Schlagerstar gegen KabarettistenAls "Schlagermatratze" beleidigt - Anna-Carina Woitschack gewinnt vor Gericht
Darüber kann Anna-Carina Woitschack so gar nicht lachen: Kabarettist Christian Keltermann bezeichnete sie im Internet als "Schlagermatratze" und "Popp Schlagersängerin". Nun musste er sich dafür vor Gericht verantworten. Jetzt ist ein Urteil gefallen.
Das Urteil ist gefallen: Komiker Christian Keltermann darf sich nicht mehr respektlos gegenüber Anna-Carina Woitschack äußern. Das hat das Landgericht Hannover entschieden. Hält er sich nicht daran, drohen Ordnungsstrafen:
Wenn er es dennoch tut, dann kann gegen ihn ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Alternativ kann Ordnungshaft gegen ihn verhängt werden von bis zu sechs Monaten.
Christine Rosner | Sprecherin Landgericht Hannover
Die Sängerin wurde als "Schlagermatratze" bezeichnet
Doch was war passiert? Anna-Carina Woitschack hatte ihre Anwälte eingeschaltet, um gegen den Kabarettisten Keltermann gerichtlich vorzugehen, bestätigte ihr Manager BRISANT. Der Vorwurf: Beleidigung und Diskriminierung.
Als Person des öffentlichen Lebens bin ich es gewohnt, dass über mich immer wieder Unwahrheiten geäußert werden. Da habe ich mir ein dickes Fell angelegt. In diesem Fall waren die Beleidigungen aber so schlimm, dass ich den Vorgang an meinen Anwalt abgegeben habe.
Anna-Carina Woitschack
Kabarettist Christian Keltermann: Künstlerische Freiheit
Kabarettist Christian Keltermann hatte die Schlagersängerin auf seiner Facebook-Seite als "Schlagermatratze" und "Popp Schlagersängerin" bezeichnet. Und damit nicht genug: Er unterstellt Anna-Carina, es nur durch "Beine breit machen" auf die nächste Karrierestufe geschafft und ihre ehemaligen Partner - auch Stefan Mross - ausgenutzt zu haben. Mittlerweile sind besagte Posts von Keltermanns Facebook-Seite verschwunden.
Hannover: Erster Prozesstag schnell vorbei
Wie die Aussagen Christian Keltermanns über Anna-Carina Woitschacks Liebesleben zu werten sind, hatte jetzt ein Gericht zu entscheiden. Eigentlich sollte sich der Kabarettist bereits am Dienstag (21.02.) vor dem Landgericht in Hannover wegen Beleidigung und Diskriminierung verantworten. Doch Keltermann war ohne Anwalt erschienen - und das ist bei einer Verhandlung vor einem Landgericht laut Prozessordnung nicht zulässig. Bei einem neuen Termin am Montag (27.02.) fiel dann das Urteil.
Anna-Carina Woitschack war zu diesem Termin nicht persönlich erscheinen und ließ sich durch ihre Anwälte vertreten.
So reagiert Christian Keltermann auf das Urteil
Nach der Entscheidung des Gerichts sagte Keltermann gegenüber BRISANT, er akzeptiere die Entscheidung einerseits. Andererseits mache er sein weiteres Verhalten davon abhängig, ob es noch zu einer persönlichen Aussprache kommt.
Falls man nicht bereit ist, mit mir auch nur ansatzweise zu kommunizieren, dann würde ich sofort die Sache in den Einspruch geben.
Christian Keltermann
Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, Schmähkritik - was ist erlaubt?
Worauf hatte sich Christian Keltermann berufen? Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben und gilt als eines der mächtigsten Grundrechte. Satire als eine Form der Kunst darf verzerren, übertreiben, verfremden. Doch auch für sie gelten Grenzen: nämlich dann, wenn Menschen mit Schmähkritik überzogen werden.
Ähnlich sieht es in Sachen Meinungsfreiheit aus, die ebenfalls in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. Seine Meinung darf man durchaus polemisierend und überspitzt formulieren. Doch auch hier gilt: Wenn die Würde einer Person angetastet, sie beleidigt oder mit Schmähkritik überzogen wird, muss die Meinungsfreiheit zurückstehen.
Äußert man seine Meinung vor allem deshalb, um eine einzelne Person herabzuwürdigen, spricht man von Schmähkritik.
Aufregender Start ins neue Jahr
So turbulent wie das vergangene Jahr für Schlagersängerin Anna-Carina Woitschack geendet hatte, beginnt offenbar auch das neue. Ende 2022 trennte sie sich von Noch-Ehemann Stefan Mross. Kurze Zeit später gab die Sängerin ihre neue Beziehung zu Daniel B. bekannt. Jetzt hat sie mit dem Prozess ein Zeichen gegen Mobbing im Internet gesetzt.
BRISANT/welt/justizportal.niedersachsen.de
Zum Thema
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 27. Februar 2023 | 17:15 Uhr