StarsRoyalsHaushaltGesundheitLifestyle
Miniatur Drohnen in der Luft - was ist beim Fliegen damit zu beachten? Bildrechte: IMAGO / imagebroker

FührerscheinDrohne fliegen - Diese Regeln sind neu

11. Januar 2024, 17:54 Uhr

Mit Drohnen gelingen spektakuläre Aufnahmen aus der Luft und Spaß am Fliegen haben die Piloten auch noch. Doch welche Regeln gelten? Wer darf eine Drohne fliegen, wo muss man sie anmelden und wo darf das Flugobjekt dann in die Luft steigen? Welche Regeln sind neu ab 2024? BRISANT fasst alles Wichtige zusammen.

Als Drohne wird ein "unbemanntes Luftfahrzeugsystem" - oder UAS für "Unmanned Aircraft System" - bezeichnet. Sie besteht aus einem unbemannten Luftfahrzeug sowie der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung. Der Begriff "Drohne" meinte ursprünglich nur militärische Flugzeugsysteme und da auch nur den fliegenden Teil. Mittlerweile werden aber auch zivile Flugobjekte wie Multikopter oder Quadrokopter, die zum Beispiel Filmaufnahmen machen, als Drohnen bezeichnet.

Wer eine Drohne fliegen will, muss sich an bestimmte Regeln halten. Seit dem 1.1.2021 gilt eine EU-weite Drohnenverordnung.

Mit Drohnen gelingen spektakuläre Luftaufnahmen- Bildrechte: IMAGO / Belga

Welche Drohnenklassen gibt es?

Drohnen werden nach der EU-Verordnung in drei Betriebskategorien eingeteilt:

  • offen: Drohnen mit einer Startmasse von weniger als 25 Kilogramm. Sie dürfen innerhalb der Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.
  • speziell: Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der "offenen" Kategorie übersteigt. Also Drohnen, die außerhalb der Sichtweite betrieben werden oder mehr als 25 Kilogramm Startmasse haben.
  • zulassungspflichtig: Große und schwere Drohnen, die z. B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.


In der "offenen" Kategorie gibt es drei weitere Unterkategorien, für die zusätzliche Einschränkungen bestehen. Darüber sollten sich Piloten unbedingt vor dem Start informieren.

Welche Regeln gelten neu ab 2024?

Seit 1.1.2024 dürfen nur noch zertifizierte Drohnen – also Drohnen mit einer Drohnenklasse (C0 - C4) innerhalb der EU in den Markt gebracht werden. Für diese Kennzeichnungen sind die Hersteller zuständig.

Bestandsdrohnen (Drohnen ohne Drohnenklasse) über 250 Gramm dürfen ab sofort weniger als noch 2023: Es darf nur noch weit weg von Menschen geflogen und ein seitlicher Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbegebieten und Erholungsgebieten muss eingehalten werden.

Diese und weitere Änderungen im Drohnen-Gesetz ab 1.1.2024 sind keine wirklichen Neuerungen oder Anpassungen in der EU-Drohnenverordnung. Sie sind von Beginn an geplante Termine, ab denen weitere Punkte in Kraft getreten sind.

Nur noch übers Feld? Bestandsdrohnen über 250 Gramm Gewicht müssen seit Jaunar 2024 größere Abstände zu Menschen und Gebäuden einhalten. Bildrechte: IMAGO / CHROMORANGE

Wer darf eine Drohne fliegen?

Wer eine Drohne fliegen will, muss in Deutschland mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere Jugendliche und Kinder dürfen Drohnen steuern, die nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG als Spielzeug gelten. Sie dürfen aber auch mit einer "echten" Drohne fliegen, wenn ein Erwachsener dabei ist, der alle notwendigen Voraussetzungen für das Fliegen einer Drohne erfüllt. Der- oder diejenige trägt dann auch die Verantwortung für den Flug.

