Nach Urteil Alfons Schuhbeck hat seine Steuerschulden noch nicht zurückgezahlt
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Anfang November war Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Beglichen hat der Sternekoch die Schulden noch nicht. Er suche nach wie vor nach einem Investor. Und die Revision in dem Fall steht auch noch aus.

Drei Jahre und zwei Monate Haft: So lautete das Urteil gegen Alfons Schuhbeck. Er hatte dem Finanzamt mehr als 2,3 Millionen Steuern vorenthalten.
Zurückgezahlt hat der Sternekoch bisher noch nichts. Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandesgerichts München, hat "t-online" bestätigt: Seit der Urteilsverkündung sind weder dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft "Schadenswiedergutmachungsbemühungen" bekannt geworden, so die juristisch korrekte Bezeichnung für die Rückzahlung der Steuerschulden.
Investor für Steuerschulden gesucht
Wird Schuhbeck die Steuerschulden selbst zurückzahlen? Das erscheint derzeit eher unwahrscheinlich. Bis kurz vor der Urteilsverkündung hatten seine Anwälte versucht, einen Investor zu erreichen, der den Schaden übernehmen sollte. Doch der sprang offenbar ab. Wäre der Schaden bezahlt worden, hätte sich das positiv auf das Strafmaß auswirken können.
Auch bei der Revision könnte eine Rückzahlung für eine geringere Strafe sorgen. Deshalb bemühe man sich weiter, einen Investor zu finden, berichtet die "tz" und beruft sich auf Schuhbecks Sprecher.
Wo das ganze Geld hin ist, wisse Alfons Schuhbeck übrigens nicht. In seinem Geständnis sagte er, er arbeite jeden Tag von früh bis abends und habe auch keine teuren Hobbys. Allerdings will er Schulden mit dem Bargeld aus den manipulierten Kassen bezahlt haben. Zudem habe er seine vier unehelichen Kinder in der Ausbildung unterstützt.
Schuhbeck legt umfassendes Geständnis ab
Im Prozess hatte Alfons Schuhbeck zunächst geschwiegen, dann aber ein umfangreiches Geständnis abgelegt. "Ich habe einiges falsch gemacht", begann der 73-Jährige am dritten Prozesstag. Die fehlenden Rechnungen in seinen "Südtiroler Stuben" seien laut Schuhbeck wie auch im Restaurant "Orlando" auf Computermanipulationen zurückzuführen, die er selbst veranlasst habe. "Es gibt hier keinen fremden Dritten, der verantwortlich ist", so der Koch.
Sein ehemaliger EDV-Chef hatte Schuhbeck zuvor schwer belastet und gestanden, ein Programm erstellt zu haben, mit dem er die Umsätze in einem der Restaurants manipulieren konnte. Der Mann bekam wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Nach Angaben Schuhbecks seien die durch die Staatsanwaltschaft geschätzten Beträge zu hoch angesetzt. Er könne sich jedoch nicht mehr erinnern, welche Beträge er aus der Kasse in den Südtiroler Stuben entnommen habe.
Revision trotz Schuldeingeständnis
Zunächst hatte es trotz des Geständnisses nicht so ausgesehen, als ob der Koch und seine Anwälte gegen das Urteil in Revision gehen würden. Das haben sie dann aber doch. Am letzten Tag der Frist baten die Anwälte um eine schriftliche Urteilsbegründung.
Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können.
Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, will Schuhbeck seine Anwälte bitten, die Revision zurückzunehmen. Die Zwischenzeit will der 73-Jährige nutzen, um zu kochen.
Quellen: Brisant, t-online, tz
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 27. November 2022 | 17:10 Uhr