Führerschein-Umtausch
Die alten Führerscheine müssen umgetauscht werden. Die Fristen dafür sind nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis gestaffelt. Bildrechte: IMAGO / Sven Simon

Mit Tabelle Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss

19. März 2024, 19:20 Uhr

Ob grauer Lappen, rosa Pappe, weiße Plastikkarte oder DDR-Führerschein: Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die Fristen für den Umtausch sind nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Die nächste läuft am 19. Januar 2025 ab.

Einheitlich, fälschungssicher und mit Ablaufdatum: Die nächste Frist für den Umtausch alter Führerscheine läuft am 19. Januar 2025 ab. Bis dahin müssen sich Menschen der Geburtsjahrgänge 1971 oder später die Plastikkarte geholt haben.

Ein Termin, den man durchaus ernst nehmen sollte. Denn wer danach mit seinem alten "Lappen" erwischt wird, muss unter Umständen zahlen. Eine Verlängerung der Frist ist aktuell nicht geplant.

Bis wann mussten oder müssen die anderen Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen?

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

Geburtsjahr Umtausch bis
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022, neu: 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins für die Umtauschfrist entscheidend:

Ausstellungsdatum des Führerscheins Umtausch bis
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 19. Januar 2033

Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?

Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen.

Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Eine Hand füllt 2011 einen Prüfbogen mit amtlichen Prüfungsfragen für die theoretische Führerscheinprüfung aus.
Die Fahrprüfung muss für den neuen EU-Führerschein nicht wiederholt werden. Bildrechte: picture alliance / dpa | Armin Weigel

Ist auch der Motorradführerschein befristet?

Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie für den Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden.

Wo kann man den alten Führerschein umtauschen?

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Beim Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von rund 25 Euro

Achtung - falls Sie umgezogen sind: Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Die kann man per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass - erneuert werden. Für seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine gilt die 15-Jahres-Befristung bereits.

Der Grund dafür: Die Befristung soll Fälschungen erschweren, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Umtausch vergessen - ist das strafbar?

Wer es nicht geschafft hat, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür muss man mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Allerdings können die Länder in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 17. Januar 2022 | 17:15 Uhr

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