Außerdem müssen alle Drohnenpiloten einen Führerschein nachweisen. Den kleinen EU-Drohnenführerschein gibt es nach erfolgreichem Abschluss eines Onlinetrainings und einer Onlineprüfung. Er ist gültig für alle gängigen Drohnen über 250 Gramm Gewicht, mit denen weit ab von Menschen oder Gebäuden geflogen werden soll. Außerdem ist er Voraussetzung für den großen EU-Drohnenführerschein.

Mit ihm dürfen die Piloten auch Flugobjekte steuern, die weniger als 150 Meter von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten entfernt fliegen sollen und damit näher an Menschen (30 Meter).

Beide Nachweise sind fünf Jahre gültig, dann müssen sie aufgefrischt werden. Drohnenpiloten sollten sich unbedingt informieren, welche Nachweise sie für den Betrieb ihres Geräts brauchen.

Muss ich mich als Pilot registrieren?

Es gibt keine Registrierungspflicht für Drohnen, aber der Pilot muss sich laut EU-Verordnung registrieren, egal wie viele oder welche Drohnen er fliegen will. In Deutschland geht das online auf der Webseite des Luftfahrtbundesamts (LBA). Nach der Registrierung bekommt der Pilot eine sogenannte "elektronische UAS-Betreiber-ID (eID)", die in Form einer Plakette auf der Drohne angebracht wird. Stürzt sie ab oder gerät aus dem Sichtfeld, kann der Besitzer mithilfe der ID ausfindig gemacht werden.

Ausnahmen: Wiegt die Drohne weniger als 250 Gramm und hat keine Sensoren zur "Erfassung personengebundener Daten", wie eine Kamera oder ein Mikrofon, dann ist keine Registrierung nötig. Dasselbe gilt für Drohnen nach der EU-Spielzeugrichtlinie.

Brauche ich eine Drohnenversicherung?

Grundsätzlich sind Drohnen – genauso wie Modellflugzeuge – Fluggeräte. Deshalb muss jeder Pilot eine spezielle Haftpflichtversicherung für Drohnen abschließen. Der Betrieb einer Drohne ohne Haftpflichtversicherung ist eine Ordnungswidrigkeit. Ausnahme: Wer nur drinnen fliegt, braucht keine Drohnenversicherung.

Wo darf eine Drohne fliegen?

Zahlreiche Ausnahmen gibt es zwar, aber an sich dürfen Drohnen überall fliegen, wenn sie nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen. Wer mit seinem Flugsystem höher fliegen will, braucht eine Genehmigung. Wer außerhalb seines Sichtfeldes fliegen will, braucht ebenfalls eine Genehmigung. Die erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Auf Modellflugplätzen dürfen Drohnen aber auch höher als 120 Meter fliegen.
Mit der neuen EU-Verordnung dürfen Drohnen auch nachts fliegen, allerdings müssen sie mit Licht gekennzeichnet sein, seit dem 1. Juli 2022 ist ein grünes Blinklicht Pflicht.

Wo Drohnen fliegen dürfen, ist genau geregelt. Bildrechte: Colourbox.de

Was ist generell verboten?

Laut deutscher Luftverkehrsordnung dürfen in "sensiblen" Bereichen Drohnen nicht fliegen - außer mit Sondererlaubnis:

  • Fliegen über Menschenansammlungen, Autobahnen, Industrieanlagen, Helikopter-Landeplätzen, Krankenhäuser, Justizvollzugsanlagen, Bundeswehr-Anlagen (jeweils mindestens 100 Meter Abstand!)
  • Fliegen über Grundstücken oder Naturschutzgebieten
  • Fliegen über Bäder oder Badestrände während der Öffnungszeiten
  • Fliegen innerhalb eines 1,5 km-Radius zu Flugplätzen und innerhalb eines Fünf-km-Radius zu Flughäfen (Landebahn)

(Dieser Artikel wurde am 25.08.22 erstmals veröffentlicht. Inhaltlich aktualisiert am 11.01.2024)

Quellen und weiterführende Links

Mehr Regeln und Verbote

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 11. Januar 2024 | 17:15 Uhr