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Welche Entschädigung steht einem Fluggast zu, wenn ein Flug annuliert wird? Bildrechte: IMAGO / Ardan Fuessmann

Flug gestrichenStreik an Flughäfen - Welche Rechte haben Passagiere?

14. April 2024, 10:26 Uhr

Wer streikt, welche Flughäfen sind betroffen?

Für Reisende war es keine gute Woche. Denn neben dem Bahnstreik im Personenverkehr durch die GDL waren auch Flugpassagiere wieder von Arbeitsniederlegungen betroffen.

Die Kabinengewerkschaft Ufo hatte die rund 19.000 Flugbegleiter der Lufthansa und der Lufthansa Cityline schon am Dienstag und Mittwoch zum Streik aufgerufen. Rund 100.000 Passagiere waren betroffen.

Die nächsten Streiks

Am Freitag (15.03.) hat dann das Luftsicherheitspersonal in Hannover, Dortmund, Weeze, Dresden und Leipzig sowie erneut in Karlsruhe/Baden-Baden die Arbeit niedergelegt. Zudem rief Verdi am Flughafen München die Beschäftigten in der Personal- und Warenkontrolle sowie der Frachtkontrolle zum Ausstand auf. Das betraf vor allem den Bereich Fracht.

Streikmaßnahmen stellen Reisende aktuell regelmäßig vor Herausforderungen. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Matthias Balk

Flug oder Verspätung - wann gibt es Entschädigung?

Grundsätzlich steht Fluggästen bei Annullierung oder Verspätung des Flugs eine Entschädigung zu. Ausnahmen gelten, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, die für sie nicht beherrschbar sind. Das kann zum Beispiel ein Streik des Flughafenpersonals sein.

Sind es aber die Piloten der Fluggesellschaft selbst, die streiken, dann sind das Umstände, die für die Airline durchaus beherrschbar sind. Wird der Flug annuliert, hat der Fluggast die Wahl, einen Ersatzflug in Anspruch zu nehmen oder sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.

Betreuungs- und Ausgleichsleistungen bei Ersatzflug

Fällt ein Flug kurzfristig aus, ist es prinzipiell Aufgabe der Fluggesellschaft, die betroffenen Passagiere ans Ziel zu bringen. Ist ein Ersatzflug nicht sofort möglich, ist die Airline verpflichtet, kostenlose Betreuungsleistungen anzubieten: Mahlzeiten, Getränke, Telefonate, E-Mails. Findet der Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, zählt dazu auch die Übernachtung im Hotel inklusive Transfer.

Verweigert die Airline, die Leistungen anzubieten, kann man sich darum auch selbst kümmern - und die Kosten dafür im Nachgang in Rechnung stellen. Dafür unbedingt die Quittungen aufbewahren!

Darüber hinaus stehen den Fluggästen für den entstandenen Ärger sogenannte Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe dieser Ausgleichsleistungen liegt zwischen 250 und 600 Euro und ist von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen abhängig.

Wird ein Flug gestrichen, kann sich der betroffene Passagier auch eigenständig um einen Ersatzflug kümmern. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Erstattung des Flugpreises bei Verzicht auf Flug

Alternativ haben Passagiere die Wahl, auf den Flug zu verzichten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Dann ist die Fluggesellschaft verpflichtet, das Geld innerhalb von sieben Tagen zurückzuzahlen. Auf einen Gutschein müssen sich die Fluggäste nicht einlassen. Der ist nur nach einer schriftlichen Einverständniserklärung erlaubt.

Auch wenn der Flugpreis erstattet wird, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichsleistungen.

Für Pauschalreisende ist nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter Ansprechpartner, wenn ein Flug ausfällt. Bildrechte: IMAGO/Urbanandsport

Was gilt bei einer Pauschalreise?

Einfacher ist es, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat. Dann ist nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Wird ein Flug annuliert, sollte man ihn umgehend kontaktieren.

Veranstalter einer Pauschalreise tragen auch bei Streiks die Verantwortung für Kosten, die durch eine Verspätung entstehen. Das können beispielsweise Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein.

Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann zusätzlich der Reisepreis gemindert werden: ab der fünften Stunde um fünf Prozent pro Stunde - bis maximal zwanzig Prozent pro Tag.

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Steinach

Hilfe für Verbraucher? Schlichtungsstelle einschalten

Wenn die Sachlage unklar ist oder man einfach Hilfe braucht, können Fluggäste bei Zahlungsansprüchen wegen Überbuchung, Flugausfalls, Verspätung, Herabstufung von Fluggästen in eine niedrigere Klasse, Gepäckschäden sowie weiteren potenziellen Pflichtverletzungen eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen.

In Deutschland ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr vom Bundesamt für Justiz für alle Fluggesellschaften zuständig, die sich nicht der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) angeschlossen haben. Den Antrag können Sie hier online ausfüllen. Den Antrag für Fluglinien des söp gibt es hier.

Quellen und weiterführende Links

Zum Thema:

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 14. März 2024 | 17:15 Uhr