Zugreisende steigen in eine S-Bahn ein
Welche Rechte Bahnkunden haben, regelt eine EU-Verordnung. Bildrechte: picture alliance/dpa

Fahrgast-Rechte Das ändert sich bei der Bahn ab Juni

28. Mai 2023, 17:30 Uhr

Jeder Bahnreisende kennt das: Zug zu spät, Zug ausgefallen, Anschluss verpasst. Wer seine Rechte als Bahnfahrer kennt, kann sich in solchen Fällen Geld zurückholen. Doch Achtung: Ab 7. Juni ändern sich einige Details.

Dank der EU-Rechtssprechung haben Bahnreisende bei Zugverspätungen weitreichende Rechte, allerdings erst ab einer Verspätung von mindestens 1 Stunde: Kommt der Zug mit 60 bis 119 Minuten Verspätung am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.

Am 7. Juni 2023 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden allerdings etwas komplizierter macht.

Neue Frist: Nur noch drei Monate Zeit

Bei Zugausfällen oder Verspätungen hatten Bahnkunden bisher zwölf Monate lang Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. Ab Juni 2023 werden es nur noch drei Monate sein. Wer nach der Frist Geld zurückhaben will, hat Pech gehabt.

Streik bei der Deutsche Bahn
Innerhalb von drei Monaten muss man demnächst seine Ansprüche gegenüber der Bahn geltend machen. Bildrechte: imago images/Michael Gstettenbauer

Entschädigung nicht mehr so einfach

Außerdem sollen Bahnunternehmen zukünftig keine Entschädigung mehr zahlen müssen, wenn der Grund für den Zugausfall oder die Verspätung nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegt. Das kann zum Beispiel bei Extremwetterlagen oder Notfalleinsätzen im Zug der Fall sein. Streiks des Bahnpersonals sind davon ausgenommen und gelten nicht als "besonderer Umstand".

Blick von oben auf S-Bahn-Verkehr und ICE.
Liegt der Zugverkehr wegen "besonderer Umstände" lahm, bekommen Fahrgäste zukünftig wohl keine Entschädigung mehr. Bildrechte: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Umbuchungen erlaubt

Hat ein Zug mehr als 60 Minuten Verspätung, dürfen Bahnreisende ab Juni auch auf Züge von anderen Bahnunternehmen umgebucht werden. Die Umbuchung ist kostenlos. Neu ist auch, dass man die Weiterreise selbst organisieren kann und die Kosten dafür vom Bahnunternehmen zurückbekommt. Wichtig dabei ist aber, dass das Bahnunternehmen damit einverstanden ist.

Ein Regionalzug RB 20 Abellio wartet 2018 auf dem Erfurter Hauptbahnhof an einem Bahnsteig
Fällt ein Zug der Deutschen Bahn aus, kann man zukünftig auf Züge anderer Unternehmen umgebucht werden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Soeren Stache

Recht auf Fahrrad in der Bahn

Gute Neuigkeiten gibt es auch für Menschen, die gern ihr Rad mit in die Bahn nehmen: Zukünftig soll es ein Recht darauf geben, das Fahrrad mit in die Bahn zu nehmen. Ob und wie das in der Praxis aussehen wird, bleibt spannend.

BRISANT/Deutsche Bahn/ADAC/Business Insider/Augsburger Allgemeine/Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland/Verbraucherzentrale

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 25. Mai 2023 | 17:15 Uhr

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