Hände öffnen eine Autotür
Autotüren mit Wucht zuzuschlagen, kann ganz schön teuer werden. 80 € Bußgeld drohen Autofahrern, die keine Rücksicht nehmen. Bildrechte: IMAGO / imagebroker

Lärmbelästigung Autotür laut zuschlagen: Dieses Bußgeld droht

30. April 2024, 14:54 Uhr

Teures Bußgeld in Höhe von 80 Euro

Laut Bußgeldkatalog kann das laute Zuschlagen von Autotüren für Autofahrer und Mitfahrende ganz schön teuer werden. Das gilt nämlich der StVO zufolge als Lärmbelästigung - und kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro nach sich ziehen.

In der Praxis dürfte es allerdings schwierig werden die Lärmbelästigung nachzuweisen. Deshalb wird eine Strafe für das zu laute Zuschlagen auch nur selten verhängt. Trotzdem sollte - vor allem nachts - Rücksicht auf Anwohner und Mitmenschen genommen und versucht werden, die Türen leise zu schließen.

Lärmbelästigung nach StVO

Laut Straßenverkehrsordnung ist es tatsächlich verboten, die Autotür mit Wucht zuzuschlagen. Nach §30 StVO ist unnötiger Lärm zu vermeiden - dazu zählen das unnötige Laufenlassen des Motors, aber eben auch ein "übermäßig lautes Schließen der Autotür". Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

BRISANT/StVO/Bußgeldkatalog

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 30. Juni 2023 | 17:15 Uhr

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