Alle Flüge gestrichen Streik am Flughafen - Welche Rechte haben Passagiere?

Bevor der Sommer nach Deutschland kommt schon mal schnell in die Sonne fliegen? Für Tausende Passagiere wird daraus am Montag am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) nichts. Wegen eines Warnstreiks sind alle Flüge des Airports gestrichen worden. Betroffene Fluggäste fragen sich nun, welche Rechte auf Entschädigung sie haben. Und was gilt, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat?

Blick in ein nahezu menschenleeres Terminal am Flughafen BER.
Welche Entschädigung steht einem Fluggast zu, wenn ein Flug annuliert wird? Bildrechte: dpa

Flug oder Verspätung - wann gibt es Entschädigung?

Grundsätzlich steht Fluggästen bei Annullierung oder Verspätung des Flugs eine Entschädigung zu. Ausnahmen gelten, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, die für sie nicht beherrschbar sind. Das kann zum Beispiel ein Streik des Flughafenpersonals sein. Sind es aber die Piloten der Fluggesellschaft selbst, die streiken, dann sind das Umstände, die für die Airline durchaus beherrschbar sind.

Wird der Flug annuliert, hat der Fluggast die Wahl, einen Ersatzflug in Anspruch zu nehmen oder sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.

Betreuungs- und Ausgleichsleistungen bei Ersatzflug

Fällt ein Flug kurzfristig aus, ist es prinzipiell Aufgabe der Fluggesellschaft, die betroffenen Passagiere ans Ziel zu bringen. Ist ein Ersatzflug nicht sofort möglich, ist die Airline verpflichtet, kostenlose Betreuungsleistungen anzubieten: Mahlzeiten, Getränke, Telefonate, E-Mails. Findet der Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, zählt dazu auch die Übernachtung im Hotel inklusive Transfer.

Verweigert die Airline, die Leistungen anzubieten, kann man sich darum auch selbst kümmern - und die Kosten dafür im Nachgang in Rechnung stellen. Dafür unbedingt die Quittungen aufbewahren!

Darüber hinaus stehen den Fluggästen für den entstandenen Ärger sogenannte Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe dieser Ausgleichsleistungen liegt zwischen 250 und 600 Euro und ist von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen abhängig.

Am Flughafen BER steht auf einer Anzeigetafel, dass sämtliche abgehenden Flüge gestrichen wurden.
Wird ein Flug gestrichen, kann sich der betroffene Passagier auch eigenständig um einen Ersatzflug kümmern. Bildrechte: dpa

Erstattung des Flugpreises bei Verzicht auf Flug

Alternativ haben Passagiere die Wahl, auf den Flug zu verzichten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Dann ist die Fluggesellschaft verpflichtet, das Geld innerhalb von sieben Tagen zurückzuzahlen. Auf einen Gutschein müssen sich die Fluggäste nicht einlassen. Der ist nur nach einer schriftlichen Einverständniserklärung erlaubt.

Auch wenn der Flugpreis erstattet wird, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichsleistungen.

Strart eines Flugzeugs
Für Pauschalreisende ist nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter Ansprechpartner, wenn ein Flug ausfällt. Bildrechte: IMAGO/Urbanandsport

Was gilt bei einer Pauschalreise?

Einfacher ist es, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat. Dann ist nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Wird ein Flug annuliert, sollte man ihn umgehend kontaktieren.

Veranstalter einer Pauschalreise tragen auch bei Streiks die Verantwortung für Kosten, die durch eine Verspätung entstehen. Das können beispielsweise Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein.

Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann zusätzlich der Reisepreis gemindert werden: ab der fünften Stunde um fünf Prozent pro Stunde - bis maximal zwanzig Prozent pro Tag.

Auf einem Kalender klebt ein Zettel mit der Aufschrift "Urlaub".
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Steinach

Hilfe für Verbraucher? Schlichtungsstelle einschalten

Wenn die Sachlage unklar ist oder man einfach Hilfe braucht, können Fluggäste bei Zahlungsansprüchen wegen Überbuchung, Flugausfalls, Verspätung, Herabstufung von Fluggästen in eine niedrigere Klasse, Gepäckschäden sowie weiteren potenziellen Pflichtverletzungen eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen.

In Deutschland ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr vom Bundesamt für Justiz für alle Fluggesellschaften zuständig, die sich nicht der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) angeschlossen haben. Den Antrag können Sie hier online ausfüllen. Den Antrag für Fluglinien des söp gibt es hier.


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Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 25. Januar 2023 | 17:15 Uhr

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