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Wann darf die Friedhofsverwaltung eine Grabstelle einebnen? (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

RatgeberWann darf eine Grabstelle geräumt werden?

30. Oktober 2023, 19:08 Uhr

Das Grab ist ein wichtiger Erinnerungsort für die Hinterbliebenen, ein Ort um ungestört trauern zu können. Umso größer war der Schreck für eine Bremer Rentnerin, als sie statt des Grabes ihrer Mutter plötzlich ein Stück Rasenfläche vorfand. Was war passiert? Welche Pflichten haben Angehörige in Sachen Grabpflege? Darf eine Friedhofsverwaltung die Nutzungsrechte für eine Grabstelle entziehen? Und wie lange gelten diese Nutzungsrechte überhaupt? BRISANT.DE hat nachgehakt.

Und plötzlich ist das Grab weg ...

Monika Baumann ist entsetzt. Als die Bremerin in der Adventszeit das gemeinsame Grab ihrer Mutter und Tochter besuchen möchte, steht sie vor: nichts! Kein Stein, keine Blumen, keine Grabeinfassung - nur eine leeres Stück Rasen. Die Rentnerin war längere Zeit nicht beim Grab gewesen. Ein Arbeitsunfall hatte sie an der regelmäßigen Grabpflege gehindert. Stattdessen eine Friedhofsgärtnerei zu beauftragen, wurde durch die Bremerin versäumt. Dennoch hatte sie für die Grabstelle einen noch bis ins Jahr 2024 gültigen Nutzungsvertrag.

Wie sich im Nachhinein herausstellte, war die verstorbene Mutter von der bevorstehenden Grabräumung informiert worden. Ein EDV-Fehler. Monika Baumann hatte die Mahnung, sich um das Grab der verstorbenen Mutter zu kümmern, nie erreicht.

Wann darf ein Grab seitens der Friedhofsverwaltung geräumt werden?

Im Fall von Monika Baumann handelt es sich um ein tragisches Versehen. Doch tatsächlich gibt es zahlreiche Gräber, die dauerhaft nicht gepflegt werden. Festgestellt wird das bei Rundgängen, die die meisten Friedhofsverwaltungen zweimal jährlich durchführen. Unzureichend gepflegte Gräber werden dann in der Regel mit einem Schild markiert, das darauf hinweist, dass laut Friedhofssatzung die Nutzungsrechte entzogen werden können, wenn ein Grab nicht ausreichend gepflegt wird. Reagiert der Nutzungsberechtigte nicht, kann das betroffene Grab in der Tat eingeebnet werden. Die Ruhezeiten der dort Begrabenen werden dennoch eingehalten - allerdings unter einer schlichten Rasendecke statt unter einem ungepflegten Grab.

Die Ruhefristen auf Friedhöfen sind vorgeschrieben. Bildrechte: Colourbox.de

Welche Ruhefristen gelten auf deutschen Friedhöfen?

Ruhefristen auf Friedhöfen sind vorgeschrieben, damit sich der Sarg bzw. die Urne mit den sterblichen Überresten vollständig in der Erde zersetzen kann. Wie lange der Zersetzungsprozess dauert, hängt von der Beschaffenheit des jeweiligen Bodens ab. Aus diesem Grund gelten auf verschiedenen Friedhöfen unterschiedliche Ruhezeiten.

  • Die übliche Ruhezeit für Urnengräber beträgt zwischen zehn und 20 Jahren.
  • Erdgräber haben in der Regel eine Ruhezeit zwischen 20 und 30 Jahren.
  • Bei besonders lehmhaltigen Böden sind bis zu 40 Jahre Ruhezeit erforderlich.

Kann man die Nutzungsrechte für ein Grab verlängern?

Mit Ablauf der Ruhezeit läuft auch das Nutzungsrecht für eine Grabstelle aus. Je nach Art des Grabes können die Angehörigen das Nutzungsrecht jedoch meist problemlos verlängern lassen. Bei sogenannten Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht beliebig oft verlängert werden. Kommt es bei einem Familien- oder Partnergrab zu einer weiteren Beisetzung, verlängert sich das Nutzungsrecht automatisch. Denn dann müssen die Ruhezeiten erneut eingehalten werden.

Bei Reihengräbern ist das Nutzungsrecht in der Regel nicht verlängerbar. Läuft das Nutzungsrecht aus, wird das Grab eingeebnet.

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 14. Januar 2020 | 17:15 Uhr