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Heizen kostet zumindest im Dezember nichts. Bildrechte: Colourbox.de

EntlastungGaspreis-Soforthilfe: Wie kommt man an die Einmalzahlung?

Stand: 14. November 2022, 15:16 Uhr

Es ist beschlossene Sache: Gas- und Fernwärmekunden müssen ihre Dezemberrechnung nicht zahlen. Das übernimmt der Bund. Ab März soll dann die Gaspreisbremse gelten. Wie kommen Mieter, Direktkunden und alle anderen an den Betrag - und mit wieviel Geld kann man rechnen?

Rund 20 Millionen Haushalte in Deutschland müssen den Gas- und Fernwärme-Abschlag für Dezember nicht bezahlen. Der Bundesrat hat am Montag den Weg für diese Soforthilfe freigemacht. Die Hilfe soll die Zeit überbrücken, bis voraussichtlich im März die generelle Gaspreisbremse eingeführt wird.

Achtung: Die Soforthilfe richtet sich nur an Gas- und Fernwärmekunden. Wer Öl-, Kohle-, Pellets- oder Biomasseheizungen nutzt, wird nicht entlastet.

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Bekommen sollen die Soforthilfe private und gewerbliche Verbraucher mit Versorgertarif, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten sie ebenfalls.

Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, bekommen keine Einmalzahlung. Für sie soll die Gaspreisbremse aber bereits ab Januar 2023 gelten.

Die Soforthilfe soll im Dezember ausgezahlt werden. Bildrechte: dpa

Wie hoch ist die Einmalzahlung?

Für Gaskunden

Die Entlastung soll bei Erdgas ein Zwölftel des Jahresverbrauchs mal den für Dezember 2022 vereinbarten Preis entsprechen. Ein Rechenbeispiel: Wer als Familie etwa 12.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr verbraucht - bei durchschnittlichen 21,4 Cent pro Kilowattstunde - würde demnach mit 214 Euro unterstützt werden.

Am Ende orientiert sich die Einmalzahlung aber am tatsächlichen Verbrauch des Gaskunden. Im Dezember sollen Mieter über die geschätzte Höhe der Gutschrift informiert werden.

Für Fernwärmekunden

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Fernwärmekunden folgendermaßen entlastet werden: Es gilt der Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem "pauschalen Anpassungsfaktor", der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.

Das heißt, es gibt mindestens den Betrag der September-Rechnung, und obendrauf kommt noch ein bisschen mehr Geld, weil die tatsächlichen Preise bzw. Kosten im Dezember wahrscheinlich höher sind als sie es im September waren. Wie hoch der "Anpassungsfaktor" ausfällt, ist bislang nicht entschieden.

Als Berechnungsgröße hat man den September gewählt, weil der Verbrauch dadurch nicht mehr beeinflusst werden kann. So bleibe bei den Endkunden ein Anreiz, trotz Unterstützung Energie zu sparen, hofft das Bundesfinanzministerium.

Die Verbraucher sollen weiterhin einen Anreiz haben, Energie zu sparen. Bildrechte: dpa

Wie kommt man an die Einmalzahlung?

Egal ob Gas- oder Fernwärmekunden: Über den jeweiligen Versorger bekommt der Verbraucher eine Gutschrift. Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Soforthilfe im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten.

Mieter, die keinen eigenen Vertrag haben, bekommen die Zahlung mit der Nebenkostenabrechnung. Das heißt, die Soforthilfe wird dann erst auf der Endabrechnung für 2022 aufgeführt.

Wichtig ist auch: Die Einmalzahlung ist etwas anderes als die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Sie wurde mit einem anderen Entlastungspaket beschlossen.

Die Einmalzahlung wird wahrscheinlich mit der Endabrechnung verrechnet. Bildrechte: dpa

Quellen: dpa/Verbraucherzentrale

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 14. November 2022 | 17:15 Uhr