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Es ist wichtig, bereits frühe Warnsignale und Anzeichen von Gewalt zu erkennen. Bildrechte: Colourbox.de

Gewalt gegen Frauen und KinderHäusliche Gewalt - so kann man Opfern helfen

09. April 2024, 12:12 Uhr

Gewalt gegen Frauen ist alltäglich. Oft passieren die Taten zu Hause hinter verschlossenen Türen, denn am häufigsten erleben Frauen Gewalt in intimen Beziehungen. Jedoch nicht "nur" Frauen sind Opfer, die Gewalt richtet sich auch gegen Kinder. Was tun, wenn man den Eindruck hat, dass Frauen oder Kinder misshandelt werden, und wo finden Betroffene schnellstmöglich Hilfe?

Erkennen und helfen: Gewalt gegen und Missbrauch von Kindern

Bei Misshandlung sind Kinder auf Hilfe von außen angewiesen, da sie sich häufig im familiären Umfeld abspielt. Wird ein Kind geschlagen oder auf eine andere Weise körperlich misshandelt, so deuten fast immer sichtbare Verletzungen auf eine Gewaltanwendung hin. Einen Hinweis auf solche Verletzungen kann aber auch das Verhalten des Kindes geben.

Psychische Gewalt hinterlässt dagegen fast nie direkt sichtbare Spuren. In allen Fällen von Kindesmisshandlung können Verhaltensänderungen des Kindes Hinweise sein: Zum Beispiel, wenn Kinder besonders aggressiv oder auch still werden und sich aus ihrem sozialen Netz zurückziehen.

Auch Vernachlässigungen können erkannt werden. Zumindest dann, wenn das Kind den Kindergarten oder die Schule besucht: ungepflegtes Äußeres, schmutzige, nicht witterungsgerechte Kleidung, fehlende Arbeitsmaterialien usw.

Was tun bei Verdacht auf Kindesmisshandlung?

  • Greifen Sie beim Verdacht auf Kindesmisshandlung zum Schutz des Kindes rasch ein - das Kind braucht Ihre Hilfe!
  • Nehmen Sie ein Kind ernst, wenn es von Gewalt zu Hause erzählt. Bewahren Sie Ruhe und hören Sie zu, ohne bohrende Fragen zu stellen.
  • Ermitteln Sie nicht selbst, sondern schalten Sie Fachleute von Beratungsstellen, Jugendämtern oder der Polizei ein - notfalls auch anonym.
  • Eine Mitteilung an die Polizei schließt die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet offizielle, professionelle Ermittlungen. Damit auch die zum Schutz des Kindes notwendigen Maßnahmen getroffen werden können, werden das zuständige Jugendamt oder auch das Familiengericht von der Polizei unterrichtet.
  • Zwar ist die Polizei keine Einrichtung der Opferhilfe, doch gibt es auch hier Spezialisten - etwa die Jugendbeauftragten oder die Jugendsachbearbeiter, die Sie gerne beraten.

Codewort "Maske 19"

Die internationale Frauenorganisation "Zonta" startete deutschlandweit eine Initiative, um den Opfern eine Brücke zu bauen. Das Codewort "Maske 19" soll Frauen aus dem gefährlichen Schweigen helfen.

Frankreich und Spanien machten es vor. Apotheker und Ärzte in diesen Ländern sind angehalten, die Polizei zu rufen, wenn eine Kundin das Codewort "Maske 19" sagt. Apotheker und Ärzte unterliegen zudem der Schweigepflicht. Bietet eine Apotheke, eine Arztpraxis oder Klinik gut sichtbar Informationen zu "Maske 19" an (Poster, Flyer etc.), weiß die Betroffene: Hier muss sie im Notfall nicht warten und sie muss sich auch nicht lange erklären. Das Codewort genügt.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

Häusliche Gewalt - was tun, wie helfen?

Meist sprechen betroffene Frauen mit Vertrauenspersonen aus dem sozialen Umfeld über das Erlebte. Umso wichtiger ist es, dass das Umfeld unterstützend reagiert.

