Eine Frau und ein Mann fahren auf E-Scooter
Welche Regeln gelten, wenn man mit dem E-Scooter unterwegs ist? Bildrechte: IMAGO / Christian Ender

Elektro-Tretroller Rechtslage, Verkehrsregeln, Bußgelder, Helmpflicht: Das gilt für E-Scooter!

01. September 2023, 19:38 Uhr

Klein, wendig, umweltfreundlich: E-Scooter haben die europäischen Großstädte im Sturm erobert. Auch in Deutschland sind sie mittlerweile in den meisten Städten allgegenwärtig. Dennoch wissen die wenigsten, was es zu beachten gilt, wenn man auf einen der elektrobetriebenen (Tret-)Roller steigt. Rechtslage, Versicherung, Helmpflicht: Was gilt es beim Rollern auf deutschen Straßen zu beachten?

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für E-Scooter?

Eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig, um mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen unterwegs zu sein. Die als Elektrokleinstfahrzeug geltenden E-Scooter dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren und müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein. Heißt: Ihr Fahrzeug muss verkehrssicher sein und Bremsen, eine Klingel und eine Beleuchtungsanlage besitzen.

Eine Akkuladung reicht bei Einstiegsgeräten in der Regel für 15 bis 30 Kilometer. Mittlerweile gibt es aber auch E-Scooter mit einer Reichweite von 25 bis 50 Kilometer.

Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren - oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen gibt. Gehwege sind tabu. Und: Auf einem E-Scooter darf man immer nur allein unterwegs sein - auch wenn zwei Personen das für den Scooter zugelassene Gewicht nicht überschreiten würden.

Vorgeschrieben ist außerdem eine selbstklebende Haftpflicht-Versicherungsplakette, die hinten am Fahrzeug angebracht wird. Sie ist das Kennzeichen des E-Scooters.

E-Scooter
Die Haftpflicht-Versicherungsplakette ist das Kennzeichen eines E-Scooters. Bildrechte: imago images / Steinach

Besteht bei einem E-Scooter Versicherungspflicht?

Ja! Generell gilt, dass alle E-Scooter, die von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst werden und im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden sollen, Kfz-versichert werden müssen. Hierunter zählen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs und maximal 20 Kilometer pro Stunde und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt.

Was kostet die Versicherung für E-Tretroller?

Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben, Angebote gibt es ab 25 Euro pro Jahr - für jüngere Fahrer ist es meist teurer als für ältere. Da die Haftpflicht nur Schäden an Dritten abdeckt, sollten Fahrer für sich selbst eine Unfallversicherung abschließen. Scooter-Besitzer können auch Kaskoversicherungen abschließen, die zum Beispiel dann zahlen, wenn der Scooter gestohlen wird.

Wie gefährlich ist es, mit einem E-Scooter unterwegs zu sein?

Eine Pflicht zum Helmtragen gibt es nicht - auch wenn das viele Experten befürworten würden. Die Dekra empfiehlt, sich nicht sofort ins Verkehrsgetümmel zu stürzen, sondern sich vorher mit den Fahreigenschaften des Rollers vertraut zu machen und zu üben.

"Vor allem die Kombination aus Mini-Rädern und hohem Lenker ist brisant", erklärt der Dekra-Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Bremst der Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder verlagert er sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht ein Sturz über die Lenkstange." Außerdem sei wegen der kleinen Räder auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter Sturzgefahr zu rechnen.

Im Jahr 2021 hat die Polizei insgesamt 5.535 Unfälle mit E-Scootern aufgenommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es "nur" 2.155 Unfälle. Häufig hatten die Unfall-Fahrer Alkohol konsumiert oder die Fahrbahn falsch genutzt.

Kann man mit dem E-Tretroller auch im Winter fahren?

Wer im Winter unterwegs ist, muss aufpassen - ob mit dem Auto, Rad oder E-Scooter. Doch es gibt einige Tipps, wie man auch bei Glätte und Nässe sicher mit dem E-Scooter von A nach B kommen sollte:

  • Antrieb geringer wählen und behutsam beschleunigen
  • Kontrolliertes Bremsen: Gewicht nach hinten verlagern und auf festen Stand achten
  • Auch wenn keine Helmpflicht gilt: Im Winter Helm und Schuhe mit rutschfester Sohle tragen
  • Bei unebenem Untergrund: In die Knie gehen. Das gibt mehr Sicherheit.

Ein E-Scooter Fahrer fährt bei starkem Regen.
Generell gilt: E-Scooter bei Regen oder Glätte besser stehen lassen - oder unsere Tipps befolgen! Bildrechte: IMAGO / Jochen Eckel

Alkohol und Promille-Grenze: Darf ich betrunken E-Scooter fahren?

Anders als bei Fahrrädern oder E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0-Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist bei 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot - in der Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Darf ich den E-Scooter in Bus oder Bahn mitnehmen?

Das dürfen die Bus- und Bahnanbieter selbst regeln. Die Deutsche Bahn will im Fernverkehr beispielsweise keinen Aufpreis verlangen. Im Nahverkehr können die Verkehrsbetriebe Extra-Tickets verlangen oder die Mitnahme zu Hauptverkehrszeiten verbieten.

Parken: Wo darf man seinen E-Scooter abstellen?

E-Scooter, die achtlos auf Fußwegen und in Fußgängerzonen herumliegen und Fußgängern den Weg versperren - in vielen Städten ist das mittlerweile zu einem Problem geworden.

Abgestellt werden dürfen Elektro-Scooter am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben sind, auch in Fußgängerzonen. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

E-Scooter
E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass sie weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindern. Bildrechte: imago images/Michael Gstettenbauer

Bußgelder: Was kosten Knöllchen und Co.?

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Bußgelder fällig - etwa 70 Euro, wenn man mit einem E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist. Fahren ohne Versicherungsaufkleber kostet 40 Euro, ein Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften 20 Euro.

Wer auf nicht zulässigen Verkehrsflächen unterwegs ist oder doch nebeneinander fährt, muss 15 Euro zahlen - mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro. Überwacht werden sollen die Regeln bei üblichen Verkehrskontrollen.

(Dieser Beitrag wurde erstmals am 26.09.2022 veröffentlicht.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 01. September 2023 | 17:15 Uhr

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