Diese Rechte haben Fahrgäste Verspätung oder Zugausfall? Das können Sie tun
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Ob Wetter, technische Probleme oder Personalmangel: Viel zu oft werden die Reisepläne durch Zugausfälle oder -verspätungen durcheinandergewirbelt. Doch was steht einem zu, wenn die Bahn später als geplant ankommt?

Der Slogan der Deutschen Bahn? "Die Bahn kommt." Leider war das 2022 nicht immer der Fall. So sind nur noch 66 Prozent der Fernzüge in Deutschland pünktlich gewesen. Reisende mussten im Oktober sogar in 63,2 Prozent der Fälle im Fernverkehr mit Verspätungen umgehen, wie die Deutsche Bahn selbst bekannt gab.
Fakt ist, dass bei jeder Reise mal etwas schief gehen kann. Doch am Ende kann man das Ruder noch rumreißen und auf eine Entschädigung hoffen. Doch was tun, wenn der Zug Verspätung hat oder ganz ausfällt? Welche Rechte haben Fahrgäste? Brisant klärt auf.
Ab 20 Minuten Verspätung
Wenn Bahnreisende davon ausgehen können, dass ihr Zug am Zielbahnhof mehr als 20 Minuten verspätet sein wird, ist die Zugbindung von Tickets nichtig. Betroffene dürfen den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden.
Was aber, wenn man einen teureren Zug nimmt? Zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE? In diesem Fall muss man zunächst ein neues Ticket kaufen und den Aufpreis zahlen. Allerdings kann man sich diesen Betrag später beim Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten wie zum Beispiel Länder-Tickets oder Quer-durchs-Land-Tickets sind davon ausgenommen.
Ab 60 Minuten Verspätung
Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten müssen Reisende die Fahrt nicht antreten und können sich den Fahrpreis komplett erstatten lassen.
Passagiere, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen - oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern.
Entschließen Sie sich trotzdem weiterzufahren, haben Sie Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrtpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte.
So können Sie eine Entschädigung einfordern
Die Fahrgastrechte gelten für alle Züge der Deutschen Bahn: S-Bahn, RB, RE, IRE, IC/EC, ICE sowie Nachtzüge. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen sich Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular besorgen und ausfüllen. Fragen Sie am besten beim Zugpersonal nach: Denn das Formular wird manchmal direkt im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Information, im Servicecenter Fahrgastrechte, im Reisezentrum oder im Internet zum Selbstausdrucken.
Das Formular müssen Sie anschließend zusammen mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentrum der Bahn abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken. In der Regel wird das Anliegen innerhalb eines Monats bearbeitet.
Sie können Ihre Fahrgastrechte aber auch online auf bahn.de oder in der DB-App über Ihr Kundenkonto geltend machen.
Übrigens: Sie können als Fahrgast noch bis zu einem Jahr nach der Verspätung eine Entschädigung einfordern. Die Bahn empfiehlt jedoch, sich die Verspätung vom Zugpersonal oder am Bahnhof auf dem Formular bestätigen zu lassen.
Kosten für Hotel und Taxi
Im schlimmsten Fall fällt der Zug spät abends oder nachts aus, sodass es keine Verbindungen mehr gibt und Sie alternative Verkehrsmittel nutzen oder vor Ort übernachten müssen. Werden auch hier die Kosten übernommen?
Die Antwort: Ja! Sind Sie gezwungen, auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen, werden Ihnen die Kosten bis max. 80 Euro erstattet. Allerdings gelten hierfür bestimmte Bedingungen:
- So muss die planmäßige Ankunftszeit zwischen 00.00 und 05.00 Uhr liegen und der Zug mindestens eine Stunde Verspätung haben.
- Ist eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht mehr möglich oder zumutbar, beispielsweise aufgrund der späten Uhrzeit, werden die Kosten für eine Übernachtung ebenfalls erstattet.
In beiden Fällen gilt: Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn die Deutsche Bahn kein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann.
Erstattung der Sitzplatzreservierung
Hin und wieder kommt es vor, dass reservierte Plätze nicht zugeteilt werden oder wegen Zugverspätungen nicht genutzt werden können. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung der Reservierungskosten. Dies gilt sowohl für Sitzplätze als auch für Fahrradstellplätze.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 22. Dezember 2022 | 17:15 Uhr