Arztbesuch Elektronische Patientenakte: Diese Vorteile soll sie haben
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Die Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland kommt nicht so richtig voran, deswegen drückt Geundheitsminister Lauterbach nun aufs Tempo: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll 2024 an den Start gehen und ist für alle verbindlich, es sei denn, man widerspricht ausdrücklich. Das müssen Sie zur digitalen Akte wissen!

Seit Anfang 2021 können gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Patientenakte (ePA) auf freiwilliger Basis nutzen, nämlich per App. Darin sind beispielsweise eingescannte Arztbefunde gespeichert, die aktuellen Blutwerte oder Vorerkrankungen. Diese Daten können dann in anderen Arztpraxen zur Ansicht freigegeben werden.
Elektronische Patientenakte bisher kaum verbreitet
Bisher müssen sich Patienten selbst um die App und das Befüllen kümmern. Diese Hürde dürfte dafür verantwortlich sein, dass weniger als ein Prozent aller Versicherten überhaupt im Besitz einer elektronischen Patientenakte sind.
Ab 2024 sollen dann laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ALLE Krankenversicherten eine elektronische Akte erhalten und sich nur selbst kümmern müssen, wenn sie diese NICHT wollen. Das heißt: Künftig wird jeder der behandelnden Ärzte Zugang zur Akte bekommen, solange nicht vom Patienten widersprochen wird.
"Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei."
"Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten", sagte der Gesundheitsminister. Deshalb plane er "einen Neustart". Sein Ziel: Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben.
Was beinhaltet die elektronische Patientenakte (ePA)?
Zunächst können Patientinnen und Patienten in der ePA Daten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen, wie zum Beispiel Arztbriefe, Notfalldaten, Medikationsplan, Befunde oder Röntgenbilder speichern. Außerdem können Versicherte in ihrer Akte eigene Daten, wie z.B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, anlegen.
Auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft können in der ePA gespeichert werden.
Was sind die Vorteile der ePA?
Doppelte Untersuchungen, lange Vorgespräche und vor allem Papierberge sollen mit der digitalen Patientenakte größtenteils der Vergangenheit angehören. Durch die ständige Verfügbarkeit umfangreicher Gesundheitsdaten kann im Notfall schnellere Hilfe gewährleistet werden.
Mediziner erhalten in der elektronischen Patientenakte zum einen den Überblick über die bisherige Behandlung, und sie können zum anderen selbst relevante Daten und Dokumente einstellen.
Anfangs soll dafür das Hochladen von PDF- oder Word-Dateien genügen. Geplant ist, dass von 2024 an alle Ärzte oder Krankenhäuser ihre Befunde zentral speichern und gegenseitig austauschen können.
Wie kann man die elektronische Patientenakte nutzen?
Damit Versicherte jederzeit Einsicht in die eigene Akte nehmen können, stellt jede gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern eine mobile Anwendung (App) zur Verfügung. Diese App ist kostenlos. Mit einem mobilen Endgerät (Smartphone oder Tablet) ist es dann möglich, auf die eigene ePA zuzugreifen und alle medizinischen Dokumente einsehen zu können.
Die App braucht man aber nur, wenn man selbst Einblick in die Akte nehmen möchte. Für die Akte selbst ist keine App nötig, sie wird ohnehin angelegt.
Laut Karl Lauterbach muss in Zukunft jeder, der auch selbst den Zugang zu seiner Akte haben will, einen Identifikationsprozess durchlaufen und sich freischalten lassen. Dieser Zugang kann dann für die elektronische Patientenakte und auch das elektronische Rezept genutzt werden.
Wer kann meine Daten lesen?
Versicherte können nicht nur selbst ihre Daten in der digitalen Patientenakte einsehen, sie können auch sämtliche Berechtigungen selbstständig vergeben. Das heißt, die Nutzer entscheiden, welche Ärzte bzw. welche Arztpraxis oder welches Krankenhaus die ePA einsehen darf und neue Dokumente einstellen kann. Erst wenn diese Berechtigung erteilt ist, kann ein Arzt die Akte einsehen oder befüllen.
Die Zugriffsrechte können zudem zeitlich begrenzt vergeben werden. Zum Beispiel, wenn man einem Facharzt nur für den Behandlungszeitraum Einblick gewähren möchte.
Sind meine Daten sicher?
Ja! Der Datenaustausch zwischen der digitalen Patientenakte und externen Stellen wie Ärzten oder Apothekern verläuft auf dem gesamten Datenweg verschlüsselt.
Bei der sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind die Informationen nur auf den Geräten der beteiligten Nutzer lesbar. Der Versuch, Daten während einer Übertragung abzufangen, hätte keinen Erfolg. Sie würden sich nicht lesen lassen.
Auch das E-Rezept soll kommen
Zeitgleich mit der digitalen Patientenakte soll laut Karl Lauterbach auch das elektronische Rezept verbindlich werden. An diesem Projekt wird schon lange gearbeitet, der Start wurde mehrfach verschoben. In mehreren Regionen in Deutschland wird seit vergangenem Herbst die Ausstellung des E-Rezepts in einem Pilotprojekt getestet.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 28. März 2023 | 17:15 Uhr