"Die Lage ist ernst" Bußgeldkatalog: Das kosten Verstöße gegen Coronavirus-Schutzmaßnahmen
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Mit der Clique im Park abhängen oder unerlaubterweise die Oma im Heim besuchen: Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden Verstöße gegen die Coronvirus-Schutzmaßnahmen jetzt richtig teuer!
Geldstrafen bis zu 5.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro, besonders schwerwiegende Verstöße werden sogar als Straftaten verfolgt: Im Kampf gegen das Coronavirus hat Nordrhein-Westfalen für Verstöße gegen die neuen Corona-Regeln einen Bußgeldkatalog erarbeitet. Er gilt als Vorbild für die anderen Bundesländer.
"Wer nicht hören will, muss eben zahlen"
"Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen", erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul. Die Ordnungsämter und die Polizei würden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.
Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren.
Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss | 50 Euro | |
Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (sofern nicht von Ausnahmen gedeckt) | 200 Euro | |
Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern oder Altenheimen | 800 Euro | |
Picknick und Grillen | 250 Euro | |
Organisieren von unerlaubten Sportveranstaltungen | 1.000 Euro | |
Betrieb von Restaurants, Kneipen, Cafes | 4.000 Euro | |
Betrieb von Fitness- oder Sonnenstudios | 5.000 Euro | |
Öffentliche Ansammlung von mehr als zehn Personen | Straftat - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren |
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 24. März 2020 | 17:15 Uhr