Exotische Tiere sollten nicht als Haustiere gehalten werden. (Archiv)
Exotische Tiere sollten nicht als Haustiere gehalten werden. (Archiv) Bildrechte: picture alliance / dpa | Britta Pedersen

Kritik von Tierschützern Diese exotischen Tiere darf man als Haustier halten

08. April 2024, 12:01 Uhr

Ein Haustier kann eine echte Bereicherung für das Familienleben sein. Doch der neueste Schrei sind: Wildtiere. So sind ein Flughund an der Gardinenstange oder ein Otter in der Badewanne Garant für Tausende Youtube-Clicks. Der Schwarzmarkt-Handel mit Exoten boomt. Welche Tiere darf man in Deutschland ganz legal halten, welche Arten sind verboten, und welche Auflagen gilt es zu erfüllen? Ein Überblick.

Keine einheitliche Rechtslage für Haltung von Exoten

Exotische Tiere in den eigenen vier Wänden zu halten ist in Deutschland weitestgehend erlaubt. Darunter fallen zum Beispiel Vogelspinnen, Affen oder Warane. Eine bundesweite Pflicht, nachzuweisen, dass exotische Tiere artgerecht gehalten werden, gibt es nicht. Es sei denn, es handelt sich um ein artgeschütztes Tier. Dann greift das Washingtoner Artenschutzabkommen, das vor allem den Export der Tiere reglementiert.

Für einige dieser Arten gilt, dass sie nicht von Privatpersonen gehalten werden dürfen. Dazu zählen alle Walarten, alle Meeresschildkröten, einige Affenarten, einige Bären- und Katzenarten, bestimmte Papageien, Greifvögel, Eulen und Kraniche, verschiedene Landschildkrötenarten, Krokodile und mehrere Schlangenarten.

Aber: Einige Tiere dürfen dennoch privat gehalten werden. Nämlich, wenn sie aus einer Nachzucht stammen. Dann müssen Halter einen Herkunftsnachweis vorlegen können und jeden Kauf und Verkauf der Naturschutzbehörde melden. Einen ausgewachsenen Alligator, einen Schimpansen, ein Känguru oder sogar einen Schneeleoparden zu halten ist also durchaus im Bereich des Möglichen.

Alligator in Florida
Selbst einen Alligator als Haustier zur halten, ist in Deutschland kein Ding der Unmöglichkeit. Bildrechte: imago images / ingimage

Invasive Tierarten in Deutschland verboten

Explizit verboten ist lediglich die Haltung von 46 Tierarten - und das bundesweit. Diese gelten als "invasiv". Das bedeutet, dass sie einheimische Arten verdrängen oder Krankheiten einschleppen könnten. Dazu zählen zum Beispiel der amerikanische Biber, der Waschbär und Rotwangen-Schmuckschildkröten.

Was gilt in welchem Bundesland?

Die Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren sind in Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung und das Tierschutzgesetz geregelt. Wie diese durch die zuständigen Behörden ausgelegt und kontrolliert werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Eine strengere Auslegung der Bundesartenschutzverordnung - insbesondere für "gefährliche" Tiere - erfolgt in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hier ist die Haltung von Tieren, die aufgrund ihrer Größe, Kraft oder ihres Gifts für Menschen gefährlich sind, entweder verboten oder die Halter müssen belegen, dass sie wissen, wie mit den Tieren umzugehen ist. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie die Exoten artgerecht halten können.

Lockerer geht es in Sachen Tierschutz und -haltung in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu. Dort gibt es entsprechende Regelungen nicht.

Otterpaar im Wasser
Als Haustiere zwar der neueste Schrei, aber eigentlich ungeeignet: Otter. Bildrechte: imago images / blickwinkel

Özdemir fordert Haltungsverbot

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und andere europäische Ländern fordern ein Verbot über die private Haltung von exotischen Tieren. Sie wollen eine Positivliste einführen, die dann Tiere, die geschützt werden müssen, im privaten Besitz verbietet. Nur Tiere die auf dieser Liste zu finden sind dürfen dann noch gehalten werden. Länder wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande besitzen eine solche Liste bereits.

Tierschutzorganisationen begrüßen die Forderung von Özdemir und der EU, fordern den Minister allerdings auch zu mehr Tempo auf - sich unabhängig von der EU bereits für nationale Verbote durchzusetzen.

Affe als Haustier
Exotische Haustiere sind in den sozialen Netzwerken der Hit. Das Wohl der Tiere spielt dabei kaum eine Rolle. Bildrechte: IMAGO / agefotostock

Den Tieren zuliebe verzichten...

Wer ein Herz für Tiere hat, sollte auf die Haltung eines exotischen Haustiers verzichten. Zum einen können nur die wenigsten Halter eine artgerechte Unterbringung ihrer Schützlinge sicherstellen, zum anderen fördert man damit - wenn auch ungewollt - die Plünderung von Wildbeständen. Denn mittlerweile ist die Nachfrage nach exotischen Tieren so groß, dass die importierten "Nachzuchten" in Wirklichkeit gar keine sind.

Und: Die meisten Arten sind für die Privathaltung nicht geeignet. Viele der ehemals niedlichen Jungtiere werden groß, wild, gefräßig - und teuer. Schnell stoßen die Besitzer dann an ihre Grenzen.

Vermieter und Haftung

Was man bei der Anschaffung eines Tieres außerdem nicht vergessen sollte: Wer zur Miete wohnt, ist verpflichtet, den Vermieter bezüglich seines exotischen Mitbewohners um Erlaubnis zu fragen. Auch dann, wenn es sich um eine Spinne oder Schlange handelt, die eigentlich im Terrarium leben. Denn um ein gewöhnliches "Kleintier" handelt es sich dabei nicht.

Und: Prinzipiell haften Tierbesitzer für ihre tierischen Schützlinge - selbst wenn die ein Puma oder ein Alligator sind. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch §833.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 27.01.2023 veröffentlicht)


BRISANT/bmel/prowildlife/geldundverbraucher/SWR/BR

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 10. Juli 2023 | 17:15 Uhr

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