Ein Mann hebt eine Geldbörse vom Fußeg auf.
Welche Rechte und Pflichten hat man, wenn man Geld findet? Bildrechte: imago images / Panthermedia

Rechte & Pflichten Fundsachen: Was muss man abgeben - und wieviel Finderlohn steht einem zu?

27. Oktober 2023, 18:59 Uhr

Manchmal liegt das Geld sprichwörtlich auf der Straße. Ab welchem Betrag muss eine Fundsache abgegeben werden? Wieviel Finderlohn steht einem zu - und welche Strafe droht, wenn man das Geld einfach behält? UND: Wer bekommt die Fundsache, wenn der Besitzer nicht zu ermitteln ist?

Ihre Pflicht: Ich habe etwas gefunden - was muss ich tun?

Stattliche 20 Paragrafen halten unsere Gesetzbücher bereit, die festlegen, was man zu tun (oder lassen) hat, wenn man etwas findet. Doch die Quintessenz ist einfach: Wer etwas gefunden hat, muss es abgegeben!

Ein "Schatz" im gebraucht gekauften Möbel - Fundsache oder Eigentum?

Das gilt übrigens auch, wenn man die Fundsache "gekauft" bzw. "mitgekauft" hat. Wenn man beispielsweise in einem Schrank, den man gebraucht erworben hat, ein Geheimversteck mit einer hohen Summer Bargeld findet - oder teuren Schmuck in einem gebrauchten Klavier.

Auch dann gilt es, den rechtmäßigen Besitzer oder seine Erben ausfindig zu machen und die Fundsache (gegen Finderlohn) zurückzugeben oder sich an die Polizei oder ein Fundbüro zu wenden.

Wo kann man Fundsachen abgeben?

Hat man etwas gefunden und kann den rechtmäßigen Besitzer nicht selbst ausfindig machen, sollte das Fundbüro die erste Anlaufstelle sein. Eine Ausnahme bilden Busse und Bahnen. Hier kann man die Fundsache dem Busfahrer oder dem Zugpersonal übergeben. Auch Polizeidienststellen nehmen Fundsachen entgegen.

Wegweiser zum Fundbüro
Fundsachen gehören ins Fundbüro oder zur nächsten Polizeidienststelle. Bildrechte: imago/JOKER

BGB: Wieviel Finderlohn steht dem Finder zu?

Bei einem Wert bis 500 Euro stehen dem ehrlichen Finder immerhin fünf Prozent Finderlohn zu, das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 971 Abs. 1 festgeschrieben. UND: Solange es den Finderlohn nicht gibt, muss die Sache nicht herausgegeben werden. Liegt der Wert der Fundsache über 500 Euro, sind drei Prozent Finderlohn fällig.

Handelt es sich bei der Fundsache um ein Haustier, kann zusätzlich zum Finderlohn auf eine Aufwandsentschädigung bestanden werden - etwa für Zeitaufwand, Pflege und Futter für das Tier.

Nur ein paar Euro gefunden - was darf man behalten?

Wer nur ein paar Euro gefunden hat, muss sie nicht abgeben: Alles unter einem Wert von zehn Euro darf behalten werden!

Was passiert, wenn sich der Besitzer der Fundsache nicht meldet?

Taucht der Besitzer des Geldes bzw. der Fundsache über sechs Monate nicht beim Fundbüro auf, können Sie sich freuen: Der gesamte Betrag bzw. die Fundsache gehört dann Ihnen.

An einer Anschlagtafel hängt ein Zettel und daneben eine Tüte mit einem Gebiss
Gibt man eine Fundsache zurück, ist der Besitzer verpflichtet, Finderlohn zu zahlen. Bildrechte: imago images/Steinach

Wie wird der Wert einer Sache festgestellt?

Wenn verlustig gegangene Sachen einen ideellen Wert haben - zum Beispiel bei einer Überraschungs-Ei-Sammlung oder einem Fotoalbum - kann der Eigentümer selbst bestimmen, wie hoch der Finderlohn ausfällt. Sind Sie damit nicht einverstanden, muss ein Richter entscheiden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Jede Regel kennt ihre Ausnahme - und das ist beim Finderlohn nicht anders. Entdecken Sie in den Räumen einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln Geld oder einen herrenlosen Gegenstand, steht Ihnen lediglich der halbe Finderlohn zu - und das auch nur, wenn der Wert der Fundsache über 50 Euro liegt.

Fundunterschlagung ist strafbar!

Wenn Sie Geld oder eine Sache ab einem Wert von zehn Euro gefunden haben und diesen Fund nicht melden, begehen Sie eine Fundunterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch. Im Unterschied zum Diebstahl entwenden Sie den fremden Besitz zwar nicht aktiv, machen ihn sich aber rechtswidrig zu eigen. Je nach Höhe der Summe kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 28.10.2019 veröffentlicht und am 25.10.2023 aktualisiert.)

Zum Thema

Die Vizsla-Hündin Nika in ihrem Hundekörbchen.
Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Monique Wüstenhagen

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 25. Oktober 2023 | 17:15 Uhr

Weitere Themen