Sensibel und solidarisch reagieren
Beziehen Sie Stellung, verurteilen Sie die Gewalt und zeigen Sie dem Opfer ihre Solidarität! Zahlreiche Studien belegen, dass es für Betroffene sehr wichtig ist, wie die ins Vertrauen gezogene Person auf die Offenbarung der Gewalterfahrung reagiert. Ihre Reaktion motiviert die Betroffenen, sich weitere Unterstützung zu suchen. Darüber hinaus ist es wichtig, bereits frühe Anzeichen und Warnsignale von Gewalt zu erkennen und als solche wahrzunehmen.

Keine Schuldzuweisungen an Betroffene
Manche Frauen glauben, an der Gewalterfahrung selbst schuld zu sein oder zumindest eine Mitschuld zu tragen. Wichtig: Einzig der Täter oder die Täterin trägt die alleinige Verantwortung!

Sich anvertrauen
Sich anderen Menschen anzuvertrauen und über das Erlebte zu sprechen, tut gut. Dabei ist es wichtig, Vertrauenspersonen auszuwählen und sich zu überlegen, was man erzählen möchte. Es kann auch sehr hilfreich sein, klar zu kommunizieren, was man an Unterstützung braucht und wie andere helfen können.

Verständnis und Unterstützung seitens des persönlichen Umfelds ist für Menschen wichtig, die versuchen, einen Umgang mit erlebter Gewalt zu finden. Angehörige oder Unterstützende sollten deshalb Möglichkeiten schaffen, um über die Ereignisse zu sprechen. Wichtig ist es, die Betroffenen in dem ernst zu nehmen, was sie erzählen, erlebt haben und fühlen. Zweifel sind fehl am Platz und können zusätzlich belasten. Bestärkung und Unterstützung bedeuten nicht, Betroffene zu Handlungen zu drängen, für die sie sich nicht selbst entschieden haben. Interventionen sollten niemals ohne Absprache oder gegen den Willen der Opfer vorgenommen werden.

Zusätzlichen Stress vermeiden
Gewalterfahrungen sind eine massive seelische und körperliche Belastung. Zusätzlicher Stress sollte tunlichst vermieden werden. Unternehmen Sie angenehme Dinge, die von der Belastung ablenken und achten Sie auf ausreichend Schlaf und Erholung. Ein sorgsamer Umgang mit sich selbst hilft bei der Verarbeitung der Erlebnisse.

Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen
Viele von Gewalt betroffene Frauen benötigen professionelle Unterstützung. Diese bekommen sie bei Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen. Niemand muss allein damit fertig werden. Es ist hilfreich, wenn sich Angehörige über Angebote informieren und den Betroffenen bei der Suche zur Seite stehen. Fachberatungsstellen können zudem über mögliche rechtliche Schritte informieren.

Viele von Gewalt betroffene Frauen benötigen Unterstützung. Bildrechte: Colourbox.de

Opferentschädigungsgesetz

Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind. Ziel des Gesetzes ist es, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten zu minimieren.

Partnerschaftliche Gewalt gegen Männer - ein Tabuthema?

Auch Männer werden Opfer partnerschaftlicher Gewalt. Da ihnen mehrheitlich die Täterrolle zugeschrieben wird, bleiben die fast 20 Prozent männlichen Gewaltopfer in der öffentlichen Wahrnehmung nahezu unberücksichtigt. Zumal die Spuren von Gewalt und Misshandlung bei ihnen meist nicht auf den ersten Blick sichtbar sind.

Denn Frauen - so die Studien - tendieren als Täterinnen zu psychischer Gewalt: dem Kontrollieren der Privatsphäre, dem Unterbinden sozialer Kontakte, der Drohung mit Entzug des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder. Kommt es doch zu physischer Gewalt, ist dem die psychische meist vorausgegangen. Denn wer sich psychisch dominieren lässt, der wehrt sich nicht, wenn die Gewalt körperlich wird.

Hier finden Männer Ansprechpartner und Hilfe:

Das bundesweite Männer-Hilfetelefon bietet unter der Telefonnummer 0800 1239900 Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an. Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr.

Außerdem gibt es eine Vielzahl von Online-Beratungsangeboten sowie Schutzhäuser für Männer. Alle Informationen gibt es hier.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 29.01.2022 veröffentlicht.)

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