Sonographie bei einer jungen Frau
Ein Schwangerschaftsabbruch ist bisher in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

"Abtreibung" Schwangerschaftsabbruch - Was ist in Deutschland erlaubt?

12. April 2024, 12:17 Uhr

Für viele Frauen ist eine ungewollte Schwangerschaft ein echtes Dilemma. Denn nach wie vor ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Welche Regeln und Fristen gelten, wenn man eine Schwangerschaft vorzeitig beenden möchte, erfahren Sie hier.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist bisher nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung bleibt er unter bestimmten Bedingungen dennoch straffrei. Auch auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich. Dann ist er nicht rechtswidrig.

Beratungsgepräch, Fristen: Wann bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt. Diese besagt, dass eine Schwangere, die den Eingriff wünscht, sich mindestens drei Tage vor diesem Termin bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen muss. Ein Nachweis darüber ist der Ärztin oder dem Arzt, die den Eingriff vornimmt, vorzulegen. Selbst teilgenommen haben dürfen diese am Beratungsgespräch nicht.

Der Schwangerschaftsabbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft werden.

Ultraschallbild, Nuckel und Informationsmaterial zum Schwangerschaftsabbruch
Vorgenommen darf eine sogenannte "Abtreibung" frühestens drei Tage nach einem erfolgten Beratungsgespräch. Bildrechte: imago/suedraumfoto

Missbrauch, Vergewaltigung: Medizinische und kriminologische Indikationen

Straflos bleibt ein Schwangerschaftsabbruch auch, wenn bestimmte rechtfertigende Indikationen vorliegen:

Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht. Zu dieser Einschätzung kann eine Ärztin oder ein Arzt beispielsweise kommen, wenn eine pränataldiagnostische Untersuchung ergibt, dass mit einer erheblichen gesundheitlichen Schädigung des Kindes zu rechnen ist oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch das Austragen der Schwangerschaft ernsthaft gefährdet wäre.

Ein Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation ist - anders als bei der Beratungsregelung - auch nach der zwölften Woche nach der Empfängnis straffrei möglich. 

Eine kriminologische Indikation ist gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt, also zum Beispiel einer Vergewaltigung, beruht. Seit der Empfängnis dürfen jedoch auch hier nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.

Für alle Mädchen, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres schwanger werden, gilt immer eine kriminologische Indikation. Bei der kriminologischen Indikation gibt es keine Beratungspflicht, allerdings einen Anspruch auf Beratung, falls die Schwangere dies wünscht.

Eine schwangere Frau, die sich schmerzerfüllt den Bauch hält, telefoniert.
Liegen medizinische oder kriminologische Gründe vor, bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Bildrechte: imago images / Panthermedia

Was gilt, wenn die 12-Wochen-Frist überschritten wird?

Die Schwangere bleibt straflos, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind.

In diesem Fall bleibt allerdings nur die Schwangere straflos, andere Beteiligte können sich durchaus strafbar machen.

Welche Arten des Schwangerschaftsabbruchs gibt es?

Operativer Schwangerschaftsabbruch
Der operative - auch instrumenteller oder chirurgischer - Schwangerschaftsabbruch ist eine Vakuumaspiration, auch Absaugung oder Saugkürettage genannt. Dabei wird unter Vollnarkose oder mit örtlicher Betäubung ein schmales Röhrchen durch die Scheide in die Gebärmutterhöhle eingeführt. Durch dieses Röhrchen werden der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Eine Schwangerschaft kann ärztlich begleitet auch mit Medikamenten abgebrochen werden. Das ist bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Monatsblutung möglich und dauert mehrere Tage. Dabei werden der Wirkstoff Mifepriston und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt. 

Wer übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation werden bei gesetzlich krankenversicherten Frauen von der Krankenkasse getragen.

Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist das nicht so. Hier muss die Schwangere die Kosten selbst tragen. Allerdings können die Kosten für die Nachbehandlung im Falle von Komplikationen geltend gemacht werden.

Ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch selbst besteht nur dann, wenn die Frau sozial bedürftig ist. Der Antrag dafür ist bei der Krankenkasse zu stellen.

Hinweis Dieser Artikel wurde am 26.06.2022 zum ersten Mal veröffentlicht.

Abtreibungsgegner vor Beratungseinrichtungen 2 min
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Brisant Mi 10.04.2024 17:15Uhr 02:21 min

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Quellen und weiterführende Links

BRISANT
familienplanung.de
profamilia.de
bmfsfj.de

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 10. April 2024 | 17:15 Uhr

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