Till Lindemann
Till Lindemanns Anwälte sind mit dem Versuch, Shelby Lynn bestimmte Aussagen zu verbieten, gescheitert. Bildrechte: IMAGO/ITAR-TASS

Entscheidung in Hamburg Till Lindemann verliert vor Gericht gegen Shelby Lynn

05. September 2023, 08:29 Uhr

Shelby Lynn hatte im Mai schwere Anschuldigungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann erhoben. Lindemanns Anwälte wollten der Irin bestimmte Aussagen gerichtlich verbieten lassen. Das Landgericht Hamburg hat den Unterlassungsantrag jetzt abgewiesen. Diese von den Anwälten angegriffenen Äußerungen seien durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt.

Shelby Lynn gewinnt vor Gericht

Im Einzelnen ging es um drei Äußerungen von Shelby Lynn. In zweien davon sieht das Gericht keine Verdachtsäußerungen, sondern wertende Schlussfolgerungen aus Lynns Erlebnissen. So habe die Frau nicht behauptet zu wissen, "wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Eine dritte Aussage gehe gar nicht auf die Irin selbst zurück. Diese Aussage stamme aus einen Artikel der britischen BBC, in dem Lynn nach eigener Aussage falsch zitiert worden sei.

Anwälte sprechen dennoch von Erfolg

Obwohl dieser Antrag abgewiesen wurde, sprechen Lindemanns Anwälte von einer Entscheidung "zugunsten unseres Mandanten". Weil Shelby Lynn nicht den Verdacht geäußert habe, dass Lindemann ihr Drogen verabreicht habe, sei die gesamte Folgeberichterstattung haltlos. Die Anwälte erwarten, dass die Entscheidung in Hamburg demnach auch Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Till Lindemann hat.

Wie der "Spiegel" berichtet, sind auch die Anwälte von Shelby Lynn mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. Der Versuch, die Frau juristisch zum Schweigen zu bringen, sei gescheitert. "Es ist beschämend, dass sie nach dem, was sie erlebt hat, auch noch vor Gericht gezerrt wurde", sagte Jasper Prigge. Lindemann sei zurecht erfolglos gewesen.

Till Lindemann
Obwohl der Antrag abgewiesen wurde, sehen Lindemanns Anwälte die Entscheidung positiv. Bildrechte: IMAGO/ZUMA Wire

Weitere Unterlassungsanträge gegen Medien

In dem Ermittlungsverfahren in Berlin hatten unbeteiligte Dritte Strafanzeige gegen den Musiker gestellt. Dabei gehe es um "Tatvorwürfe aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln". Nicht das einzige Verfahren. Zuletzt waren die Anwälte des Rammstein-Sängers aber auch gegen die Berichterstattung über den Fall vorgegangen. Die "Süddeutsche Zeitung" und der NDR mussten Teile ihrer Berichterstattung zurücknehmen, die YouTuberin Kayla Shyx ein Video kürzen, in dem sie von ihren Erfahrungen auf Rammstein-Konzerten berichtet. Auch dem "Spiegel" wurden einige Aussagen vom Landgericht Hamburg untersagt. Den Unterlassungsantrag gegen die Petitionsplattform "Campact" haben die Lindemann-Anwälte inzwischen zurückgezogen.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 18.08.2023 veröffentlicht)

Quellen

Spiegel.de
Kölner Stadtanzeiger
Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 18. August 2023 | 17:15 Uhr

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