jerome Boateng soll laut Anklage seine einstige Partnerin geschlagen haben. Bildrechte: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Prozess in München Geldstrafe wegen Körperverletzung: Jérôme Boateng und Staatsanwaltschaft gehen in Berufung

16. September 2021, 16:57 Uhr

Jérôme Boateng ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Dem früheren Fußball-Nationalspieler scheint das Urteil zu hart zu sein, der Staatsanwaltschaft zu milde. Beide Seiten haben jetzt Berufung eingelegt.

Die Vorwürfe gegen Ex-Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wogen schwer. Die Staatsanwaltschaft warf dem 33-Jährigen vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub in der Karibik attackiert zu haben.

Laut Anklage soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und zudem heftig beleidigt haben. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und gefährliche Körperverletzung.

Jérôme Boateng zu höchstmöglichem Tagessatz verurteilt

Das Amtsgericht München verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro, insgesamt also 1,8 Millionen Euro, gegen den Fußball-Profi. Das ist der höchstmögliche Tagessatz.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Das Gericht ging in seinem Urteil allerdings "nur" von "einem Faustschlag" ins Gesicht aus. Boateng hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, seine Ex-Freundin nie geschlagen zu haben. Sein Verteidiger beantragte Freispruch.

Staatsanwältin Stefanie Eckert bezeichnete die Frau als "Opfer häuslicher Gewalt". Allerdings sei nicht nur sie Opfer geworden, sondern auch Boateng - "Opfer ihrer gemeinsamen toxischen Beziehung". Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Jérôme Boateng, Staatsanwaltschaft und Nebenklage gehen in Berufung

Diese Chance haben jetzt gleich drei Seiten genutzt, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Die Staatsanwaltschaft München hatte diesen Schritt bereits direkt nach der Urteilsverkündung erwogen. Denn trotz der hohen Geldstrafe wäre Fußballstar Jérôme Boateng mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Doch auch Jérôme Boateng will gegen seine Verurteilung vorgehen. Sein neuer Anwalt habe Berufung eingelegt, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts München auf Anfrage mit. Auch die Nebenklage soll Rechtsmittel eingelegt haben. Damit wird die nächste Instanz, das Landgericht München I, erneut über den Fall verhandeln müssen.

Ex-Freundin: "Er hat an meinen Haaren gerissen, mir dann in den Kopf gebissen"

Die Ex-Lebensgefährtin des Fußballstars hatte im Prozess die Vorwürfe gegen den Vater der gemeinsamen Kinder bekräftigt. "Mit dem Daumen hat er mein Auge so gegriffen", sagte die Frau. "Er hat an meinen Haaren gerissen, mir dann in den Kopf gebissen". Angespuckt habe er sie. Auf die Knie sei sie dann gefallen, bevor er ihr so stark "in die Niere geboxt" habe, dass sie keine Luft mehr bekommen habe.

Die junge Frau, die mit den beiden im Urlaub und mit dem mutmaßlichen Opfer befreundet war, bestätigte die Schläge: Boateng habe "angefangen, auf sie einzuschlagen - mit Fäusten". Sie sei dann losgelaufen und habe einen Freund des Fußballers geholt, damit der eingreife.

Toxische On-Off-Beziehung und Streit um die gemeinsamen Kinder

Jérôme Boateng und seine Ex-Freundin führten seit 2007 eine On-Off-Beziehung. 2014 verlobten sie sich vorübergehend, seit 2015 streiten sie vor dem Familiengericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder. "Unsere Beziehung war immer turbulent", sagte die 31-Jährige vor Gericht und sprach von einer "sehr toxischen" Verbindung. Jérôme Boateng unterstellte der Frau, sich mit der Anzeige bessere Chancen vor dem Familiengericht beschaffen zu wollen. Ein Vorwurf, den die Frau zurückweist.

dpa/BRISANT

(Dieser Beitrag wurde am 09.09.2021 erstmals veröffentlicht.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 09. September 2021 | 17:15 Uhr

Weitere Themen