FamilienlebenAdoption: Diese Richtlinien gelten in Deutschland
Wie läuft eine Adoption in Deutschland ab? Welche Kriterien muss man erfüllen, um ein Kind im Inland zu adoptieren? BRISANT mit den rechtlichen Hintergründen.
Auf dieser Seite:
Unter Adoption versteht man ein Eltern-Kind-Verhältnis, das nicht auf natürlich-biologischer Abstammung gründet. § 1741 BGB regelt die "Annahme als Kind" zu dessen Wohl. damit es nicht im Heim aufwachsen muss. Wollen kinderlose Paare ein fremdes Kind adoptieren, müssen sie sich an das Jugendamt wenden.
Das Mindestalter für Adoptionseltern wurde in den letzten Jahrzehnten beständig heruntergesetzt. Bei Ehepaaren muss einer mindestens 25 und der andere mindestens 21 Jahre alt sein.
Auch Unverheiratete können ein Kind adoptieren, er oder sie muss mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Höchstgrenze gibt es allerdings formal nicht. Der Altersabstand zwischen Eltern und Kind sollte höchstens 40 Jahre betragen.
Adoption auch für gleichgeschlechtliche Paare
Nimmt ein Ehepaar ein fremdes Kind auf, ist die Adoption in der Regel nur gemeinschaftlich möglich. Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Adoption fremder Kinder auch gleichgeschlechtlichen Ehepaaren erlaubt.
Eingetragene Lebenspartner können hingegen ein Kind nicht gemeinsam adoptieren - dieses Recht haben nur Ehepaare. Aber in der Praxis ist dies seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 ohnehin praktisch bedeutungslos. Denn in eingetragenen Lebenspartnerschaften darf der eine die Kinder des Lebenspartners adoptieren. Das nennt man "Sukzessivadoption". Beide Adoptionsvorgänge sind auch in ein und demselben Termin beim Familiengericht möglich.
Diese Voraussetzungen müssen Adoptiveltern erfüllen
Das Adoptionsvermittlungsgesetz überträgt den Jugendämtern oder anderen staatlich anerkannten Stellen alle Rechte für den Adoptionsvorgang. Das vorbereitende Verfahren, um geeignete Eltern zu finden, ist penibel beschrieben.
Diese Dokumente sind nötig:
- Erweitertes Führungszeugnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebensläufe
- Ausgefüllter Adoptionsantrag
- Staatsangehörigkeitsnachweis
Das wird zusätzlich geprüft:
- Persönlichkeit (Einfühlungsvermögen, emotionale Wärme)
- Stabile Partnerschaft
- Offener Umgang mit der Adoption dem Kind gegenüber
- Gesundheitszeugnis (keine lebensverkürzenden, psychischen oder Suchtkrankheiten)
- Erziehungsvorstellungen
- Wohnverhältnisse (eigenes Kinderzimer, Zugang zu anderen Kindern)
- Finanznachweise (Einkommensnachweis, Vermögens- und Schuldennachweis)
Außerdem erhöht sich die Chance auf ein Kind, wenn einer der beiden Elternteile nicht oder nur geringfügig arbeitet. Das soll sicherstellen, dass sie dem Kind die volle Aufmerksamkeit während der Eingewöhnungsphase schenken.
So läuft die Adoption ab
Das gesamte Verfahren gliedert sich in 3 Stufen und dauert mehrere Jahre. Zunächst melden sich adoptierwillige Eltern bei einer Vermittlungsstelle. Dort werden die Unterlagen und die Eignung geprüft. Allein das dauert rund neun Monate. Nach rund 2 Jahren (!) wird den Eltern ein Kind vorgeschlagen. Diesen Teil nennt man "Adoptionsvermittlung". Und nein, ein Kind aussuchen kann man sich nicht.
In der anschließenden Phase der "Adoptionspflege" gewöhnt sich das Kind in der neuen Familie ein, immer begleitet vom Jugendamt. Ziel ist es zu prüfen, ob die Adoptiveltern in der Lage sein werden, das Kind gefühlsmäßig als ihr eigenes anzunehmen. Das ist besonders bei schon größeren (verhaltensauffälligen) Kindern, die zwischen Heim und leiblichen Eltern hin- und hergeschoben wurden, von großer Bedeutung. In der Regel dauert diese Phase 1 Jahr.
Dann entscheidet das Familiengericht. Die Adoptions-Eltern stellen (schon während der Pflegezeit) über einen Notar einen Antrag auf Adoption des Kindes. Stimmt das Gericht zu, ist das Kind vollständiges Mitglied seiner neuen Familie. Auch eine neue Geburtsurkunde kann beantragt werden, in der die Adoptiveltern als Eltern eingetragen sind.
Wer muss der Adoption zustimmen?
Eine Adoption ist an die Zustimmung der leiblichen Eltern gebunden, kann aber aufgehoben werden, wenn den Eltern schwerwiegende Verstöße gegen das Kindeswohl nachgewiesen werden können (Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung).
Das Kind muss zum Zeitpunkt der formalen Adoption mindestens acht Wochen alt sein, kann aber bereits direkt nach der Geburt in die Hände der Adoptiveltern gegeben werden. In diesem Zeitraum kann die leibliche Mutter ihr Einverständnis zurückziehen.
Außerdem ist die Einwilligung des Kindes immer notwendig. Sollte das Kind noch nicht 14 Jahre sein, muss diese Zustimmung durch einen Notar beurkundet werden.
Neu: Adoptionshilfe-Gesetz
Am 1. April 2021 traten neue Regelungen in Kraft, die die Familien und adoptierten Kinder unterstützen sollen. Die Herkunftseltern haben einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen sie zur Verfügung stellen möchte.
Unbegleitete Auslandsadoptionen sind verboten, um Kinderhandel vorzubeugen.
Quelle: Familienministerium/Lesben- und Schwulenverband
Mehr zum Thema Kind
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 10. November 2022 | 17:15 Uhr