Fahrzeuge auf einer Autobahn
Bildrechte: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

Kein Kavaliersdelikt Diese Strafen drohen bei Unfallflucht

12. Juli 2021, 14:38 Uhr

Wer ein anderes Auto "anstupst" und wegfährt, begeht Unfallflucht oder Fahrerflucht. Ein Zettel in der Windschutzscheibe reicht nicht, um den teils drastischen Folgen zu entgehen. Das gilt erst Recht, wenn bei dem Unfall Menschen zu Schaden gekommen sind.

Ein Autofahrer touchiert ein anderes Fahrzeug leicht und hinterlässt einen Kratzer. Da er es eilig hat, will er weiterfahren. Also wird ein Entschuldigungszettel mit Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe geklemmt. Was vielleicht gut gemeint war, ist in solch einer Situation völlig falsch. Wer nicht mindestens 30 Minuten auf den Geschädigten oder die alarmierte Polizei wartet, begeht eine Straftat. Es handelt sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, also Unfallflucht (Fahrerflucht). Richtig wäre hier, zu warten und/oder sich bei der Polizei zu melden. In der Regel gibt es dann für den Stupser nur eine mündliche Verwarnung oder ein kleines Bußgeld.

Ärger mit der Polizei

Ernster wird es, wenn sich der Unfallfahrer aus dem Staub macht und ermittelt wird. Je nach Schadenshöhe winken dann neben einer Geldstrafe auch mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Bei einer Unfallflucht mit Personenschaden können außerdem die Tatbestände der unterlassenen Hilfeleistung oder der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein, was entsprechende Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.

Ärger mit der Versicherung

Neben diesen Strafen droht zusätzlich noch Ärger mit der Versicherung. Nach Angaben des ADAC zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar zunächst den Schaden des anderen, holt sich aber das Geld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro vom Unfallverursacher zurück - bei festgestelltem Alkoholeinfluss sogar bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug muss der Unfallfahrer zudem selbst aufkommen, da die Kasko-Versicherung in dem Fall die Leistung meist komplett streicht.

So verhalten Sie sich am Unfallort richtig

  1. Sofort anhalten und Ruhe bewahren. Bei geringfügigem Sachschaden die Fahrbahn freimachen.
  2. Warnblinkanlage einschalten
  3. Warndreieck aufstellen - ca. 100 Meter vom Unfallort entfernt entgegen ihrer Fahrtrichtung aufstellen
  4. Verletzten Erste Hilfe leisten
  5. Rettungsdienst oder Polizei rufen oder durch andere Verkehrsteilnehmer rufen lassen
  6. Notfallmeldung - Name, Standort, Unfallort, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzungen
  7. Unfallort nicht verlassen
  8. Unfallbeteiligte informieren - ihre Beteiligung (Betroffener/Zeuge), Name, Anschrift, Führerschein- und Fahrzeugdaten, Haftpflichtversicherungsdaten austauschen
  9. Unfallspuren nicht beseitigen
  10. Unfallskizze anfertigen und nach Möglichkeit die Unfallszene fotografieren

Notrufnummern in Deutschland Polizei: 110
Rettungsdienst: 112
Feuerwehr: 112

(ten/mdr/adac)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 10. Juni 2020 | 17:15 Uhr

Weitere Themen